Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 Abs 1 HumHAG,
Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- infauslr.de
Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion Kontingentflüchtling
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb einer Rechtsstellung sui generis durch Verwaltungsakt von aufgenommenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; Verlust der Rechtsstellung sui generis bei Erlöschen einer einem jüdischen Emigranten nach erteilten Niederlassungserlaubnis gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.04.2010 - 12 K 374/09
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
- BVerwG, 07.10.2011 - 1 C 12.11
- BVerwG, 24.11.2011 - 1 PKH 16.11
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2011, 1096
- DÖV 2011, 823
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Vor diesem Hintergrund erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene entsprechende Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes belege, dass jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion von der Bundesrepublik Deutschland nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe aufgenommen worden sind, als überzeugend (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 - 11 S 1413/10 - InfAuslR 2011, 383 ; VGH München, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 12 CE 04.3232 - juris ; OVG Greifswald, Urteil vom 15. September 2004 - 1 L 107/02 - LKV 2005, 510 ; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 87.04 - juris).Die dem Kläger bekannt gegebene Aufnahmezusage ist ein Verwaltungsakt, der zumindest die Zusicherung der Erteilung eines Visums sowie eines unbefristeten Aufenthaltstitels nach Einreise mit einem nationalen Visum enthielt (weitergehend i.S. eines Status sui generis: VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. S. 386 ff.; Hochreuter, NVwZ 2000, 1376, 1379 f.).
Der Senat entnimmt diesen Regelungen den hinreichend deutlichen Willen des Gesetzgebers, mit der abschließenden aufenthaltsrechtlichen Neuregelung in § 23 Abs. 2 AufenthG auch die Fälle der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Emigranten zu erfassen, um die bisherige, aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes resultierende unklare Rechtslage für die Zukunft zu bereinigen (a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10
Erteilung von wohnsitzbeschränkenden Auflagen für jüdische Emigranten aus der …
Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625];… Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096 ; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, [...]).Dieser Beschluss erfolgte vielmehr vor folgendem Hintergrund, den der VGH BW in dem zitierten Urteil vom 13.07.2011 (a.a.O., RdNr. 27 ff. in [...]) wie folgt dargestellt hat:.
Auch bei der letztlich auf Anweisungen des Bundesministeriums des Innern zurückgehenden konkreten Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens spielte der Gesichtspunkt einer Verfolgung keine Rolle; vielmehr betonte der Bundesminister des Inneren sogar ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes hinsichtlich einer Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht vorlagen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
Erteilung von wohnsitzbeschränkenden Auflagen für jüdische Emigranten aus der …
Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625];… Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096 ; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, [...]).Dieser Beschluss erfolgte vielmehr vor folgendem Hintergrund, den der VGH BW in dem zitierten Urteil vom 13.07.2011 (a.a.O., RdNr. 27 ff. in [...]) wie folgt dargestellt hat:.
Auch bei der letztlich auf Anweisungen des Bundesministeriums des Innern zurückgehenden konkreten Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens spielte dieser Gesichtspunkt keine Rolle; vielmehr betonte der Bundesminister des Inneren sogar ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes hinsichtlich einer Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht vorlagen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11
Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; …
Auf die Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 13. Juli 2011 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide festgestellt, dass die Klägerin über eine Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG verfügt (InfAuslR 2011, 383). - VGH Bayern, 20.11.2012 - 19 CS 12.1978
Rechtsstellung der jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion nach dem …
a) Zwar hat der Senat früher die Auffassung vertreten, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die - wie der Antragsteller - entsprechend § 1 Abs. 1 HumHAG (aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz) im Bundesgebiet Aufnahme gefunden haben, stünden unter dem Schutz des Abschiebungsverbots nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sowie der Vorschrift des § 60 Abs. 1 AufenthG, durch die diese konventionsrechtliche Bestimmung seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes in das deutsche Recht umgesetzt wird (vgl. u.a. Urteil vom 22.12.2010 Az. 19 B 09.824; ähnlich VGH Baden-Württemberg vom 13.7.2011 InfAuslR 2011, 383). - VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
Erlöschen des Kontingentflüchtlingsstatus jüdischer Zuwanderer
Auch eine unmittelbare Anwendung des HumHAG gemäß § 1 Abs. 1 1. Alternative HumHAG scheidet aus, da die Aufnahme der jüdischen Emigranten aus der (ehemaligen) UdSSR nicht als humanitäre Hilfsaktion im Sinne dieser Vorschrift, sondern als ein Beitrag zur Wiedergutmachung gedacht war und die Übernahme der Verantwortung für das gegenüber Juden begangene Unrecht dokumentieren sollte (ausführlich dazu und mit vielen Nachweisen zur Vorgeschichte des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 09.01.1991 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011, 11 S 1413/10, Juris).
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