Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 53 Abs 4 AuslG 1990, § 54 AuslG 1990, § 55 Abs 2 AuslG 1990, Art 3 MRK, Art 1 Abs 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 50 Abs 3 S 2 AuslG 1990, § 53 Abs 6 S 2 AuslG 1990, § 53 Abs 6 S 1 AuslG 1990, § 55 Abs 1 AuslG 1990
Zur Aussetzung einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; unmenschliche Behandlung; Bürgerkrieg; allgemeine Gefahr; extreme Leibesgefahr Lebensgefahr; Bosnien-Herzegowina; serbischer Volkszugehöriger; Serbien; Bürgerkriegsflüchtling
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Ausländerbehörde der Stadt Mannheim zur Duldung eines Bosniers verpflichtet
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.11.1996 - 6 K 2906/96
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1997, 310
- NVwZ 1997, Beilage Nr 5, 33
Wird zitiert von ... (58)
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 11 S 102/97
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina - Feststellung von …
Die Feststellung eines zwingenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 S 1 AuslG (AuslG 1990) erfordert eine Gesamtschau der allgemeinen Lage im Abschiebezielstaat (hier: Bosnien-Herzegowina) und der persönlichen Situation des einzelnen Ausländers (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17.03.1997 - 11 S 3301/96).Auch gehen die Behörden bei Rückkehrern aus west- und nordeuropäischen Ländern davon aus, daß diese während ihres Auslandsaufenthaltes Geld angespart haben und deshalb nach einer Rückkehr nicht auf humanitäre Hilfe oder andere Unterstützungsleistungen angewiesen sind (vgl. zum Vorstehenden: Beschluß des Senats vom 17.3.1997 - 11 S 3301/96).
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 17.3.1997 - 11 S 3301/96 - dargelegt hat, beantwortet sich die Frage der extremen Gefahrenlage aus einer Gesamtschau der allgemeinen Lage in Bosnien-Herzegowina und der persönlichen Situation des Ausländers.
Zwar ist die Situation in Bosnien-Herzegowina nach wie vor sowohl politisch als auch wirtschaftlich als unsicher zu bezeichnen (vgl. hierzu ausführlich Beschluß des Senats vom 17.3.1997, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen; jenem Beschluß lag allerdings eine Abschiebungsandrohung gegenüber einem serbischen Volkszugehörigen zugrunde, der sich vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mehr als 30 Jahre in Kroatien aufgehalten und keinerlei Bindungen zu Bosnien-Herzegowina hatte und dem angesichts der ethnischen Probleme nur ein Aufenthalt in der sog. Republika Srpska möglich gewesen wäre).
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1997 - 6 S 35/97
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Möglichkeit der freiwilligen …
Der Begriff der Behandlung setzt ein gezieltes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln voraus (…BVerwG, Urt. v. 17.10.1996 - 9 C 15/95 -, NVwZ 1996, 476; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.03.1997 - 11 S 3301/96).Für eine solche menschenrechtswidrige Behandlung hat der Senat keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 17.03.1997 - 11 S 3301/96 - und vom 07.04.1997 - 11 S 102/97;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.06.1997 - 23 A 686/94.A).
Es kann auch keine extreme Gefahrenlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 AuslG (…Urt. v. 19.11.1996 und v. 17.10.1995, a.a.O.) festgestellt werden (…vgl.: OVG Münster, Urt. v. 26.03.1997 - 23 A 686/94.A; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.03.1997; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.04.1997 - 11 S 102/97; a.A. für einen serbischen Volkszugehörigen ohne Bindungen zum Heimatland: VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 17.03.1997 - 11 S 3301/96).
