Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl
- Justiz Baden-Württemberg
Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 17 Abs 4 S 1 PersVG BW, § 24 Abs 1 S 1 PersVG BW, § 25 Abs 1 PersVG BW, § 10 Abs 1 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 3 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 4 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 6 PersVGWO BW 1996
Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Wahl Personalrat; Wahlanfechtung; Wahlvorschlag einer Gewerkschaft; Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter; Irreführung der Wahlberechtigten; irreführendes Kennwort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretung: Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.09.2005 - PL 21 K 8/05
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 30.07.2010 - PL 12 K 837/10
Anfechtung einer Personalratswahl
Nach § 67 Abs. 2 i.V.m. § 67 Abs. 1 S. 2 u. 3 LPVG ist der Personalrat zur Objektivität und Neutralität seiner Amtsführung verpflichtet und hat sich einer gewerkschaftlichen Betätigung in der Dienststelle zu enthalten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2007 - PL 15 S 940/05 - juris).Danach soll, wie sich auch dem nachfolgenden S. 2 der Vorschrift entnehmen lässt, sichergestellt werden, dass das aktive und passive Wahlrecht frei und unbeeinflusst ausgeübt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.04.2007, a.a.O. m.w.N zur Rspr. d. BVerwG).
