Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der Einladung zur Gemeinderatssitzung; Begrenzung der Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 127 BauGB, §§ 127ff BauGB, § 1 GemODV BW
Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der Einladung zur Gemeinderatssitzung; Begrenzung der Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Bekanntmachung; Satzung; Notbekanntmachung; Teilnichtigkeit; Nichtigkeit; Erschließungswirkung; Begrenzung; Eckgrundstücksvergünstigung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.09.1995 - 7 K 1542/93
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1998, 8 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98
Ausnahmen vom Grundsatz der Erschließungswirkung?
VGH Mannheim vom 16.10.1997 - Az.: VGH 2 S 3133/95). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05
Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …
Eine sich auf den Teil einer Satzung beschränkende Nichtigkeit ist nämlich in den Fällen anzunehmen, in denen eine Regelung teilbar ist, der verbleibende Regelungsbereich der Satzung sinnvoll bleibt, insbesondere nicht zur Unvollständigkeit des Regelungszusammenhangs führt, und davon ausgegangen werden darf, dass der Satzungsgeber die Regelung auch ohne den nichtigen Teil beschlossen hätte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16.10.1997 - 2 S 3133/95 - Juris).
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