Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 11 S 650/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 56 AufenthG 2004, § 52 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 GG, § 80 Abs 5 VwGO
Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz; Sofortige Vollziehung; Besonderes öffentliches Interesse; Widerruf; Asylbedingter Aufenthaltstitel; Ermessen; Besonderer Ausweisungsschutz
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 68 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 35 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 56 Abs. 2 S. 1
D (A), Widerruf, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Asylberechtigte, Ermessen, besonderer Ausweisungsschutz, Heranwachsende, Zuwanderungsgesetz, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufschiebende Wirkung, Aufenthaltserlaubnis - Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortige Vollziehung, Besonderes öffentliches Interesse, Widerruf, Asylbedingter Aufenthaltstitel, Ermessen, Besonderer Ausweisungsschutz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortige Vollziehung, Besonderes öffentliches Interesse, Widerruf, Asylbedingter Aufenthaltstitel, Ermessen, Besonderer Ausweisungsschutz
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Kurzinformation)
Rechtsfehlerfreie Ermessenserwägungen im Rahmen des Widerrufs einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 23.02.2005 - 7 K 181/05
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 11 S 650/05
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2006, 1534 (Ls.)
- VBlBW 2006, 282
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06
Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der …
ist, als schutzwürdige persönliche Belange des Ausländers in den Entscheidungsvorgang einzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 10.11.2005 - 11 S 650/05 -, VBlBW 2006, 282 ff.).Gelingt diese Integration nicht, was insbesondere durch Begehung von Straftaten belegt sein kann, indiziert dies ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Aufenthaltsbeendigung aus Gründen der Gefahrenabwehr; ohne dass der Ausländer sich insofern - gemäß dem oben erwähnten Verbot der schematischen Anwendung von Anforderungen aus anderen Gesetzeskapiteln - schematisch auf die Vergünstigungen besonderen Ausweisungsschutzes nach §§ 48 AuslG, 56 AufenthG berufen kann (dazu Beschluss des Senats vom 10.11.2005 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 11 S 2694/07
Widerruf einer Niederlassungserlaubnis; Schwierigkeiten bei der …
Das der Ausländerbehörde nach § 52 Abs. 1 AufenthG eröffnete Ermessen ist weder in direkter noch in analoger Anwendung noch bei einer "wertenden Betrachtung" des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AufenthG darauf beschränkt, dass die Aufenthaltserlaubnis des Klägers nur noch aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung widerrufen werden könnte (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 10.11.2005 - 11 S 650/05 -, VBlBW 2006, 282 und Urteil vom 26.07.2006 - 11 S 951/06 -, VBlBW 2006, 442).So hat der Senat in seinem Beschluss vom 10.11.2005 - 11 S 650/05 -, VBlBW 2006, 282 ausführlich dargelegt, dass eine direkte, analoge oder gar wertende Übertragung der nach § 56 Abs. 1 AufenthG für die Ausweisung von Ausländern mit besonderem Ausweisungsschutz geltenden Anforderungen auf die Entscheidung über den Widerruf eines Aufenthaltstitels nach dem Wegfall der Asylberechtigung oder der Flüchtlingseigenschaft eines Ausländers nicht möglich ist (zu der vergleichbaren Situation der Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels eingehend auch BVerwG…, Urteil vom 20.02.2003, a.a.O., - Widerruf nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 - sowie Senatsurteil vom 26.07.2006, a.a.O. - Widerruf nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG -).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 11 S 1066/05
Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen …
a) Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Wegfall der Asylberechtigung oder der Flüchtlingseigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich auch eine Beendigung des darauf beruhenden Aufenthaltsrechts nach sich zieht und dass daher in den Fällen des § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG in der Regel ein gewichtiges öffentliches Interesse am Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 a.a.O., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.2005 - 11 S 650/05 -, Juris). - VG Göttingen, 01.11.2006 - 3 A 33/05
D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, Ermessen, eigenständiges …
Sie sind uneingeschränkt im Fall eines späteren (Ermessens)Widerrufs, mit dem das Aufenthaltsrecht insoweit "belastet" ist, als schutzwürdige persönliche Belange des Ausländers in den Entscheidungsvorgang einzustellen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 10.11.2005 - 11 S 650/05 -, VBlBW 2006, 282 ff.).
