Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen

  • Landesrecht Baden-Württemberg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV mit Unionsrecht; Erfüllen des Wohnsitzerfordernisses im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie durch Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein

  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis - Ausländische Fahrerlaubnis; ordentlicher Wohnsitz; Wohnsitzerfordernis; Wohnsitzprinzip; unbestreitbare Informationen; Eintragung im Führerschein; Ermittlungspflicht; offene Erfolgsaussicht; Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Verfahrensgang

  • VG Sigmaringen, 20.04.2012 - 2 K 4271/11
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 3194
  • DÖV 2012, 739



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12  

    Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung

    Ungeachtet der vorstehenden Erwägungen liegen weitere Anhaltspunkte für eine Verletzung des Wohnsitzerfordernisses vor, die der Behörde bzw. dem Gericht Veranlassung bieten, dieser Frage im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen (zu dieser Möglichkeit vgl. EuGH, Urt. v. 26. April 2012 - C-419/10 juris Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - juris Rn. 7).
  • VG Gelsenkirchen, 24.10.2012 - 7 L 1112/12  

    Polnische Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Zwangsgeldfestsetzung, Cannabis

    vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris Rdnr. 4.
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095  

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Das Verwaltungsgericht ist bei der Beurteilung des Sachverhalts nicht beschränkt auf die Eintragungen im rumänischen Führerschein oder die Auskünfte der rumänischen Behörden, sondern ist berechtigt, bei der ihm obliegenden eigenständigen Beurteilung dieser Informationen ergänzend alle Umstände des ihm vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen (insbesondere auch weitere vorliegende Informationen heranzuziehen oder bei Bedarf eigene Ermittlungen anzustellen), wie aktuell der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.03.2012 in der Rechtssache C-467/10 (abgedruckt u.a. in NJW 2012, 1341) ausdrücklich festgestellt hat (vgl. weiter insbesondere BayVGH vom 9.5.2012 Az. 11 CS 11.2391 und vom 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795 unter Hinweis auf EuGH vom 26.04.2012 Rs. C-419/10; BVerwG vom 25.2.2010 in NJW 2010, 1828 = BayVBl 2010, 606; VGH Baden-Württemberg vom 21.6.2012 Az. 10 S 968/12).
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