Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 S 1 RuStAG, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Ehegattennachzug; Kindernachzug; Nachzug; Ehegatte; Kind; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt; gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland; Flucht vor Strafverfolgung ins Ausland; Unterbrechung; gewöhnlicher Aufenthalts; Abschiebungsandrohung; Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsandrohung, Staatsangehörigkeit: Ehegattennachzug, Kindernachzug, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt, gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland, Flucht vor Strafverfolgung ins Ausland, Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts, Abschiebungsandrohung, Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ehegattennachzug, Kindernachzug, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt, gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland, Flucht vor Strafverfolgung ins Ausland, Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts, Abschiebungsandrohung, Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Sigmaringen, 20.07.2011 - 1 K 1752/10  

    Einbürgerung; Rücknahme; Örtliche Zuständigkeit; Arglistige Täuschung;

    Danach ist die Behörde zuständig, in der der gewöhnliche Aufenthalt, der mit dem dauernden Aufenthalt gleichzusetzen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.1993 - 1 C 45.90 - juris Rdnr. 22 ff, wo ausgeführt wird, dass gewöhnlicher und dauernder Aufenthalt im Wesentlichen dasselbe bedeuten, ohne zu verdeutlichen, worin der Unterschied bestehen soll; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 13 S 122/03- juris Rdnr. 34), zuletzt bestand.

    Der Umstand, dass der Kläger quasi auf der Flucht war, deutet ebenfalls auf die Aufgabe eines dauernden/gewöhnlichen Aufenthalts in C hin (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 13 S 122/03 - juris Rdnr. 39: Zur Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts durch Flucht vor Strafverfolgung).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02  

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

    Für die bei der Einbürgerung nach dem Ausländergesetz geltende Definition des "gewöhnlichen Aufenthalts" knüpft das Bundesverwaltungsgericht an den in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I näher umschriebenen Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" an (BVerwG für § 85 AuslG:  Urteile vom 29.9.1995, InfAuslR 1996, 19 und vom 23.2.1993, InfAuslR 1993, 782); gleiches gilt für den bei der Einbürgerung nach § 40b StAG geforderten "gewöhnlichen Aufenthalt" im Inland (Beschluss des Senats vom 7.11.2003 - 13 S 122/03 -).
  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.2924  

    Kindernachzug; Visumszwang; gesicherter Lebensunterhalt

    An welchem Ort jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, beurteilt sich nach den von einem subjektiven Willen getragenen tatsächlichen Verhältnissen, anders jedoch als beim Wohnsitz nicht nach einem rechtsgeschäftlichen Willen (Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 28 AufenthG Rz 6; vgl. BVerwG, U. v. 7. Juli 2005 - 5 C 9/04 - u. BayVGH, U. v. 2. März 2005 - 12 B 01.813 - u. v. 25. April 2002 - 12 B 00.1257 - u. VGH BW, U. v. 7. November 2003 - 13 S 122/03 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 2 S 63.10  

    Ausländerrecht: Aussetzung einer Ausweisungsanordnung im einstweiligen

    Im Staatsangehörigkeitsgesetz wird nicht ausdrücklich definiert, was unter dem Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" zu verstehen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. November 2003 - 13 S 122/03 -, juris Rn. 33; Renner/Maaßen, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 4 StAG Rn. 78).
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