Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Bestattungswesen; Friedhofswesen: Bestattungspflicht; unmittelbare Ausführung; Kostenerstattung; Mehrheit von Pflichtigen; Ermessensentscheidung; Ausgleichsanspruch; Gesamtschuld; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungswesen; Friedhofswesen: Bestattungspflicht; unmittelbare Ausführung; Kostenerstattung; Mehrheit von Pflichtigen; Ermessensentscheidung; Ausgleichsanspruch; Gesamtschuld; Geschäftsführung ohne Auftrag; Trauerfeier

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bestattungspflicht; unmittelbare Ausführung; Kostenerstattung; Mehrheit von Pflichtigen; Ermessensentscheidung; Ausgleichsanspruch; Gesamtschuld; Geschäftsführung ohne Auftrag; Trauerfeier

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kostenerstattung für Trauerfeier

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Angehöriger muss Kosten für Trauerfeier nicht erstatten

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Angehöriger muss Kosten für Trauerfeier nicht erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestattungskosten: Sohn muss für Beerdigung des Vaters zahlen

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 14.02.2006 - 6 K 2949/04
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 58, 114
  • FamRZ 2008, 1625 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 137



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Wird zitiert von ... (8)  

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11  

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Unter gleichrangig Verpflichteten, wie dies hier der Fall ist und von dem Beklagten in der abfallrechtlichen Anordnung selbst zum Ausdruck gebracht worden ist, muss die Auswahl des bzw. der Kostenpflichtigen nach dem Gebot der gerechten Lastenverteilung erfolgen, falls keine speziellen Ermessensdirektiven zum Tragen kommen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 - VBlBW 2008, 137, 138).

    Dass allein diese höchstrichterliche Rechtsprechung in Bezug auf einen vermeintlichen Ausgleichsanspruch entscheidend ist - und nicht etwa bestimmte, von der Rechtsprechung abweichende Stimmen im Schrifttum (vgl. z. B. R. Enders, NVwZ 2005, 381, 384 f.) -, hat der Verwaltungsgerichtshof in einer früheren Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 - VBlBW 2008, 137, 138).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08  

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Angehörige nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestG BW (ebenfalls in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juli 1970) sind aber nur der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (vgl. hierzu etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 - und vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07  

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Eine Unbilligkeit kann auch dann in Betracht kommen, wenn bei gleichgewichtigen Verursachungsbeiträgen ein Kostenausgleich unter den materiell Kostenpflichtigen, der im Interesse der materiellen Lastengleichheit geboten sein kann, erschwert ist (vgl. hierzu etwa Urteil des erk. Senats vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, VBlBW 2008, 137 m.w.N.).
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  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10  

    Heranziehung zu Bestattungskosten.

    Die so getroffene Ermessensentscheidung ist mit dem von der Beklagten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenen Hinweis auf die Möglichkeit des internen Ausgleichs zwischen den Gesamtschuldnern regelmäßig hinreichend begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11  

    Polizeirecht, Feuerwehrkosten

    Denn dieser könnte auf einen Innenausgleich verwiesen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2008, 137).
  • VG München, 10.11.2011 - M 12 K 11.3241  

    Bestattungskosten; unzulässiger Antrag; kein Sofortvollzug; Prozesskostenhilfe

    Sie kann vielmehr auch lediglich einen Bestattungspflichtigen zum Kostenersatz heranziehen, welcher dann einen entsprechenden Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Bestattungspflichtigen geltend machen kann (vgl. VGH Mannheim v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 ).
  • VG Stuttgart, 22.05.2012 - 6 K 1263/12  

    Sohn muss für die Kosten der Bestattung seines Vaters auch dann aufkommen, wenn

    Die entsprechenden Ermessenserwägungen im Widerspruchsbescheid auf Seite 4 unter d) in Verbindung mit den weiteren Erwägungen auf Seite 2 der Klage- und Antragserwiderung vom 30.04.2012 (§ 114 S. 2 VwGO) sind aller Voraussicht nach rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11  

    Friedhofsgebühren und Bestattungskosten. Zum Bestehen der Gesamtschuldnerschaft

    Die so getroffene Ermessensentscheidung ist mit dem von der Beklagten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenen Hinweis auf die Möglichkeit des internen Ausgleichs zwischen den Gesamtschuldnern regelmäßig hinreichend begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19).
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