Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Baugenehmigung für Errichtung eines Schuppens
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Schuppen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrige Baugenehmigung bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch schikanöse Anordnung eines Schuppens
- rechtsportal.de
Rechtswidrige Baugenehmigung bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch schikanöse Anordnung eines Schuppens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Verletzung des Rücksichtnahmegebots
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot
Kurzfassungen/Presse (12)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Errichtung eines Schuppens, nur um den Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schikanöse Sichtbeeinträchtigung durch Neubau
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Baugenehmigungen dürfen aufgehoben werden, wenn sie gegen das Schikaneverbot verstoßen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachbarrecht: Schuppen bauen, nur um Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Kein Gebäude nur zum Schikanieren
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Nachbarstreit durch Bau eines Schuppens
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Baugenehmigung: Erteilung ist unzulässig, wenn Bauwerk nur den Nachbarn ärgern soll
- klemmpartner.de (Kurzinformation)
Schikaneverbot im Baunachbarrecht
- klemmpartner.de (Kurzinformation)
Schikaneverbot im Baunachbarrecht
- streifler.de (Kurzinformation)
Baurecht: Baugenehmigung: Erteilung ist unzulässig, wenn Bauwerk nur den Nachbarn ärgern soll
- vghmannheim.de (Pressemitteilung)
Errichtung eines Schuppens, nur um den Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig
- kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)
Nur um den Nachbarn zu ärgern…
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verstoß gegen das Schikaneverbot! (IMR 2008, 324)
- hoai-gutachter.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Geräteschuppen vor Nachbarterrasse ist unzulässig
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.07.2007 - 6 K 2666/07
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 58, 224
- NVwZ-RR 2008, 685 (Ls.)
- VBlBW 2008, 452
- BauR 2010, 825
- IMR 2008, 324
Wird zitiert von ... (9)
- VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Grenzbebauung: Umfang des Rücksichtnahmegebots?
In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09
Wohngebäude in Randlage gegen 60 m lange Lagerhalle
Der Senat lässt offen, ob er an seiner Rechtsprechung (B. v. 8.5.2006 - 1 ME 7/06 -, BauR 2006, 1442 = BRS 70 Nr. 178 - Heuballen; ebenso Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 -, ESVGH 58, 224 = BWVBl. 2008, 452) ) festhält, das Schikaneverbot sei ein Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme.Darin hatte der Senat - ebenso wie das der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 98/08 -, ESVGH 58, 224 = BWVBl. 2008, 452) tut - das Schikaneverbot als Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme angesehen; es kommt in Betracht anzunehmen, dass das Schikaneverbot einen neben das Gebot der Rücksichtnahme tretenden Topos darstellt.
- VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
Abwehranspruch gegen Tiefgarageneinfahrt
Eine Grenze wird insoweit lediglich durch das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB gezogen, das allerdings nur dann eingreift, wenn die Anordnung einer baulichen Anlage keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008, VBlBW 2008, 452).Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorhaben, das, wie das hier streitige, die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks und der Erzeugung einer "erdrückenden Wirkung" gebotene nachbarschützende Abstandsfläche einhält, im Regelfall schon aus tatsächlichen Gründen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.11.2005 - 3 S 151/04 - sowie Beschlüsse vom 15.04.2008, a.a.O., und vom 12.10.2004, VBlBW 2005, 74, jew. m.w.N.).
- OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10
Lärm einer Kindertagesstätte ist hinzunehmen!
Hinsichtlich der Aufteilung der Außenbereichsflächen kann aber auch nicht festgestellt werden, dass diese willkürlich oder gezielt ungünstig - schikanös (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 - BayVGH, Beschluss vom 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033 -) - erfolgt wäre oder sich ein anderer Standort des Spielbereichs gerade auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Anlieger als besser geeignet aufgedrängt hätte (vgl. VG München, Urteil vom 08.10.2002 - M 16 K 01.2295 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
Grenzbebauung entlang der eigenen Grundstücksgrenze
Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Umständen bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften für eine Anwendung des Schikaneverbots überhaupt Raum ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452). - VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 8 K 3446/10
Mobilfunksendeanlage und Rücksichtnahmegebot
Der Kläger hat weder behauptet noch bestehen sonst Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wahl des Standorts als Schikane darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; Beschl. v. 02.02.2009 - 3 S 2875/08 -, Justiz 2009, 352). - VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf …
Nach der Rechtsprechung ist das Interesse des Betroffenen an der Erhaltung des bisherigen Zustandes eines angrenzenden Grundstücks - von extremen Ausnahmen eines schikanösen Verhaltens oder einer optisch bedrängenden und erdrückenden Wirkung abgesehen (die hier ja offenkundig nicht vorliegen) - kein erheblicher Belang (vgl. BVerwG, B.v. 22.08.2000 Az. 4 BN 38.00, BauR 2000, 1834; VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.04.2008, Az. 8 S 98/08 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033
Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Vorbescheid; Rinderstall; Gebot …
Ausnahmsweise kann ein Vorhaben aber rücksichtslos sein und damit gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, das zulasten des betroffenen Nachbarn das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot verletzt (vgl. VGH BW vom 15.04.2008 Az. 8 S 98/08 - juris m. w. N.). - VG Würzburg, 14.03.2011 - W 6 E 11.153
Einstweilige Anordnung; Aufschüttung; Bau eines Radweges; zivilrechtlicher …
Nach der Rechtsprechung ist das Interesse des Nachbarn an der Erhaltung des bisherigen Zustandes eines angrenzenden Grundstücks wegen seiner Aussichtslage - von extremen Ausnahmen eines schikanösen Verhaltens oder einer optisch bedrängenden und erdrückenden Wirkung abgesehen (die hier ja offenkundig nicht vorliegen) -, kein zu berücksichtigender Belang (vgl. BVerwG, B.v. 22.08.2000 Az. 4 BN 38.00, BauR 2000, 1834; VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.04.2008, Az. 8 S 98/08 jeweils m.w.N.).