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97
Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina - …
Den Antragstellern würden mit einer Verweigerung der Registrierung, die im bosniakisch dominierten Gebiet nicht an ihre Ethnie anknüpfte, weder zielgerichtet besonders schwere physische oder physische Leiden zugefügt noch würden sie damit mutwillig oder willkürlich schwer gedemütigt, sondern aus Gründen benachteiligt, die in Anbetracht der Geschehnisse in Bosnien und Herzegowina und der gegenwärtigen schwierigen Lebensbedingungen für die ortsansässige Bevölkerung noch objektiv nachvollziehbar erscheinen (ebenso der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs in den Beschl. v. 7.4.1997, InfAuslR 1997, 265 (267) und v. 17.3.1997, InfAuslR 1997, 259 (261)).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 13 S 89/00
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; unbefristete Verlängerung einer …
Den Antragstellern würden mit einer Verweigerung der Registrierung, die im bosniakisch dominierten Gebiet nicht an ihre Ethnie anknüpfte, weder zielgerichtet besonders schwere physische oder psychische Leiden zugefügt noch würden sie damit mutwillig oder willkürlich schwer gedemütigt, sondern aus Gründen benachteiligt, die in Anbetracht der Geschehnisse in Bosnien und Herzegowina und der gegenwärtigen schwierigen Lebensbedingungen für die ortsansässige Bevölkerung noch objektiv nachvollziehbar erscheinen (ebenso der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs in den Beschlüssen v. 7.4.1997, InfAuslR 1997, 265 und v. 17.3.1997, InfAuslR 1997, 259 ). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97
Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina
Den Antragstellern würden mit einer Verweigerung der Registrierung weder zielgerichtet besonders schwere physische oder psychische Leiden zugefügt noch würden sie damit mutwillig oder willkürlich schwer gedemütigt, sondern aus Gründen benachteiligt, die in Anbetracht der Geschehnisse in Bosnien und Herzegowina und der gegenwärtigen schwierigen Lebensbedingungen für die ortsansässige Bevölkerung noch objektiv nachvollziehbar erscheinen (ebenso der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Beschluß v. 7.4.1997, InfAuslR 1997, 265 (267) und v. 17.3.1997, InfAuslR 1997, 259 (261)). - VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.1998 - 13 S 3056/97
Abschiebung von kroatischen Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina
Dem Antragsteller würden mit einer Verweigerung der Registrierung, die im kroatisch dominierten Gebiet nicht an seine Ethnie anknüpfte, weder zielgerichtet besonders schwere physische oder psychische Leiden zugefügt, noch würde er damit mutwillig oder willkürlich schwer gedemütigt, sondern aus Gründen benachteiligt, die in Anbetracht der Geschehnisse in Bosnien und Herzegowina und der gegenwärtigen schwierigen Lebensbedingungen für die ortsansässige Bevölkerung noch objektiv nachvollziehbar erscheinen (ebenso der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Beschluß v. 7.4.1997, InfAuslR 1997, 265 (267) und v. 17.3.1997, InfAuslR 1997, 259 (261)). - VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter dadurch, dass sich das …
Da bei dem nicht auszuschließenden Fehlen von Unterkunft und/oder humanitärer Hilfe davon auszugehen ist, dass dem Antragsteller - zumal im Hinblick auf den anbrechenden Winter - extreme Gefahren für Gesundheit und Leben drohen, was aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 2 Abs. 1 GG) eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung erforderlich macht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 17.3.1997 - 11 S 3301/96 - NVwZ Beilage Nr. 5/97), bedarf es weiterer Aufklärung, welche tatsächlichen Folgen die Abschiebung des Antragstellers für ihn hätte.". - VG Gießen, 22.01.1999 - 7 E 33988/96
§ 53 Abs 6 AuslG
Soweit sich die Klägerin demgegenüber in der Klagebegründung vom 16.07.1997 und deren Anlagen, auf die sie sich später mehrfach (Schriftsatz vom 07.01.1999 und nochmals in der mündlichen Verhandlung am 18.01.1999) bezogen hat, auf verschiedene einzelne Vorfälle berufen hat, kommt dem keine Bedeutung mehr zu, weil allein auf die gegenwärtige Situation (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) abzustellen ist und die zwischenzeitliche Entwicklung gezeigt hat, dass derartige Vorfälle in jüngster Zeit nicht mehr vorgekommen sind, ganz abgesehen davon, dass der überwiegende Teil der dort berichteten Vorfälle nichts mit politischer Verfolgung durch staatliche Organe oder mit deren Duldung zu tun hat, sondern Schwierigkeiten der Rückkehrer mit dort lebenden Landsleuten, insbesondere solchen, die im Bürgerkrieg gekämpft haben, betrifft, was nicht als politische Verfolgung einzustufen ist, weil es nicht in den Verantwortungsbereich staatlicher Organe fällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, 19.03.1998 - A 14 S 2768/96 -); was die von der Klägerin angeführte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (17.03.1997 - 11 S 3301/96 -) betrifft, so ist anzumerken, dass diese sich mit der Gefahr politischer Verfolgung i.S.d. Art. 16a GG nicht befasst, überdies der VGH Baden-Württemberg seine damals vertretene Rechtsprechung in späteren Entscheidungen nicht aufrechterhalten hat. - VG Kassel, 19.09.2003 - 4 E 681/03
