Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)
§ 6 Abs 5 BauO BW, § 7 Abs 1 BauO BW, § 7 Abs 3 BauO BW
Erforderlichkeit einer Interessenabwägung zwischen Bauherrn- und Nachbarinteressen bei Zulassung eines geringeren Grenzabstandes - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Ermessensausübung bei Ausnahme
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.05.1986 - 5 K 213/85
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86
Wird zitiert von ... (19)
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 5 S 44/91
Zur Notwendigkeit der Anschlußberufung durch Berufungsbeklagten bei …
Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 12.03.1987 (-- 5 S 2056/86 --) ausgeführt hat, setzt die Anwendung dieser Vorschrift voraus, daß es sich um einen Ausnahmefall handelt, bei dem die Einhaltung der vollen Abstandsfläche zu einer Belastung für den Bauherrn führt, die über das hinausgeht, was jedem Bauherrn zugemutet wird.§ 7 Abs. 3 LBO stellt die Entscheidung über eine Ausnahme nämlich in das pflichtgemäße Ermessen der Baurechtsbehörde; Bauherr und Nachbar haben einen Rechtsanspruch darauf, daß von diesem Ermessen in sachgerechter Weise Gebrauch gemacht wird und die tragenden Erwägungen gemäß § 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG in der Entscheidung angeführt werden (Urt. des Senats v. 12.03.1987 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1338/93
Wintergartenanbau eines Reihenhauses als Wohnzwecken im Sinne des BauGBMaßnG § 10 …
Die Beachtung der Abstandsflächen muß für ihn zu einer Belastung führen, die über das jedem Bauherrn vom Gesetz zugemutete Maß hinausgeht (Urteil des Senats vom 12.03.1987 - 5 S 2056/86 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 31.07.1989 - 8 S 1657/89 - BWVPr 1989, 255; Beschluß vom 16.01.1992 - 3 S 2376/91 -).Unabhängig davon, daß die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO nicht vorliegen, verletzt die Baugenehmigung den Antragsteller im übrigen auch deshalb in seinen Rechten, weil der Bescheid vom 16.03.1993, mit dem die Ausnahme erteilt wurde, nicht erkennen läßt, daß auf seiten der Antragsgegnerin eine Abwägung zwischen den Interessen des Bauherrn und denen des Nachbarn stattgefunden hat (zu diesem Erfordernis Urteil des Senats vom 12.03.1987, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93
Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen …
Der Nachbar hat Anspruch darauf, daß von diesem Ermessen in sachgerechter Weise Gebrauch gemacht wird und die tragenden Erwägungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG in der Baugenehmigung dargelegt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 12.3.1987 - 5 S 2056/86 - und Urteil des Senats v. 13.12.1989 - 3 S 2830/89 - m.w.N.).Darüber hinaus haben nach den in den Bescheiden dargelegten Erwägungen weder die Beklagte noch das Regierungspräsidium beachtet, daß die Erteilung einer Ausnahme nach der ständigen Rechtsprechung aller mit Baurecht befaßten Senats des Verwaltungsgerichtshofs eine atypische Situation auf Seiten des Bauherrn voraussetzt (vgl. insbes. Urteile v. 12.3.1987 - 5 S 2056/86 - und vom 13.12.1989 - 3 S 2830/89 - sowie Beschlüsse vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91 - und v. 21.3.1994 - 8 S 278/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89
Abstandsfläche bei Grenzbebauung; Ausnahme und Ermessensausübung
§ 7 Abs. 3 LBO stellt die Entscheidung über eine Ausnahme in das pflichtgemäße Ermessen der Baurechtsbehörde; Bauherr und Nachbar haben einen Rechtsanspruch darauf, daß von diesem Ermessen in sachgerechter Weise Gebrauch gemacht wird und die tragenden Erwägungen gem. § 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG in der Baugenehmigung angeführt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.3.1987 -- 5 S 2056/86 --, BRS 47 Nr. 101).Bei der Entscheidung über ein verändertes Vorhaben wird nicht nur die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des 5. Senats vom 12.3.1987 a.a.O. sondern auch der Beschluß des erkennenden Senats vom 31.7.1989 -- 8 S 1657/89 -- zu beachten sein.
