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   VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05   

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https://dejure.org/2006,1253
VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05 (https://dejure.org/2006,1253)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 (https://dejure.org/2006,1253)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 (https://dejure.org/2006,1253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG 2004 unter Berücksichtigung von Art 8 MRK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Familienleben durch Rückkehrpflicht der gesamten Familie in das Land ihrer Staatsangehörigkeit; Aufenthaltsrechtliche Verankerung als Voraussetzung für die Annahme eines durch Art. ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 60 a Abs. 2; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Ausreisehindernis, Abschiebungshindernis, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Integration, Aufenthaltsdauer, Eltern, Kinder, Situation bei Rückkehr, Privatleben

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; EMRK Art. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis - Integration, Verwurzelung, Recht auf Achtung, Privatleben, familienbezogene Gesamtbetrachtung

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung, Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis - Integration, Verwurzelung, Recht auf Achtung, Privatleben, familienbezogene Gesamtbetrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Art. 8 EMRK, Schutz des Privatlebens, Integration der Kinder, Verhältnismäßigkeitsprüfung

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 8 EMRK, Schutz des Privatlebens, Integration der Kinder, Verhältnismäßigkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 254 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1533 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 438
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Privatleben ist bei Minderjährigen grundsätzlich nicht nur deren Verwurzelung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland in den Blick zu nehmen; vielmehr ist in der Regel auch von Bedeutung, inwieweit sich die übrigen Familienmitglieder, insbesondere die Eltern bzw. der personensorgeberechtigte Elternteil, kulturell, wirtschaftlich und sozial in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben (familienbezogene Gesamtbetrachtung, wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, S. 200 ff.).

    Ein Ausreisehindernis i.S.d. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG liegt u.a. dann vor, wenn die Ausreise aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen mit Blick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK unzumutbar und damit rechtlich unmöglich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200 ff. m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 -, InfAuslR 2006, 217; s. dazu auch Senatsurteil vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, S. 356 ff. m.w.N.).

    Da im vorliegenden Fall die Familie nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird und alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte "Familienleben" von vornherein aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70 ff.).

    Bei der danach vorzunehmenden umfassenden Abwägung des legitimen staatlichen Interesses auf Gestaltung des Aufenthaltsrechts gegen die aus einer Verwurzelung folgenden schutzwürdigen Belange der Betroffenen spielt u.a. eine Rolle, aus welchen Gründen der Ausländer sich trotz Fehlens eines Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet aufhält, ob etwa die Aufenthaltsbeendigung aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. wegen der Weigerung, an der Beschaffung der erforderlichen Heimreisedokumente mitzuwirken, oder wegen der Durchführung erfolgloser Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O.) oder aus anderen Gründen (etwa im Hinblick auf eine bestehende Erlasslage) nicht erfolgt ist.

    Ein Gesichtspunkt ist neben der Dauer des Aufenthalts auch, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staates seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei auch die Sprachkenntnisse des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O.; OVG Schleswig, Urteil vom 23.02.1999, a.a.O.; siehe zu den einzelnen Gesichtspunkten auch die Nachweise aus der Rechtsprechung des EGMR in BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.03.2004, a.a.O., zu dem Problemkreis s. auch Hoppe, Verwurzelung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, ZAR 2006, 125 ff.).) .

    Bei dieser familienbezogenen Gesamtbetrachtung sind auch solche Gesichtspunkte berücksichtigungsfähig, welche (etwa im Hinblick auf die unterbliebene Ausreise aus dem Bundesgebiet, die mangelnde wirtschaftliche oder soziale Integration, die Beachtung der bundesdeutschen Rechtsordnung etc.) auf das Verhalten der Eltern zurückzuführen sind (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O.).

    Der Senat hat bei der Frage, ob eine Ausreise für ein Kind aus Rechtsgründen unzumutbar ist, wegen des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung im übrigen auch die insofern eher zurückhaltende Rechtsprechung zu §§ 1631, 1666 BGB zu bedenken (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Ein Ausreisehindernis i.S.d. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG liegt u.a. dann vor, wenn die Ausreise aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen mit Blick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK unzumutbar und damit rechtlich unmöglich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200 ff. m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 -, InfAuslR 2006, 217; s. dazu auch Senatsurteil vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, S. 356 ff. m.w.N.).

