Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Authentizitätsfunktion eines Bebauungsplans; Werbetafel außerhalb des Gewerbegebiets

  • Justiz Baden-Württemberg

    Authentizitätsfunktion eines Bebauungsplans; Werbetafel außerhalb des Gewerbegebiets

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 9 Abs 8 BauGB, § 10 Abs 3 S 3 BauGB, § 14 BauNVO, § 11 Abs 1 BauO BW
    Authentizitätsfunktion eines Bebauungsplans; Werbetafel außerhalb des Gewerbegebiets

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Bauplanungsrecht; BauNVO; Werbeanlage: Bebauungsplan; Ausfertigung; Sitzungsprotokoll; Planbegründung; Straßengrün; Freihaltefläche; Werbetafel; Nebenanlage; Stätte der Leistung

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; BauNVO; Werbeanlage: Bebauungsplan; Ausfertigung; Sitzungsprotokoll; Planbegründung; Straßengrün; Freihaltefläche; Werbetafel; Nebenanlage; Stätte der Leistung; Verunstaltung

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht; BauNVO; Werbeanlage: Bebauungsplan; Ausfertigung; Sitzungsprotokoll; Planbegründung; Straßengrün; Freihaltefläche; Werbetafel; Nebenanlage; Stätte der Leistung; Verunstaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Werbeanlage mit Werbung für Waschpark

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Sitzungsprotokoll; Planbegründung; Straßengrün; Freihaltefläche; Werbetafel; Nebenanlage; Stätte der Leistung; Verunstaltung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 09.05.2007 - 11 K 2903/06
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 59, 249
  • VBlBW 2009, 466
  • DÖV 2009, 544 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08  

    Krypta im Keller syrisch-orthodoxer Kirche: Unzulässig!

    Auch dieser Beschluss ist entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aber in ausreichender Weise dadurch ausgefertigt worden, dass der Bürgermeister das Sitzungsprotokoll mit Wiedergabe des Planänderungsbeschlusses am 08.06.1971 unterschrieben und damit in ausreichender Weise die Authentizität der Planänderung bekundet hat (vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, DÖV 2009, 544 [Ls]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2012 - 3 S 1191/10  
    Bedenken gegen die Einstufung dieser Unterzeichnung des Protokolls als Ausfertigung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466) ergeben sich hier allerdings insofern, als das Protokoll auf einen Plan Bezug nimmt, der bereits mit einem Ausfertigungsvermerk hinsichtlich des Satzungsbeschlusses vom 30.06.2009 versehen ist und dem Normanwender keinerlei Hinweis darauf gibt, dass der nunmehr maßgebliche Satzungsbeschluss erst am 25.09.2012 erfolgt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 746/10  

    Nichtöffentlicher Beschluss über Einzelfrage im Bebauungsplanverfahren

    Dies kann auch das Deckblatt eines mehrere Tagesordnungspunkte enthaltenden Gemeinderatsprotokolls sein, sofern darin ein eindeutiger und hinreichend bestimmter Bezug zum Tagesordnungspunkt "Satzungsbeschluss" hergestellt ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, juris Rdnr. 25 m.w.N.; Urt. v. 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, VBlBW 2007, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2012 - 3 S 724/11  

    Bebauungsplan: Gewerbe und Landwirtschaft unverträglich?

    Dadurch sind mögliche Unklarheiten beseitigt und ist dem Zweck der Ausfertigung Rechnung getragen worden, der darin besteht, die Übereinstimmung zwischen dem beschlossenen und dem bekannt gemachten Satzungsinhalt zu belegen (Identitäts- oder Authentizitätsfunktion, vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466 ff. m.w.N.).
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