Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen Kostenerinnerungsentscheidung; Senatsbesetzung; anwaltliche Vertretung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Beschwerde gegen Kostenerinnerungsentscheidung; Senatsbesetzung; anwaltliche Vertretung

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 146 Abs 3 VwGO, § 151 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO, § 165 VwGO, § 19 Abs 1 GKG, § 66 Abs 1 GKG, § 66 Abs 6 S 1 GKG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 3101 RVG
    Beschwerde gegen Kostenerinnerungsentscheidung; Senatsbesetzung; anwaltliche Vertretung

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Kosten einschließlich Gerichtsgebühren; Kostenfestsetzung: Einzelrichter; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenfestsetzung

  • kohlhammer.de
  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten einschließlich Gerichtsgebühren; Kostenfestsetzung: Einzelrichter; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenfestsetzung; Sachantrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Einzelrichter; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenfestsetzung; Sachantrag

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 21.08.2008 - NC 7 K 2331/08
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2009, 216
  • DÖV 2009, 468



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 9 S 1256/08  

    Keine Erstattung von Anwaltskosten bei offensichtlich nutzloser anwaltlicher

    Die gemäß §§ 165, 151, 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Zurückweisung der Kostenfestsetzungserinnerung, über die gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VwGO der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu befinden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen), ist unbegründet.

    Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass sich eine Hochschule, auch wenn sie über juristisch qualifiziertes Person verfügt, in einem Kapazitätsrechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen darf und dessen Kosten grundsätzlich auch erstattungsfähig sind (Senatsbeschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; zuletzt Senatsbeschluss vom 06.11.2008, - 9 S 2614/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 102/11  

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter;

    Die statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde der ausreichend beschwerten Klägerin (vgl. hierzu § 146 Abs. 3 VwGO), die die Festsetzung der von der Beklagten zu erstattenden Anwaltskosten betrifft, und über die der Senat in Besetzung von drei Berufsrichtern zu entscheiden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.11.2008 - NC 9 S 2614/08 - mwN), bleibt in der Sache ohne Erfolg.
  • VGH Hessen, 24.07.2009 - 6 E 856/09  

    Kostenerinnerung; Beschwerde; Besetzung der Richterbank; Aufwendungen für

    Eine Entscheidungszuweisung an den Einzelrichter nach Maßgabe des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG scheidet aus, weil diese Regelung nur den Kostenansatz (der Gerichtskosten) betrifft, nicht dagegen die Kostenerstattung zwischen den Beteiligten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08 -, juris-Dokument, m. w. N.).
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