Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Inzidentprüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts bezüglich rechtswegfremder Vorfragen; Wirksamkeit eines Beschlusses des Amtsgerichts über die Anordnung des polizeilichen Gewahrsams; Rechtswidrigkeit des polizeilichen Gewahrsams

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 PolG BW, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 16 FGG

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Gebührenbescheid; Inzidentprüfungskompetenz; Rechtswegfremde Vorfrage; Gewahrsam; Rechtmäßigkeit; Beschluss; Amtsgericht; Wirksamkeit; Bekanntmachung; Sofortige Beschwerde; Zweiwochenfrist; Rechtskraft; Beseitigungsgewahrsam; Präventivgewahrsam; Schutzgewahrsam; Verwirkung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung, Rechtskraft, Sonstiges Gerichtsverfahrensrecht, Verwaltungsgebühr, Allgemeines Polizeirecht - Gebührenbescheid, Inzidentprüfungskompetenz, Rechtswegfremde Vorfrage, Gewahrsam, Rechtmäßigkeit, Beschluss, Amtsgericht, Wirksamkeit, Bekanntmachung, Sofortige Beschwerde, Zweiwochenfrist, Rechtskraft, Beseitigungsgewahrsam, Präventivgewahrsam, Schutzgewahrsam, Verwirkung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gebührenbescheid, Inzidentprüfungskompetenz, Rechtswegfremde Vorfrage, Gewahrsam, Rechtmäßigkeit, Beschluss, Amtsgericht, Wirksamkeit, Bekanntmachung, Sofortige Beschwerde, Zweiwochenfrist, Rechtskraft, Beseitigungsgewahrsam, Präventivgewahrsam, Schutzgewahrsam, Verwirkung

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 26.02.2002 - 3 K 5408/00
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 212
  • NVwZ-RR 2005, 247
  • VBlBW 2004, 376
  • DVBl 2005, 132 (Ls.)
  • DÖV 2005, 528



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03  

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Nach der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 4 Satz 4 PolG ist eine Anwendbarkeit der Rechtsbehelfe der VwGO und damit eine Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte erst ausgeschlossen, wenn eine Entscheidung des Amtsgerichts im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 PolG "ergangen" ist (vgl. Senatsurteil vom 13.5.2004 - 1 S 2052/03 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04  

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Zwar entspricht es einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen dem Gericht eines jeden Gerichtszweigs die Inzidentprüfungskompetenz auch in Bezug auf rechtswegfremde Vorfragen zusteht (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.05.2004 - 1 S 2052/03 -, VBlBW 2004, 376 = NVwZ-RR 2005, 247; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 13 Rn. 17, 19 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10  

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Da sich vorliegend die Ingewahrsamnahme des Klägers am 02.06.2007 gegen 14.30 Uhr mit seiner Entlassung zwischen 17.30 Uhr und 18.00 Uhr am selben Tage erledigt hatte und keine amtsrichterliche Entscheidung über den Gewahrsam nach § 28 Abs. 3 PolG getroffen worden war, ist dessen Rechtmäßigkeit somit eine in diesem Verfahren inzident zu prüfende Voraussetzung für die Kostenpflicht des Klägers (vgl. zur Inzidentprüfungskompetenz: Senatsurteil vom 13.05.2004 - 1 S 2052/03 - ESVGH 54, 212 = VBlBW 2004, 376).
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  • VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02  

    Anordnung und Aufrechterhaltung einer Gewahrsamsnahme; Verhältnismäßigkeit bei

    Liegt keine amtsrichterliche Entscheidung gem § 28 Abs. 3 PolG (PolG BW) über die Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme vor, so hat das Verwaltungsgericht im Gebührenrechtsstreit eine Inzidentprüfungskompetenz (wie VGH BW, Urt v 13.05.2004 - 1 S 2052/03).

    Da sich im vorliegenden Fall die Ingewahrsamnahme mit der Entlassung des Klägers am Morgen des 30.01.2002 erledigt hatte und auch noch keine (amts-)richterliche Entscheidung über den Gewahrsam nach § 28 Abs. 3 PolG getroffen worden war, ist die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme somit eine vom Verwaltungsgericht inzident zu prüfende Voraussetzung für die Kostenpflicht des Klägers (zur Inzidentprüfungskompetenz vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.05.2004 - 1 S 2052/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04  

    Kosten für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme; Amtsgerichte; Freiheitsentziehung;

    Das gleiche gilt auch für Baden-Württemberg (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.5.2004, NVwZ-RR 2005, 247).
  • OVG Hamburg, 18.09.2009 - 3 So 93/09  

    Zur Kostenerstattungspflicht nach § 66 Abs 1 AufenthG 2004 -

    Gleichwohl sind die Gerichte eines jeden Gerichtszweigs, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, jedenfalls dann zur rechtswegübergreifenden Inzidentprüfung entscheidungserheblicher Vorfragen befugt, wenn die an sich zuständigen Gerichte des anderen Gerichtszweigs (gegenüber denselben Prozessparteien) noch nicht rechtskräftig über die betreffende Vorfrage entschieden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1978, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.2007, a. a. O.; Beschl. v. 12.7.2005, NVwZ-RR 2006, 34, 35; VGH Mannheim, Urt. v. 13.5.2004, NVwZ-RR 2005, 247; zur rechtswegübergreifenden Prüfungskompetenz bei mehreren, verschiedenen Rechtswegen zugeordneten Anspruchsgrundlagen vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2010 - 1 K 3643/09  

    Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme vor Ausschluss aus einer Versammlung

    Er wird nicht durch § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 28 Abs. 4 Polizeigesetz (PolG) ausgeschlossen (vgl. zur zuletzt genannten Vorschrift: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - und 13.05.2004 - 1 S 2052/03 - jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 3 K 1658/08  

    Gebührenfestsetzung bei Aufenthaltsverbotsverfügung

    Nach zutreffender Auffassung ist jedenfalls dann die Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Amtshandlung (Sachentscheidung) Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gebührenforderung, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - der die Amtshandlung beinhaltende Bescheid vor Eintritt der Bestands-kraft erledigt hat (vgl.: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 10 S 619/03 -, Juris-Rdnr. 23; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.05.2004 - 1 S 2052/03 -, Juris-Rdnr. 20; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, Juris-Rdnr. 22).
  • VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 1 K 11.01549  

    Auslagen für ärztliche Ingewahrsamsfähigkeitsprüfung

    Die gegenteilige Ansicht (vgl. VGH Mannheim, B. v. 13.5.2004, 1 S 2052/03), die die Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung der Ingewahrsamnahme dann eröffnen will, wenn eine Entscheidung des Amtsgerichts nicht oder nicht wirksam oder rechtskräftig ergangen ist, ist nicht auf die Rechtslage in Bayern übertragbar, weil im Polizeiaufgabengesetz - anders als im baden-württembergischen Polizeigesetz - ausdrücklich geregelt ist, dass von der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein etwaiges nachträgliches Rechtsschutzverfahren im Fall einer (beendeten) Ingewahrsamnahme durchzuführen ist (Berner / Köhler, a. a. O., RN 17).
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