    Darüber hinaus sind bei der für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevanten Frage, ob eine (Re)Integration in das Land der Staatsangehörigkeit möglich ist, bei der beabsichtigten Rückführung minderjähriger Kinder die Fertigkeiten und möglichen Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.11.2005, a.a.O., und Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O).

    Ob diese Umstände ohne weitere Darlegungen im Beschwerdeverfahren genügen, um eine tiefe Verwurzelung in Deutschland als erste Voraussetzung eines nur hier möglichen Privatlebens darzutun (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O.), ist fraglich, kann aber dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04

    Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Da im vorliegenden Fall die Familie nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird und alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte "Familienleben" von vornherein aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70 ff.).

    Darüber hinaus sind bei der für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevanten Frage, ob eine (Re)Integration in das Land der Staatsangehörigkeit möglich ist, bei der beabsichtigten Rückführung minderjähriger Kinder die Fertigkeiten und möglichen Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.11.2005, a.a.O., und Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Die - stark kasuistisch geprägte - Rechtsprechung des EGMR zu der Frage, ob ein langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet eine schutzwürdige Position nach Art. 8 Abs. 1 EMRK begründen kann, bezieht sich im wesentlichen auf die Grenzen der Ausweisungskompetenz der Vertragsstaaten bei Personen, die im Staatsgebiet des Vertragsstaates geboren oder in sehr frühem Alter im Wege des Familiennachzugs in dieses eingereist sind (sog. Ausländer der zweiten Generation), einen Aufenthaltstitel erworben haben und als Folge strafrechtlicher Verfehlungen von der Ausweisung bedroht sind (vgl. die Auswertung der Rechtsprechung des EGMR in BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, InfAuslR 2004, 280 ff.).

    Ein Gesichtspunkt ist neben der Dauer des Aufenthalts auch, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staates seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei auch die Sprachkenntnisse des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O.; OVG Schleswig, Urteil vom 23.02.1999, a.a.O.; siehe zu den einzelnen Gesichtspunkten auch die Nachweise aus der Rechtsprechung des EGMR in BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.03.2004, a.a.O., zu dem Problemkreis s. auch Hoppe, Verwurzelung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, ZAR 2006, 125 ff.).) .

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Ihre Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bundesrepublik Deutschland faktisch das Land ist, zu dem sie gehören, während sie mit ihrem Heimatland nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (zum Begriff des "faktischen Inländers" im Zusammenhang mit dem "Schutz des Familienlebens" vgl. etwa EGMR, Urteile vom 26.03.1992 , InfAuslR 1994, 86 ff., und vom 26.09.1997 , InfAuslR 1997, 430; s. auch BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ff. , und OVG Schleswig, Urteil vom 23.02.1999 - 4 L 195/98 - ).

    Vielmehr bedarf es näherer Anhaltspunkte dafür, dass eine Rückkehr nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ff.).

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    In seinen Entscheidungen vom 16.09.2004 ( , NVwZ 2005, 1046 ff.) und vom 07.10.2004 ( , NVwZ 2005, 1043) hat der EGMR nochmals darauf verwiesen, dass die Konvention nicht das Recht eines Ausländers garantiere, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden.

    Auch wenn die Frage, welche rechtliche Qualität ein Aufenthalt haben muss, um Grundlage eines i.S.v. Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerten Privat- oder Familienlebens sein zu können, in der Rechtsprechung des EGMR soweit ersichtlich noch nicht eindeutig geklärt ist (offen gelassen z. B. im Urteil vom 16.09.2004 , a.a.O.), ist jedenfalls festzuhalten, dass allein ein langdauernder faktischer Aufenthalt auch aus der Sicht des EMRK nicht ausreichend ist.

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist auch geklärt, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht das Recht gewährt, den Ort zu wählen, der nach Ansicht der Betroffenen am besten geeignet ist, ein Familienleben aufzubauen (Entscheidung vom 07.10.2004 , NVwZ 2005, 1043 ff.).

    In seinen Entscheidungen vom 16.09.2004 ( , NVwZ 2005, 1046 ff.) und vom 07.10.2004 ( , NVwZ 2005, 1043) hat der EGMR nochmals darauf verwiesen, dass die Konvention nicht das Recht eines Ausländers garantiere, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden.

