Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.08.2007 - 13 S 876/07   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 18 Abs. 2; AufenthG § 18 Abs. 3; AufenthG § 105 Abs. 2; BeschVerfV § 14 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 42 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgenehmigung, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, vorübergehender Aufenthalt, Irak, Iraker, Konventionsflüchtlinge, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, außergewöhnliche Härte, Verlängerung, Ausreisehindernis, freiwillige Ausreise, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, abgelehnte Asylbewerber, Ausländerbehörde, Prüfungskompetenz, sachliche Zuständigkeit, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Sicherheitslage, Erlasslage, Abschiebungsstopp, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    § 14 Abs. 2 S. 2 BeschVerfV ist nach der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz auch auf eine über nach § 105 Abs. 2 AufenthG "übergeleitete" Zustimmung anwendbar




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Wird zitiert von ... (10)  

  • VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07  

    Bindung der Ausländerbehörde an Entscheidung des Bundesamtes

    Auf die Beschwerde des Klägers ordnete der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit Beschluss vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 - an.

    Eine auf eine Verpflichtungsklage hin erfolgende gerichtlich bestätigte negative Feststellung zu § 60 Abs. 7 AuslG kann jedoch nur mit dem Inhalt bestandskräftig werden, den die letzte verwaltungsgerichtliche Entscheidung zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 114, 379; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.8.2007 - 13 S 876/07 -).

  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 2619/06  

    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht

    Ein Anspruch des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.08.2006 - 13 S 876/07 -) besteht nicht, weil dieser Anspruch voraussetzt, dass der Ausländer bereits vollziehbar ausreisepflichtig ist.
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 19 ZB 07.3121  

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt bzw. gegeben

    Der vom Kl. zitierte Beschluss des VGH BW vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 steht dem nicht entgegen, sondern betrifft die Frage einer ausnahmsweisen eigenen Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die Ausländerbehörde bei vorangegangener Entscheidung des Bundesamtes ausschließlich aufgrund einer bestehenden Erlasslage ohne materieller Prüfung eines Abschiebungsschutzes.
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  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 19 ZB 07.3138  

    Prozesskostenhilfe; Berufungszulassungsantrag

    Der vom Kl. zitierte Beschluss des VGH BW vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 steht dem nicht entgegen, sondern betrifft die Frage einer ausnahmsweise eigenen Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die Ausländerbehörde bei vorangegangener Entscheidung des Bundesamtes ausschließlich aufgrund einer bestehenden Erlasslage ohne materieller Prüfung eines Abschiebungsschutzes.
  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 19 ZB 08.179  

    Prozesskostenhilfe; Berufungszulassungsantrag; keine grundsätzliche Bedeutung der

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH BW vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 steht dem nicht entgegen, sondern betrifft die Frage einer ausnahmsweise eigenen Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die Ausländerbehörde bei vorangegangener Entscheidung des Bundesamtes ausschließlich aufgrund einer bestehenden Erlasslage ohne materielle Prüfung eines Abschiebungsschutzes.
  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 19 ZB 08.180  

    Prozesskostenhilfe; Berufungszulassungsantrag; keine grundsätzliche Bedeutung der

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH BW vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 steht dem nicht entgegen, sondern betrifft die Frage einer ausnahmsweise eigenen Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die Ausländerbehörde bei vorangegangener Entscheidung des Bundesamtes ausschließlich aufgrund einer bestehenden Erlasslage ohne materielle Prüfung eines Abschiebungsschutzes.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.178  

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. August 2007 (Az. 13 S 876/07 Asylmagazin Nr. 11/2007) ist für den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht ergiebig, weil er zur Erlasslage in Baden-Württemberg ergangen ist.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.20  

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Iraker nach Widerruf aller asylrechtlichen

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. August 2007 (Az. 13 S 876/07 Asylmagazin Nr. 11/2007) ist für den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht ergiebig, weil er zur Erlasslage in Baden-Württemberg ergangen ist.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.176  

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. August 2007 (Az. 13 S 876/07 Asylmagazin Nr. 11/2007) ist für den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht ergiebig, weil er zur Erlasslage in Baden-Württemberg ergangen ist.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.111  

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Iraker nach Widerruf aller asylrechtlichen

    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. August 2007 (Az. 13 S 876/07 Asylmagazin Nr. 11/2007) ist für den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht ergiebig, weil er zur Erlasslage in Baden-Württemberg ergangen ist.
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