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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - A 16 S 1056/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige Vertragsarbeitnehmer des Ostblocks - Änderung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die Einschätzung der Verfolgungsprognose

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige Vertragsarbeitnehmer des Ostblocks - Änderung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die Einschätzung der Verfolgungsprognose

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 16.04.1993 - A 8 K 8634/91
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - A 16 S 1056/93

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1994, 346



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Wird zitiert von ... (10)  

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1994 - A 16 S 486/94  

    Zur Gefahr einer Verurteilung nach Art 82 StGB-Vietnam wegen exilpolitischer

    Vergleiche VGH Mannheim, 1994-04-22, A 16 S 1056/93.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 22.4.1994 - A 16 S 1056/93 - im einzelnen ausgeführt.

    Diese Entscheidung wurde in der mündlichen Verhandlung eingehend erörtert; dem im Verhandlungstermin nicht vertretenen Beteiligten und der Beklagten sind die Entscheidungsgründe als Beteiligte des Verfahrens A 16 S 1056/93 bekannt.

    Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage des Ausländers, die von der Situation eines Asylbewerbers, der sich nur auf seine Asylantragstellung bzw. sein unerlaubtes Verbleiben im Ausland berufen kann, signifikant abweichen, ist beispielsweise eine ernsthafte und nachhaltige politische Betätigung, die von der Volksrepublik Vietnam voraussichtlich als ernstzunehmende Gegnerschaft verstanden werden könnte oder die mit einem "Gesichtsverlust" für die Machthaber in Vietnam verbunden ist (Urteil vom 22.4.1994 - A 16 S 1056/93 -, Urteilsabdruck S. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 11 A 11039/93  
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1994 - 11 A 10961/92  
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 11 A 11057/93  
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 11 A 11017/93  
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  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92  

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige

    Abgrenzung VGH Mannheim, 1994-04-22, A 16 S 1056/93.

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 22.4.1994 - A 16 S 1056/93 - ausgesprochen, daß vietnamesischen Staatsangehörigen, die wie der Kläger aus dem früheren Ostblock in die alte Bundesrepublik Deutschland übergewechselt sind und hier um politisches Asyl nachgesucht haben, derzeit weder wegen des unerlaubten Verbleibens in der Bundesrepublik Deutschland, noch wegen der etwaigen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten in den früheren Ostblockstaaten oder wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland in Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - A 16 S 988/92  

    Asylanspruch vietnamesischer Vertragsarbeitnehmer - asylerhebliches

    Vietnamesischen Staatsangehörigen, die aus dem früheren Ostblock in die alte Bundesrepublik Deutschland übergewechselt sind und hier um politisches Asyl nachgesucht haben, droht derzeit weder wegen des unerlaubten Verbleibens in der Bundesrepublik Deutschland noch der etwaigen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten in den früheren Ostblockstaaten oder der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland in Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs. 1 (Aufgabe VGH Mannheim, 1994-01-14, A 16 S 1748/93; So auch VGH Mannheim, 1994-04-22, A 16 S 1056/93; OVG Koblenz, 1994-02-09, 11 A 10964/93).
  • SG Freiburg, 18.05.2005 - S 9 AS 1581/05  

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Gericht hat weiter zur Kenntnis genommen, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die durch einstweilige Anordnung zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt auf ein halbes Jahr ab Antragseingang zu begrenzen pflegte (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.1993, Az.: 6 S 2371/93 = VBlBW 1994, 346).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1998 - A 6 S 787/97  

    Vietnam: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Republikflucht

    Vietnamesischen Staatsangehörigen droht derzeit bei einer Rückkehr nach Vietnam nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Bestrafung wegen unerlaubter Ausreise oder unerlaubten Verbleibs im Ausland nach Art. 89 VStGB (Bestätigung des Senatsurteils vom 22.04.1994 - A 16 S 1056/93).
  • VG Freiburg, 27.02.2002 - 8 K 155/02  

    Sozialhilfe für Ausländer mit räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Die zeitliche Begrenzung der einstweiligen Anordnung entspricht der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, wonach vorläufiger Rechtsschutz grundsätzlich nur ab Antragseingang bei Gericht (vgl. Beschl. v. 10.01.1996 - 6 S 2981/95 -) und für die Dauer eines halben Jahres (vgl. Beschl. v. 19.11.1993, FEVS 45, 32 = VBlBW 1994, 346) gewährt werden kann.
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