Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 5 S 2757/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines Planungsgebietes zur Sicherung des Neubaus einer bewirtschafteten Rastanlage
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines Planungsgebietes zur Sicherung des Neubaus einer bewirtschafteten Rastanlage
- Landesrecht Baden-Württemberg
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines Planungsgebietes zur Sicherung des Neubaus einer bewirtschafteten Rastanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planungsgebiet wird zur Sicherung der Planung eines Nebenbetriebs einer Bundesautobahn und einer etwaigen Anpassungspflicht des öffentlichen Planungsträgers an den Flächennutzungsplan festgelegt; Festlegung eines Planungsgebiets zur Sicherung der Planung eines Nebenbetriebs einer Bundesautobahn und einer etwaigen Anpassungspflicht des öffentlichen Planungsträgers an den Flächennutzungsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Zur Festlegung eines Planungsgebiets
Kurzfassungen/Presse (2)
- VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Neubau einer Tank- und Rastanlage "March": Eilantrag der Gemeinde March abgelehnt
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Aussetzung der Festlegung eines Planungsgebiets zur Sicherung des Neubaus einer Rastanlage wegen Ansiedlung eines Gewerbebetriebs
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2011, 1702
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