Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 18 Abs 1 S 2 AEG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 22 BImSchG, Nr 5.1 TA Lärm, Nr 6.9 TA Lärm, Nr 3.1.1 BauImSchVwV, Nr 4.1 BauImSchVwV
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Eisenbahn; Planfeststellung; Stuttgart 21; Fildertunnel; Zwischenangriff; Baulärm; Lkw-Lärm; Schutzkonzept; Nebenbestimmungen; Richtwert; Messabschlag; Abwägung; Alternative; Variante
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straße, Planung, Immissionsschutz: Eisenbahn, Planfeststellung, Stuttgart 21, Fildertunnel, Zwischenangriff, Baulärm, Lkw-Lärm, Schutzkonzept, Nebenbestimmungen, Richtwert, Messabschlag, Abwägung, Alternative, Variante
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Darf Baulärm Richtwert für Baugebiet überschreiten?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Eisenbahn, Planfeststellung, Stuttgart 21, Fildertunnel, Zwischenangriff, Baulärm, Lkw-Lärm, Schutzkonzept, Nebenbestimmungen, Richtwert, Messabschlag, Abwägung, Alternative, Variante
Kurzfassungen/Presse (3)
- vghmannheim.de (Pressemitteilung)
Klagen gegen Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") erfolglos
- vghmannheim.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlung über Fildertunnel des Bahnprojekts "Stuttgart 21"
- vghmannheim.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlungstermin im Verfahren "Stuttgart 21" bleibt bestehen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baustellenlärm: Ermittlung des Schutzniveaus (IMR 2007, 271)
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2007, 892
- BauR 2007, 1105
- IMR 2007, 271
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09
Immobilien - Subsidiarität des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Das durch das Fachplanungsrecht zur Verfügung gestellte Instrumentarium erlaubt es vielmehr, schon bei der Durchführung der Baumaßnahme auftretende Konflikte einer interessengerechten Lösung zuzuführen (vgl. OLG Hamm NVwZ 2004, 1148, 1149; VGH Mannheim NVwZ-RR 1990, 227 f.; Urt. v. 8. Februar 2007, 5 S 2257/05, juris Rdn. 127 ff. sowie BVerwG NVwZ 1988, 534 f.). - BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11
Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …
Der Umstand, dass er anlässlich der letzten Änderung des § 66 BImSchG durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794, in Kraft getreten mit Wirkung vom 30. Juni 2005; vgl. BTDrucks 15/3782 S. 10 und S. 37 f.) in § 66 Abs. 2 BImSchG bis zum Inkrafttreten von entsprechenden Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortgeltung der AVV Baulärm vom 19. August 1970 angeordnet hat, zeigt, dass es nach der Vorstellung des Gesetzgebers für Baustellenlärm bei der Anwendbarkeit der im Vergleich zur TA Lärm zwar wesentlich älteren, aber sachnäheren AVV Baulärm bleiben sollte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZuR 2007, 427, Rn. 131; Dziallas/Kullick, NZBau 2011, 544).Dagegen ist nichts zu erinnern, zumal auch der von einer über mehrere Jahre hinweg betriebenen Baustelle ausgehende Lärm im Gegensatz zu Gewerbe- und Verkehrslärm zeitlich begrenzt ist und jedem Grundstückseigentümer und erst recht dem Träger eines im öffentlichen Interesse stehenden (Groß-)Vorhabens die Möglichkeit zustehen muss, seine ansonsten zulässigen Vorhaben unter auch ihm zumutbaren Bedingungen zu verwirklichen (VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZUR 2007, 427 Rn. 131; vgl. zur Zulässigkeit des Dauerschallkriteriums für die Bewertung von Fluglärm während des Tags, BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 50.07 - BauR 2008, 2030).
- BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 12.11
Baustellenlärm: Was schädlich ist, ergibt sich aus der AVV Baulärm!