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96
Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück
Fraglich ist allerdings, ob aufgrund der Ablösung der früheren Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 durch die Neuregelung, die nach der Begründung des Regierungsentwurfs (…LT-Drucks aaO S 84) der Verfahrensvereinfachung dienen soll, nunmehr auch das Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation (zu diesem Erfordernis vgl Urt d Sen v 12.07.1987 - 5 S 2056/86 - sowie VGH Bad-Württ, Urt v 14.10.1994 - 3 S 282/93 - mwN) entbehrlich ist (…bejahend: Sauter, LBO, 3. Aufl § 6 RdNr 36; verneinend wohl: VGH Bad-Württ, Urt v 18.07.1996 - 3 S 67/96 - zu einem die Abmessungen des § 6 Abs. 1 S 2 LBO überschreitenden Grenzgebäude). - VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung; …
Dabei kann offen bleiben, ob hierfür zusätzlich - wie bisher bei § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO 1983 - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Abweichung oder Ausnahme durch eine atypische Grundstückssituation gerechtfertigt sein muß (vgl. dazu etwa Urt. d. Senats v. 12.03.1987 - 5 S 2056/86 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 - m. w. Nw.), obwohl § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO 1995 nicht mehr die typische Normstruktur einer Befreiung oder Ausnahme aufweist. - VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 3 S 218/90
Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet
Der Senat bemerkt gleichwohl, daß die den Beigeladenen erteilte Ausnahme jedenfalls auf der Ermessensebene rechtlich deswegen bedenklich erscheint, weil nicht erkennbar ist, welche atypischen Nachteile den Beigeladenen bei Einhaltung der erforderlichen Abstandsfläche zum Grundstück der Kläger ihnen entstehen sollten (vgl. zu diesen Voraussetzungen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.12.1989 - 3 S 2830/89 - u. v. 12.3.1987 - 5 S 2056/86 --). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91
Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden
Die spezifischen Interessen des Bauherrn müssen um so gewichtiger sein, je näher das jeweilige Vorhaben an die Grenze heranrückt (vgl. zu alldem VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.12.1989 - 3 S 2830/89 -, vom 16.9.1987 - 3 S 3115/86 - und vom 12.3.1987 - 5 S 2056/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 3 S 2431/91
Wandfläche einer nach BauO BW § 7 Abs 1 Nr 1 privilegierten Garage
Eine Zurücksetzung nachbarlicher Interessen an der Einhaltung drittschützender Abstandsflächen kommt nur in Betracht, wenn die Wahrung dieser Abstände für den Bauherrn mit nicht nur unerheblichen Nachteilen verbunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.9.1987 - 3 S 3115/86 - u.v. 12.3.1987 - 5 S 2056/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.04.1995 - 5 S 337/95
Vorläufiger Rechtsschutz des Bauherrn gegenüber der von der Widerspruchsbehörde …
Dabei dürfte es bereits an der die Möglichkeit der Ermessensausübung erst eröffnenden atypischen Grundstückssituation bei den Antragstellern fehlen (zu diesem Erfordernis vgl. Urt. d. Sen. v. 12.03.1987 - 5 S 2056/86 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.03.1994 - 8 S 278/94 - Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 8 S 1657/89
Abstandsfläche - Ermessensentscheidung bei Ausnahme nach § 7 Abs 3 Nr 2 LBO …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89
Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 8 S 374/92
Zulassung einer Ausnahme von den Abstandsvorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 8 S 2570/93
Ausnahme von Abstandflächenregelung - gestalterische Interessen des Bauherrn
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
Schaffung von Wohnraum: Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen; zur …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 3 S 2959/90
Einfügung eines wohngenutzten Hintergebäudes
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 3 S 1670/93
"Anbau" iS des BauO BW § 6 Abs 1 S 2 Nr 2
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 5 S 1211/92
Grenzbebauung mit einer Grenzgarage - zur Frage der Unterbrechung durch …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 8 S 1657/87
Ermessensentscheidung bei Ausnahme
