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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 24.02.1988 - 6 K 131/87
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 8 S 687/08  

    "Genehmigung von Werbeanlagen" = EIN Gebührentatbestand

    Die Frage, ob die Größe von Werbeanlagen bei der Ausübung behördlichen Ermessens als einziger maßgeblicher Gesichtspunkt der Gebührenfestsetzung innerhalb einer Rahmengebühr Berücksichtigung finden darf (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.07.1990 - 14 S 1378/88 - juris), kann daher hier offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90  

    Anfechtung einer Widerspruchsgebühr - Anforderung an die Begründung der

    Dem wird nur eine Gebührenpraxis gerecht, die der Bandbreite der Amtshandlungen auf der Tatbestandsseite die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala auf der Rechtsfolgenseite proportional zuordnet, wobei die Brandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.1988, VBlBW 1989, 375 = GewArch 1989, 384; vom 6.3.1989 -- 14 S 634/87 --, vom 15.6.1989 -- 14 S 1292/88 -- und vom 19.7.1990 KStZ 1991, 35, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99  

    Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S

    Das Kostendeckungsprinzip ist nicht schon verletzt, wenn die Ausgaben für die einzelne Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit durch die hierfür erhobene Gebühr überschritten werden, sondern erst dann, wenn das Gesamtgebührenaufkommen die Gesamtheit der Ausgaben des betreffenden Verwaltungszweigs überschreitet (BVerwG, Urteil vom 24.3.1961, BVerwGE 12, 162, 166; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1990, KStZ 1991, 35; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rdnrn. 49 bis 51 zu § 5; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Mai 1999, Rdnr. 8 zu § 8 KAG).
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  • VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01  

    Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der

    Von einer Verletzung dieses Verbotes kann vielmehr erst dann gesprochen werden, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamtheit der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt (BVerwG, U. v. 24.03.1961 - VII C 109/60 -, BVerwGE 12, 162, 166; VGH Bad-Württ., U. v. 19.07.1990 - 14 S 1378/88 -, KStZ 1991, 35, 36; B. v. 20.03.2000 - 2 S 689/99 -, Juris; U. v. 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, 1031 l.Sp.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93  

    Normenkontrolle einer Verwaltungsgebührensatzung: Gebührenkalkulation; hier:

    Ausgehend hiervon ist in der Rechtsprechung geklärt, daß der Satzungsgeber Ermessen auszuüben hat und die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr, die ausschließlich auf den Verwaltungsaufwand oder ausschließlich auf das Interesse des Gebührenpflichtigen abhebt, fehlerhaft ist (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1990, KStZ 1991, 35).
  • VG Gera, 05.05.2011 - 6 K 509/10  

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); Zuweisung; Spätaussiedler; Nutzungsgebühr;

    Es ist erst dann verletzt, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamtheit der Aufwendungen für diese Leistungen übersteigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1990 - 14 S 1378/88- zitiert nach Juris).
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