Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 17 Abs 4 S 1 PersVG BW, § 24 Abs 1 S 1 PersVG BW, § 25 Abs 1 PersVG BW, § 10 Abs 1 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 3 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 4 PersVGWO BW 1996, § 11 Abs 6 PersVGWO BW 1996
    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei Personalratswahl

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Wahl Personalrat; Wahlanfechtung; Wahlvorschlag einer Gewerkschaft; Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter; Irreführung der Wahlberechtigten; irreführendes Kennwort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung: Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wahl Personalrat, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag einer Gewerkschaft, Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter, Irreführung der Wahlberechtigten, irreführendes Kennwort

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • VG Karlsruhe, 30.07.2010 - PL 12 K 837/10  

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Nach § 67 Abs. 2 i.V.m. § 67 Abs. 1 S. 2 u. 3 LPVG ist der Personalrat zur Objektivität und Neutralität seiner Amtsführung verpflichtet und hat sich einer gewerkschaftlichen Betätigung in der Dienststelle zu enthalten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2007 - PL 15 S 940/05 - juris).

    Danach soll, wie sich auch dem nachfolgenden S. 2 der Vorschrift entnehmen lässt, sichergestellt werden, dass das aktive und passive Wahlrecht frei und unbeeinflusst ausgeübt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.04.2007, a.a.O. m.w.N zur Rspr. d. BVerwG).

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