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Dagegen wenden sich die Antragsteller mit der Beschwerde und tragen unter Berufung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 16.06.2005 ( , InfAuslR 2005, 349 ff.) zusammengefasst vor, im Falle des Vorliegens starker persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Kontakte zum Aufnahmestaat stelle Art. 8 EMRK nicht nur ein Abwehrrecht dar, sondern es ergebe sich daraus auch ein Anspruch auf positive Maßnahmen des Aufnahmestaates, etwa ein Recht auf Legalisierung des Aufenthalts.

    Eine rechtsgrundsätzliche Festlegung im Sinne der Entbehrlichkeit eines rechtmäßigen Aufenthalts dürfte auch der Entscheidung des EGMR vom 16.06.2005 ( , a.a.O.), nicht zu entnehmen sein.

  • BVerwG, 27.07.2000 - 9 C 9.00

    Afghanistan; Abschiebungshindernis; Abschiebung einzelner Familienmitglieder;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, das auch sonst bei Abschiebungshindernissen von Kindern die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die familiäre Unterstützung im Heimatland mit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305 und Urteil vom 27.07.2000 - 9 C 9.00 -, InfAuslR 2001, 52).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, das auch sonst bei Abschiebungshindernissen von Kindern die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die familiäre Unterstützung im Heimatland mit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305 und Urteil vom 27.07.2000 - 9 C 9.00 -, InfAuslR 2001, 52).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1999 - 4 L 195/98
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 S 1795/03

    Verstoß gegen Erwerbstätigkeitsverbot

  • EGMR, 28.05.1985 - 9214/80

    ABDULAZIZ, CABALES AND BALKANDALI v. THE UNITED KINGDOM

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Der Schutz der Familie verlangt prinzipiell nicht den Verbleib in einem bestimmten Staat (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - VBlBW 2006, 438; VGH Kassel, Urt. v. 06.07.2012 - 7 A 473/11 - juris -).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Außerdem teilen minderjährige Kinder ausländerrechtlich das Verhalten ihrer Eltern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 18.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 87; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438; Burr, in: GK-AufenthG, § 25 Rdnr. 155).

    Allerdings ist im Rahmen des Ermessens und auch bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK zu berücksichtigen, ob möglicherweise die schutzwürdigen Belange minderjähriger Kinder dem öffentlichen Interesse an einer Aufenthaltsbeendigung vorgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, BVerwGE 119, 17; OVG NRW, Beschl. v. 18.12.2006, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O.).

    Die öffentlichen Belange, namentlich der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte Belang der "öffentlichen Ordnung", zu dem das Interesse an einer wirksamen Einwanderungskontrolle gehört (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 8; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, juris), sind im Rahmen der Abwägung in Bezug zu den privaten Interessen des Ausländers zu setzen.

    Im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung ist aber nicht nur die Integration von minderjährigen Kindern isoliert in den Blick zu nehmen, sondern es kommt auch der Frage Bedeutung zu, in welchem Umfang ihre Eltern in den bundesdeutschen Lebensverhältnissen verwurzelt sind (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2006 - 10 ME 222/06 -, AuAS 2007, 28; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438; Burr, in: GK-AufenthG, § 25 Rdnr. 161).

    Ferner würde ein allein aus der Integration von minderjährigen Kindern hergeleitetes Aufenthaltsrecht dazu führen, dass den Eltern ohne nähere Prüfung ihrer Integration unter Bezugnahme auf Art. 6 GG, Art. 8 EMRK in der Regel zumindest Abschiebungsschutz zu gewähren wäre, was einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland in ganz erheblichem Maße berühren und zu einer einseitigen Gewichtung der privaten Belange der betroffenen Ausländer führen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Die familien- und aufenthaltsrechtliche Stellung minderjähriger Kinder gebietet es, dass diese prinzipiell aufenthaltsrechtlich das Schicksal der Eltern teilen (zu dieser sog. familienbezogenen Gesamtbetrachtung VGH Bad.-Württ., Urteile vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 - juris Rn. 31, vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 -juris Rn. 81 und vom 27.06.2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442 sowie Beschlüsse vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - juris und vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - NdsOVG, Beschluss vom 16.03.2010 - 8 ME 47/10 - juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urteile vom 20.07.2006 - 4 K 921/06 - juris Rn. 57 und vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 39, 47; VG Koblenz, Urteile vom 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO - juris Rn. 64 und vom 08.02.2010 - 3 K 206/09.KO - juris Rn. 79; GK-AufenthG, § 60a Rn. 179, 192; ein dogmatisch anderer Ansatz findet sich - allerdings in anderer Konstellation - in der Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urteil vom 19.10.2004 - Rs. C-200/02 - InfAuslR 2004, 413).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Wegen der zu beachtenden Kriterien im Einzelnen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - und das Urteil des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -.