Trotz Ehe mit einer Deutschen und einer Aidserkrankung kann Ausweisung eines …
Die Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ist allerdings verfassungskonform dahingehend auszulegen und anzuwenden, dass von der Abschiebung eines Ausländers, dem eine der in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG genannten Gefahren droht, dann abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, Az.: 9 C 9.95 in BVerwGE 99, 324; Urteil vom 18.04.1996, Az.: 9 C 77.95 in Buchholz 402.240, § 53 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1997, Az.: 11 S 3301/96 in InfAulsR 1997, S. 259). - VG München, 06.12.2007 - M 23 K 07.50998
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 20.12.2007 - M 23 K 07.51036
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 26.11.2008 - M 23 K 06.51303
Sicherheitslage und Versorgungssituation in Afghanistan
- VG München, 01.12.2008 - M 23 K 06.50557
Asylfolgeverfahren; alleinstehender junger Mann, der als Kind eingereist ist; …
- VG München, 01.12.2008 - M 23 K 07.50013
Erstverfahren; ein Kind der Familie leidet unter Krampfanfällen
- VG München, 01.12.2008 - M 23 K 07.50041
Widerruf § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG1990; alleinstehender junger Mann
- VG München, 11.12.2008 - M 23 K 08.50448
Widerruf des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG1990; alleinstehender junger Mann
- VG München, 13.01.2009 - M 23 K 08.50361
Abschiebeverbot; Zielstaat Afghanistan
- VG München, 28.01.2009 - M 23 K 07.50081
Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen den Widerruf eines …
- VG München, 09.02.2009 - M 23 K 08.50130
Gefährdungslage; Verschlechterung der Versorgungs- und Sicherheitslage in …
- VG München, 20.02.2009 - M 23 K 08.50493
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 20.03.2009 - M 23 K 09.50043
Asylfolgeantrag; Abschiebungsverbot; Afghanistan
- VG München, 24.04.2009 - M 23 K 08.50013
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 20.03.2007 - M 23 K 07.50264
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 05.04.2007 - M 23 K 05.50619
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 12.04.2007 - M 23 K 05.50431
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 18.06.2007 - M 23 K 06.50570
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 26.06.2007 - M 23 K 07.50625
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 16.07.2007 - M 23 K 07.50717
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 23.07.2007 - M 23 K 07.50757
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 14.08.2007 - M 23 K 07.50697
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 10.09.2007 - M 23 K 07.50436
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 11.09.2007 - M 23 K 07.50702
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 06.06.2008 - M 23 K 06.51091
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 06.06.2008 - M 23 K 06.51096
§ 60 Abs 7 AufenthG
- VG München, 30.04.2009 - M 23 K 08.50291
Herkunftsland: Afghanistan; Widerruf
- VG München, 10.06.2009 - M 23 K 07.50105
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 24.08.2009 - M 23 K 09.50090
Alleinstehender junger Mann
- VG München, 12.11.2009 - M 23 K 09.50087
Herkunftsland: Afghanistan; 19-jähriger, aus ... stammender Heranwachsender; Kein …
- VG München, 30.11.2009 - M 23 K 09.50116
Europarechtlicher Abschiebeschutz; nationaler Abschiebeschutz; Zielstaat: …
- VG München, 01.12.2009 - M 23 K 09.50349
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 01.12.2009 - M 23 K 09.50305
Asylantrag zurückgenommen; Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
- VG München, 01.12.2009 - M 23 K 09.50477
Nationaler Abschiebeschutz; Zielstaat: Afghanistan; Kein aufnahmebereiter …
- VG München, 15.12.2009 - M 23 K 09.50341
Herkunftsland: Afghanistan
- VG München, 17.12.2009 - M 23 K 09.50485
Nationaler Abschiebeschutz; Zielstaat: Afghanistan; Kein aufnahmebereiter …
- VG München, 17.12.2009 - M 23 K 09.50280
Nationaler Abschiebeschutz; Zielstaat: Afghanistan; kein aufnahmebereiter …
- VG München, 21.12.2009 - M 23 K 09.50369
Nationaler Abschiebeschutz; Zielstaat: Afghanistan; kein aufnahmebereiter …
- VG München, 23.02.2010 - M 23 K 09.50555
17-jähriger Jugendlicher; Zwangsrekrutierung
- VG München, 06.05.2010 - M 23 K 09.50335
Erstantrag; alleinstehender junger Mann
- VG München, 11.05.2010 - M 23 K 09.50601
Erstantrag; Familie mit zwei kleinen Kindern
- VG München, 21.05.2010 - M 23 K 09.50597
§ 60 Abs 7 S 1 AufenthG
- VG München, 25.06.2010 - M 23 K 09.50309
Widerruf
- VG Gießen, 04.08.1997 - 5 G 31598/97
Abschiebung kroatischer Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina
- VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98
D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende …
- VG München, 09.04.2008 - M 23 K 07.50815
Herkunftsland: Afghanistan
- VG Frankfurt/Main, 15.05.1997 - 6 G 910/97
- VG München, 11.09.2006 - M 23 K 03.52145
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 02.04.2008 - M 23 K 07.50476
Herkunftsland: Afghanistan
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