Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB
    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Bauvorbescheid; Fristauslösung; qualifizierter Bebauungsplan

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Freiburg, 09.03.1998 - 6 K 1236/97
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1999, 178
  • BauR 1999, 381
  • ZfBR 1999, 231 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03  

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird daher die Ansicht vertreten, dass die Einreichung des Bauantrages bei der Gemeinde die Einvernehmensfrist nur auslöst, wenn und sobald der Antrag der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens ermöglicht (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1998 - VGH 5 S 2147/98 - VBlBW 1999, 178 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 1999 - OVG 1 L 6696/96 - NuR 2000, 47 ; in diesem Sinne auch Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, Rn. 17 zu § 36 BauGB; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Rn. 39 zu § 36 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01  

    Baugenehmigung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

    Auch die Zwei-Monatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird nur ausgelöst, wenn ein vollständiger Bauantrag vorliegt (Senatsurt. v. 17.11.1998 - 5 S 2147/98 - VBlBW 1999, 178) bzw. wenn der Antrag zumindest alle für eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlichen Unterlagen enthält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576  

    Keine Feuerbestattungsanlage im Gewerbegebiet

    Weder hat der Beigeladene mit seinem Bauantrag ausdrücklich eine Ausnahme oder Befreiung von entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans begehrt noch ließen die Bauvorlagen erkennen, dass eine Entscheidung nach § 31 BauGB erforderlich ist (vgl. hierzu VGH BW vom 17.11.1998 BauR 1999, 381).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02  

    Einreichung eines unvollständigen Bauantrags

    Um die Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB auszulösen, muss der Bauantrag aber "vollständig" sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.11.1998 - 5 S 2147/98 - VBlBW 1999, 178).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462  

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

    Bei der Gemeinde eingereichte Antragsunterlagen für einen Vorbescheid lösen die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB grundsätzlich nur dann aus, wenn sie vollständig sind, weil erst dann der Antrag der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens ermöglicht (BVerwG vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 213; BayVGH vom 2.7.2004 BayVBl 2005, 304; OVG BW vom 17.11.1998 BauR 1999, 381; vom 7.2.2003 BauR 2003, 1534).
  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06  

    Imissionsschutz-Prüfung im Vorbescheidsverfahren nötig?

    In Anbetracht des Vorbescheidsantrages als empfangsbedürftige Willenserklärung und dem hiernach maßgeblichen Empfängerhorizont erscheint es jedoch möglich und auch geboten, die Fragestellung aus den Gesamtumständen der Antragstellung und dem Gegenstand der Antragsunterlagen zu erschließen (so auch VGH BW, Urt. v. 17. November 1998, VBlBW 1999, 178) oder auch für den Fall fehlender ausdrücklicher Fragestellung davon auszugehen, dass im Zweifel die bodenrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der Frage der Erschließung Gegenstand der Anfrage sein soll (so BayVGH, Urt. v. 2. Juli 2004 - 1 B 02.1006 -, NVwZ-RR 2005, 787, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03  

    Bauvertrag - Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

    Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH in BauR 2000, 411 betreffend Dichtigkeit eines Daches; in BauR 1999, 381, in BauR 1999., 37, in BauR 1998, 872).
  • OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01  

    BauGB § 36 Abs. 2 S. 2; SächsBO § 61 Abs. 2 S. 1

    Ernstliche Zweifel daran, dass die gesetzliche 2-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB mit Eingang des Bauvorbescheidantrags sowie der dazugehörigen Bauvorlagen bei der Klägerin am 29.4.1997 in Lauf gesetzt wurde (zu den Anforderungen vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.11.1998, VBlBW 1999, 178 [179]) und am 30.6.1997 endete, bestehen nach den Darlegungen im Zulassungsantrag nicht.
  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 ZB 08.1565  

    Bauvorbescheid (nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, zulässige Standorte für

    Es ist nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, zulässige Standorte auf dem Baugrundstück zu ermitteln oder aus dem Gesamtvorbringen verbescheidungsfähige Fragen herauszuarbeiten (VGH BW vom 15.3.1994 BauR 1999, 381; Koch/Molodovsky/Famers, a.a.O., RdNr. 32 zu Art. 71 BayBO 2008).
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