Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Ermittlungsaufwand; Unmöglichkeit Fahrerfeststellung; Nichteinhaltung Zweiwochenfrist; fehlende Kausalität; Erinnerungsvermögen; Erkenntnisvermögen; Handelsgesellschaft; innerbetriebliche Zuordnung Fahrzeug

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 26.10.1998 - 3 K 899/98
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1999, 396
  • VBlBW 1999, 463



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)  

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10  

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind dem Polizeivollzugsdienst weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463 sowie vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris).

  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557  

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts;

    In diesem Fall entspricht es auch auf der Rechtsfolgenseite regelmäßig ordnungsgemäßer Ermessensausübung, eine Fahrtenbuchauflage zu verfügen (BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O.; BayVGH vom 29.6.2009 Az. II ZB 08.2164, vom 23.2.2009 Az. 11 CS 08.2948 und vom 11.12.2009 Az. II ZB 08.401; VGH Baden Württemberg vom 16.4.1999 in NZV 1999, 396).

    Nur wenn solche Personen benannt worden wären, was hier nicht geschehen ist, wären der Polizei weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft der Klägerin zumutbar gewesen (vgl. u.a. OVG Bremen vom 12.1.2006 in VD 2006, 245; OVG Sachsen-Anhalt vom 16.9.2003 Az. 1 L 90/03; VGH Baden-Württemberg vom 16.4.1999 in NZV 1999, 396).

  • VG München, 26.04.2010 - M 23 K 10.1386  

    Fahrtenbuch; Führungsdauer 12 Monate; Nichteinhaltung des erforderlichen

    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396).

    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystem gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob in Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht