Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit Flüchtlingen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 1 BauNVO, § 3 Abs 2 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit Flüchtlingen
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Flüchtling Asylbewerber; Wohngebäude - Gemeinschaftsunterkunft; Wohnen; vorübergehende Unterbringung; Anlage für soziale Zwecke; Gebot der Rücksichtnahme
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.02.1994 - 6 K 183/94
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1994, 356
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …
Angesichts dieses offenen, auf selbständige Nutzungseinheiten verzichtenden Zuschnitts ist das Vorhaben städtebaulich daher nicht mehr als Wohngebäude, sondern als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 - 5 S 33/91 - BRS 52, Nr. 210 u.v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - m.w.N.).In diesem Fall wäre es als Wohngebäude allgemein zulässig gewesen, unabhängig davon, ob die Wohnungen mit Familien oder mit Einzelpersonen belegt sind (vgl. § 3 Abs. 2 BauNVO 1977; zum Begriff der Wohnung vgl. auch Beschl. d. Senats v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt.