Der Umstand, dass er anlässlich der letzten Änderung des § 66 BImSchG durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794, in Kraft getreten mit Wirkung vom 30. Juni 2005; vgl. BTDrucks 15/3782 S. 10 und S. 37 f.) in § 66 Abs. 2 BImSchG bis zum Inkrafttreten von entsprechenden Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortgeltung der AVV Baulärm vom 19. August 1970 angeordnet hat, zeigt, dass es nach der Vorstellung des Gesetzgebers für Baustellenlärm bei der Anwendbarkeit der im Vergleich zur TA Lärm zwar wesentlich älteren, aber sachnäheren AVV Baulärm bleiben sollte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZuR 2007, 427, Rn. 131; Dziallas/Kullick, NZBau 2011, 544).Dagegen ist nichts zu erinnern, zumal auch der von einer über mehrere Jahre hinweg betriebenen Baustelle ausgehende Lärm im Gegensatz zu Gewerbe- und Verkehrslärm zeitlich begrenzt ist und jedem Grundstückseigentümer und erst recht dem Träger eines im öffentlichen Interesse stehenden (Groß-)Vorhabens die Möglichkeit zustehen muss, seine ansonsten zulässigen Vorhaben unter auch ihm zumutbaren Bedingungen zu verwirklichen (VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZUR 2007, 427 Rn. 131; vgl. zur Zulässigkeit des Dauerschallkriteriums für die Bewertung von Fluglärm während des Tages, BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 50.07 - BauR 2008, 2030).
- BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 24.11
Baustellenlärm: Was schädlich ist, ergibt sich aus der AVV Baulärm!
Der Umstand, dass er anlässlich der letzten Änderung des § 66 BImSchG durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794, in Kraft getreten mit Wirkung vom 30. Juni 2005; vgl. BTDrucks 15/3782 S. 10 und S. 37 f.) in § 66 Abs. 2 BImSchG bis zum Inkrafttreten von entsprechenden Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortgeltung der AVV Baulärm vom 19. August 1970 angeordnet hat, zeigt, dass es nach der Vorstellung des Gesetzgebers für Baustellenlärm bei der Anwendbarkeit der im Vergleich zur TA Lärm zwar wesentlich älteren, aber sachnäheren AVV Baulärm bleiben sollte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZuR 2007, 427, Rn. 131; Dziallas/Kullick, NZBau 2011, 544).Dagegen ist nichts zu erinnern, zumal auch der von einer über mehrere Jahre hinweg betriebenen Baustelle ausgehende Lärm im Gegensatz zu Gewerbe- und Verkehrslärm zeitlich begrenzt ist und jedem Grundstückseigentümer und erst recht dem Träger eines im öffentlichen Interesse stehenden (Groß-)Vorhabens die Möglichkeit zustehen muss, seine ansonsten zulässigen Vorhaben unter auch ihm zumutbaren Bedingungen zu verwirklichen (VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 2007 - 5 S 2257/05 - ZUR 2007, 427 Rn. 131; vgl. zur Zulässigkeit des Dauerschallkriteriums für die Bewertung von Fluglärm während des Tages, Beschluss vom 21. Januar 2008 - BVerwG 4 B 50.07 - BauR 2008, 2030).
- VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
Missachtung AVV Baulärm = erheblicher Abwägungsmangel
Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck'scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ).
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Planfeststellung S-Bahnstrecke; Stationsbauwerk; Abschnittsbildung bei …
Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (vgl. hierzu VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ). - VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Eigentümern, …
Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (vgl. hierzu VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ). - VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine …
Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (vgl. hierzu VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ). - OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10
Amtshaftung - Planfeststellung verdrängt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!
Dies umfasst auch Vorkehrungen gegen Auswirkungen, die von der Errichtung des Vorhabens ausgehen; dabei können im Planfeststellungsverfahren auch solche Auswirkungen in die Abwägung eingestellt werden, die durch Sprengungen bei Bauarbeiten ausgelöst werden können; in Betracht kommen etwa Nebenbestimmungen zu einer geeigneten Wahl der Sprengparameter (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.06.1989, NVwZ-RR 1990, 227 [juris Rn. 24]; Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 - "Stuttgart 21", juris Rn. 6, 25, 36 ff, 49 a.E., 143). - VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und …
Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (vgl. hierzu VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ). - VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau …
- VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06
Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für …
- VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 8 L 858/11
Behördliches Einschreiten gegen Baustellenlärm?
- VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1728/11
Baustellenlärm über 70 dB (A): Behördlicher Baustopp!
