Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept; Optimierung von Solaranlagen ist kein Grund des allgemeinen Wohls

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept; Optimierung von Solaranlagen ist kein Grund des allgemeinen Wohls

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 74 Abs 1 Nr 1 BauO BW, § 56 Abs 5 S 1 Nr 1 BauO BW
    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept; Optimierung von Solaranlagen ist kein Grund des allgemeinen Wohls

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; LBO § 56 Abs. 5; LBO § 65 Satz 1; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1
    Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

  • rechtsportal.de

    LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; LBO § 56 Abs. 5; LBO § 65 Satz 1; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1
    Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Festsetzung von Satteldächern für ein größeres Baugebiet

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtfertigen Solarzellen eine Befreiung von örtlichen Bauvorschriften? (IBR 2009, 351)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 59, 251
  • DÖV 2009, 544
  • BauR 2009, 1012
  • BauR 2009, 1712
  • IBR 2009, 351
  • ZfBR 2009, 695 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08  

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

    Die mit der Rückbauverpflichtung verbundenen hohen Kosten sind im Hinblick auf die gravierende Abweichung von der dem Kläger erteilten Baugenehmigung vom 11.08.2006, für die der Kläger (und/oder sein Architekt bzw. Bauleiter, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist) selbst verantwortlich ist, nicht unverhältnismäßig ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2009 - 3 S 1953/07 - ).

    Ob das der Baurechtsbehörde nach § 65 Satz 1 LBO (und § 7 Abs. 1 DSchG) eingeräumte Ermessen darüber hinaus in dem Sinn intendiert ist, dass es regelmäßig einer ordnungsgemäßen Ermessensbetätigung entspricht, die Beseitigung eines formell- und materiellrechtlich illegalen Bauvorhabens anzuordnen ( so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2009, a.a.O., m.w.N. ), kann hiernach dahingestellt bleiben.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09  

    Gestaltungssatzung für ganzes Stadtquartier

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch neben der Herleitung aus dem in § 56 NBauO eingeräumten Ermessen aus dem Umstand, dass mit den örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit an der Gestaltung sowie die privaten Interessen der Einzelnen in ein so ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen, dass die Einbußen des Privaten durch konkurrierende gestalterische Absichten der Gemeinde (noch) zureichend aufgewogen werden (vgl. a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151).

    Regelungen über bestimmte Dachformen beschränken die Eigentümer in ihren Gestaltungswünschen nicht übermäßig und verursachen hier - da eine bereits vorhandene einheitliche Dachlandschaft bewahrt werden soll - keine zusätzlichen Kostenbelastungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151 und Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, BauR 2007, 1213 = BRS 70 Nr. 138).

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911  

    Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung

    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/ Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
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  • VG München, 08.08.2012 - M 9 K 11.1619  

    Farbgestaltung; Nichtigkeit der Gestaltungssatzung; Verstoß gegen

    Darüber hinaus muss eine örtliche Bauvorschrift u.a. den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, um den Anforderungen an eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S. des Art. 14 GG und an ein hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept zu genügen (VGH Mannheim vom 11.03.2009, 3 S 1953/07 ).
  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11  

    Abrissverfügung: Vollzug bereits vor Bestandskraft?

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur dann in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, diesen Zustand ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 11.04.2002, NVwZ 2002, 1250, m. w. N.; vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.2009, BauR 2009, 1712, und vom 13.06.2007, BauR 2007, 1861; Urteil der Kammer vom 22.07.2010, a. a. O.).
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