    Der dadurch bewirkte Eingriff in das Privatleben der Kläger war daher mit den diesen Eingriff rechtfertigenden in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Belangen unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit (Verhältnismäßigkeit) abzuwägen, insbesondere mit dem Belang der "öffentlichen Ordnung" zu dem das Interesse an einer wirksamen Einwanderungskontrolle gehört (vgl. Nachweise im Beschluss des Senats vom 10.05.2006 a.a.O.).

    Diese Gesichtspunkte und die sich daran im Lichte des Art. 8 EMRK anschließenden Fragen - ob die Kläger zu 2. - 4. "faktische Inländer" mit entsprechender Verwurzelung in Deutschland sind und ob und wie stark die innerfamiliären Verhältnisse noch von der nationalen Herkunft geprägt sind (sog. Stichwort: familienbezogene Gesamtbetrachtung, vgl. Beschluss des Senats vom 10.05.2006 a.a.O.) - hat der Beklagte weder in den Bescheiden noch in seinen ergänzenden Ausführungen in der im gerichtlichen Verfahren, in der mündlichen Verhandlung und im nachgereichten Schriftsatz vom 27.07.2006 ausreichend berücksichtigt.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach

    Die öffentlichen Belange, namentlich der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte Belang der "öffentlichen Ordnung", zu dem das Interesse an einer wirksamen Einwanderungskontrolle gehört (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, veröffentlicht in juris; OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 8), sind im Rahmen der Abwägung in Bezug zu den privaten Interessen des Ausländers zu setzen.
  • VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06

    Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen

    Es ist hier in Anbetracht der Tatsache, dass die minderjährigen Kinder sich nicht nur familienrechtlich alle Maßnahmen der Personensorge zurechnen lassen müssen, sondern auch grundsätzlich aufenthaltsrechtlich das Schicksal ihrer Eltern teilen, nicht gerechtfertigt, den Kindern diese Maßnahmen im Regelfall nicht zuzurechnen (vgl. VGHBW, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; so aber wohl RhPfOVG, B.v. 24.02.2006 - 7 B 10020/06.OVG - InfAuslR 2006, 274; VG Stuttgart, U.v. 24.06.2004 - 11 K 4809/03 - InfAuslR 2005, 106; U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14), zumal ohnehin - gewissermaßen als Kehrseite - davon auszugehen ist, dass die minderjährigen Kinder mit ihren Eltern zurückkehren (müssen), sofern nicht den Eltern selbst die Rückkehr nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. hierzu noch im Folgenden).

    Denn ein unerlaubter Aufenthalt und die damit verbundene Unsicherheit des Aufenthaltsstatus stehen der Führung eines schutzwürdigen Privatlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK tendenziell entgegen, weil im Grundsatz die Betroffenen angesichts einer ausdrücklichen Verweigerung der Legalisierung durch den Aufenthaltsstaat nicht darauf vertrauen durften, dass dieser den Aufenthalt letztlich doch hinnehmen werde (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; U.v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - ZAR 2006, 142; vgl. auch EGMR, U. v. 30.01.2006 - 50435/99 - - InfAuslR 2006, 298).

    Gerade in diesen Fällen sind, wenn bei den Eltern der gebotene Integrationsstand nicht erreicht ist bzw. ihnen die Rückkehr ohne weiteres zumutbar ist, erhebliche, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung regelmäßig überwiegende und durchschlagende einwanderungspolitische Interessen berührt, wenn gewissermaßen in umgekehrter Richtung das minderjährige Kind mittelbar seinen nicht oder - wie sehr häufig - nur unzulänglich integrierten Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würde mit der Folge, dass im Ergebnis die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal des Kindes teilen würden (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; a.A. VG Stuttgart, U.v. 24.06.2004 - 11 K 4809/03 - InfAuslR 2005, 106; U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14, das explizit eine gemeinsame Betrachtung ablehnt).

