Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 2774/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 18 Abs 5 S 2 KHG, § 20 Abs 2 BPflV, § 28 Abs 5 BPflV
Genehmigung eines Schiedsspruchs zur Krankenhausfinanzierung - Rechtsweg - Rechtsschutz des Krankenhausträgers im Pflegesatzverfahren - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Bindungswirkung; Rechtskraft; Pflegesatz; Budget; Gesamtbetrag
Verfahrensgang
- VGH Mannheim VGH - 9 S 2774/99
- VG Stuttgart, 13.08.1999 - 4 K 5633/97
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 2774/99
- BVerwG, 21.12.2001 - 3 B 5.01
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 50.01
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 51, 62 (Ls.)
- DVBl 2001, 586 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 49.01
Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe; …
Die Rechtsauffassung des Gerichts tritt dann an die Stelle der Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde im Sinne des § 20 Abs. 3 BPflV (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2000 - 9 S 2774/99 - a.A. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Aufl., Erläuterung zu § 20 BPflV, Anhang S. 395). - BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 51.01
Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe; …
Die Rechtsauffassung des Gerichts tritt dann an die Stelle der Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde i.S. des § 20 Abs. 3 BPflV (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2000 - 9 S 2774/99 - a.A. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Aufl., Erläuterung zu § 20 BPflV, Anhang S. 395). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04
Sozialhilferecht
Sie bewirkt eine Fortsetzung des nunmehr nicht wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle, über den Schiedsantrag erneut unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden." Hieraus folgt lediglich, dass die Beschränkung auf eine Anfechtungsklage nicht bedeutet, dass die Gründe, die gegebenenfalls zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs führen, im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Rolle spielen; vielmehr tritt - vorbehaltlich eines verbleibenden Beurteilungsspielraums - die Rechtsauffassung des Gerichts insoweit an die Stelle der Rechtsaufassung der Schiedsstelle, um so einen endlosen Streit der Pflegesatzparteien zu verhindern (…vgl. zur Bindung der Schiedsstelle bzgl. § 20 Abs. 3 BPflV: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 51/01 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.2000 - 9 S 2774/99 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04
Sozialhilferecht
Sie bewirkt eine Fortsetzung des nunmehr nicht wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle, über den Schiedsantrag erneut unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden." Hieraus folgt lediglich, dass die Beschränkung auf eine Anfechtungsklage nicht bedeutet, dass die Gründe, die ggf. zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs führen, im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Rolle spielen; vielmehr tritt - vorbehaltlich eines verbleibenden Beurteilungsspielraums - die Rechtsauffassung des Gerichts insoweit an die Stelle der Rechtsaufassung der Schiedsstelle, um so einen endlosen Streit der Pflegesatzparteien zu verhindern (…vgl. zur Bindung der Schiedsstelle bzgl. § 20 Abs. 3 BPflV: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 51/01 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.2000 - 9 S 2774/99 - juris). - VG Stuttgart, 21.12.2006 - 4 K 2529/06
Schiedsstellenbeschluss zur Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen - Begründung; …
Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung allerdings - anders als die Schiedsstelle - nicht an die Entscheidung des Regierungspräsidiums S, mit der die Genehmigung der ersten Schiedsstellenentscheidung versagt wurde, gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 26.09.2002 - 3 C 49.01 - Buchholz 451.74 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, U.v. 07.11.2000 - 9 S 2774/99). - VG Minden, 31.10.2006 - 6 K 594/05
Krankenhausvergütungen für 2004 zu Recht nicht erhöht
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.9.2002 - 13 A 2341/01 -, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.11.2000 - 9 S 2774/99 -, juris; Dietz/Bofinger, a.a.O., § 14 KHEntgG Erl. - OVG Niedersachsen, 18.12.2001 - 11 LB 1943/01
Festsetzung des Gesamtbetrages für den Pflegesatzzeitraum 1996; …
Da jedoch die Vereinbarung eines Gesamtbetrages im untrennbaren Zusammenhang mit der Vereinbarung der Pflegesätze steht, insbesondere nach § 3 Abs. 3 StabG ein Mehrerlös über das nächstmögliche Budget eines folgenden Pflegezeitraums zu verrechnen ist, sind die Regelungen über das Pflegesatzverfahren, die Pflegesatzvereinbarung, die Festsetzung durch die Schiedsstelle und die Genehmigung durch die Landesbehörde entsprechend anzuwenden (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 7.11.2000 - 9 S 2774/99 - DVBl. 2001, 586 - LS -; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Stand: April 2001, § 1 StabG, Anm. I 4).
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