Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 30.12.1991 - 3 K 404/91
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92
  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 2.94
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 2.94



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10  

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz

    Das kommt vor allem in Betracht, wenn eine bauliche Anlage nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist, da mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss (Senatsurteil vom 13.10.1993 - 8 S 571/92 - juris Rn. 34 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763).
  • VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99  

    Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz

    Der VGH Baden-Württemberg geht davon aus, dass hierfür angesichts der beim Brandschutz regelmäßig betroffenen hochwertigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit genügt, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausgeschlossen werden kann, und dies stets dann der Fall ist, wenn das Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. die zur inhaltsgleichen "Gefahr für Leben oder Gesundheit" i.S.d. §§ 58 Abs. 6 LBO [1995], 59 Abs. 9 LBO [1983] ergangenen Urteile v. 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - und v. 13.10.1993 - 8 S 571/92).
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