Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 VersammlG, § 5 Nr 4 VersammlG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 4 VersammlG, § 1 PolG BW, § 3 PolG BW, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

mehr
  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung des Konzerts einer rechtsextremistischen Skinheadband als Versammlung wegen dem typischerweise zugrundeliegenden Zweck der Rekrutierung neuer Anhänger und deren ideologischer Festigung; Zulässigkeit der Auflösung eines Skinheadkonzerts zur Bekämpfung nicht versammlungsspezifischer Gefahren wie einer Brandgefahr auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel; Berücksichtigung des hohen Rangs der von Art. 8 GG geschützten Versammlungsfreiheit bei der Anwendung der polizeilichen Generalklausel

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Skinheadkonzerte

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Auflösung eines Skinhead-Konzerts aus feuerpolizeilichen Gründen gerechtfertigt

  • vghmannheim.de (Pressemitteilung)

    Auflösung eines Skinhead-Konzerts aus feuerpolizeilichen Gründen gerechtfertigt

mehr
  • lto.de (Kurzinformation)

    Der Rekrutierung von Anhängern dienendes Skinhead-Konzert ist als Versammlung zu behandeln


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • vghmannheim.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Öffentliche Verhandlung: "Auflösung einer Skinheadveranstaltung in Geislingen"

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des VGH Mannheim vom 12.07.2010, Az.: 1 S 349/10 (Verbot eines Skinheadkonzerts)" von RegDir Klaus Weber, original erschienen in: KommJur 2011, 107 - 115.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 61, 185
  • VBlBW 2010, 468
  • DVBl 2010, 1254
  • DÖV 2010, 866



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12  

    Gehsteigberatung

    Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG sind demnach örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zu gemeinschaftlicher, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. - BVerfGE 104, 92 ; BVerfG [Kammer], Beschl. v. 12.07.2001 - 1 BvQ 28 und 30/01 - NJW 2001, 2459 ; Senatsurteil vom 12.06.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11  

    Tagesbruchgefahr: Keine Haftung des Grundstückseigentümers!

    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347; Senatsurteile vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 - VBlBW 2008, 134 und vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10  

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12  

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

    b) Die Durchführung des mit Einlegung des Widerspruchs eingeleiteten Vorverfahrens war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).

    b) Da das Versammlungsgesetz sich für unmittelbar versammlungsbezogene Eingriffe als abschließende Regelung darstellt, die einen Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht und damit auch auf die polizeiliche Generalklausel ausschließt (Dietel/Gintzel/Kniesel, VersammlG, 16. Aufl., § 1 Rn. 193; Senatsurteil vom 12.07.2010, a.a.O.), kommen hier in Ermangelung einer versammlungsrechtlichen Generalermächtigung nur die speziellen Ermächtigungsgrundlagen des Versammlungsgesetzes in Betracht.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht