Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 RdFunkGebStVtr BW 1991, Art 87 Abs 1 EG, Art 86 Abs 2 EG, Art 88 Abs 1 EG, Art 88 Abs 2 EG
    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Sonstige Abgaben; Europarecht: Rundfunkgebühr; Verjährung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung; staatliche Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Abgaben; Europarecht: Rundfunkgebühr; Verjährung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung; staatliche Beihilfe; bestehende Beihilfe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rundfunkgebühr; Verjährung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung; staatliche Beihilfe; bestehende Beihilfe

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2008, 829



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09  

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services - GATS - BGBl. II 1994 S. 1473, 1643) zählt nicht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts i.S.d. Art. 25 Satz 1 und 2 GG (vgl. BFH, Beschluss vom 17. November 2004 - I R 75/01 - BFH/NV 2005, 690 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 8. Mai 2008 - 2 S 2163/06 - [...] Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08  

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07  

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Die Neufassung der Verjährungsregelung - insbesondere die Regelfrist mit ihrer subjektiven Anknüpfung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) - findet deshalb auf die an diesem Tag bereits verjährten Rundfunkgebührenansprüche keine Anwendung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - Juris; Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 2163/06 - Juris).
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  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08  

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09  

    (Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg)

    Die mit Blick auf das Protokoll Nr. 29 grundsätzlich zulässige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird hierdurch nicht berührt (VG Aachen, Urt. v. 28.11.2007, 8 K 627/05, Juris Rn. 37 ff., 40 m.w.N.; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.05.2008, 2 S 2163/06, Juris Rn. 28).
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