  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Es ist damit nicht nur die Verwurzelung des Minderjährigen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland in den Blick zu nehmen; vielmehr ist in der Regel auch von Bedeutung, inwieweit sich die übrigen Familienmitglieder, insbesondere die Eltern bzw. der personensorgeberechtigte Elternteil, kulturell, wirtschaftlich und sozial in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben (VGH Mannheim, Beschl. v. 10.5.2006, 11 S 2354/05, VBlBW 2006, 438, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.1.2009, 11 LB 136/07, DVBl. 2009, 669, , juris Rn. 75).

    Ein allein aus der Integration des minderjährigen Kindes hergeleitetes Aufenthaltsrecht kann nicht dazu führen, dass den Eltern (und im weiteren auch den minderjährigen Geschwistern) ohne nähere Prüfung ihrer Integration unter Bezugnahme auf Art. 6 GG, Art. 8 EMRK in der Regel zumindest Abschiebungsschutz zu gewähren wäre, was einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland in ganz erheblichem Maße berühren und zu einer einseitigen Gewichtung der privaten Belange des betroffenen Ausländers führen würde (VGH Mannheim, Beschl. v. 10.5.2006, a.a.O., auch zum Folgenden).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Die acht und vier Jahre alten Kläger Ziffer 2 und 3 sind auch noch in einer relativ frühen Lebensphase, in der - zusammen mit ihren Eltern und deren Hilfestellungen - eine erstmalige Integration in die Lebensverhältnisse in Serbien oder dem Kosovo möglich sein wird (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, B. v. 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - VBlBW 2006, 438; VG Stuttgart, U. v. 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; v. 26. Oktober 2006 - 4 K 1753/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 11 S 409/06

    Rückwirkender Wegfall des Ausweisungsschutzes der Mutter nach erfolgreichem

    Ein Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Familienleben scheidet hier von vornherein aus, da die Ausweisung der Klägerin nicht die Trennung von ihren Kindern zur Folge haben wird (vgl. EGMR, Urteil vom 09.10.2003 - 48321/99 -, , EuGRZ 2007, 560, 561 Rdnr. 97 VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438, 439 und Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200, 202).

    Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt über ein Aufenthaltsrecht verfügt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 -, a.a.O. und Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Allerdings teilen sie nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438 ff., und vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200 ff., jeweils m.w.N. ).
  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2007 - 11 S 2091/07

    Ausländerrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Schutzbereich des Art 8 MRK; Türke

  • VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Karlsruhe, 31.01.2008 - 4 K 36/08

    Aufenthaltszeit gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2004; Relevanz einer

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 1 E 831/07

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG i.V.m. Art 8 MRK

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 11 S 1771/08

    Abschiebung in das Kosovo bei Abschiebungsandrohung nach "Bundesrepublik

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 101/06

    Berufen des abzuschiebenden Ausländers auf eine Verletzung des

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 7 A 473/11

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

  • VG Würzburg, 20.03.2017 - W 7 E 17.192

    Im Rahmen des Schutzes des Privatlebens nach Art. 8 EMRK erfolgt eine

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 11 S 1534/08

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei fehlender Verwurzelung

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

  • VG Oldenburg, 21.05.2008 - 11 A 485/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG

  • VG Sigmaringen, 20.07.2006 - 8 K 577/04

    Verschuldensvorwurf nach § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004 - Ausreisehindernis -

  • VG München, 21.07.2015 - M 4 K 14.1150

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2010 - 18 B 1591/09

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 18 B 623/10

    Abschiebungsschutz aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens und des

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

  • VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06

    Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der

  • VG Düsseldorf, 27.10.2006 - 8 L 1338/06

    Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt nochmaligen Eilantrag einer vollziehbar

  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht;

  • VG Frankfurt/Main, 13.12.2011 - 10 K 318/10

    Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 11 S 933/09

    MRK Art 8 Abs 2 spricht für Aufenthaltsrecht eines nicht integrierten, aber auf

  • VG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 7 K 1621/08

    Aufenthaltserlaubnis wegen Verwurzelung eines Kindes

  • VG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 L 1489/10

    Anforderungen an die Staatsangehörigkeit eines Ausländers bei seiner Abschiebung;

  • VG Oldenburg, 04.08.2009 - 11 B 1898/09

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Vergleich; Syrien; Kurden; Ausländerregister;

  • VG Saarlouis, 16.12.2008 - 2 K 16/08

    Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung bzw. der

  • VG Hannover, 20.07.2018 - 7 B 2401/18

    Asylantrag; Aufklärung; offensichtlich unbegründet; Sprachgutachten;

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