Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt - Ausweisungsermessen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 45 Abs 2 Nr 3 AuslG 1990, § 47 Abs 2 Nr 1 AuslG 1990, § 47 Abs 3 S 2 AuslG 1990, § 48 Abs 1 Nr 5 AuslG 1990, § 51 Abs 3 AuslG 1990, § 55 Abs 2 AuslG 1990
    Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt - Ausweisungsermessen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 12.02.1993 - A 11 K 13641/92
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1994, 68



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 11 S 1884/94  

    Ausweisung eines Ausländers im Falle des AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2; Jugendstrafe

    Die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG setzt zweierlei voraus (vgl. zum folgenden insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13, Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - VBlBW 1994, 325 = AuAS 1994, 29; Beschluß vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -): Zum einen muß dem Ausweisungsanlaß ein besonderes Gewicht zukommen, das sich aus den konkreten Umständen der jeweils in Frage stehenden Verhaltensweisen des Betroffenen - bei Straftaten insbesondere aus deren Art, Schwere und Häufigkeit - ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 11 S 2342/93  

    Mindestanforderung an den Aushang der Benachrichtigung bei öffentlicher

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluß im Anschluß an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 -, InfAuslR 1994, 13; Beschl. vom 18.11.1993 - 12 S 952/93 -) im einzelnen zutreffend ausgeführt, daß an der Rechtmäßigkeit der - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung - verfügten Ausweisung und der - kraft Gesetzes sofort vollziehbaren - Abschiebungsandrohung ernstliche Zweifel bestehen.
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