Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - zur Zulässigkeit der erstmaligen Ermessensbetätigung der Ausländerbehörde im gerichtlichen Verfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - zur Zulässigkeit der erstmaligen Ermessensbetätigung der Ausländerbehörde im gerichtlichen Verfahren

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 23 AufenthG 2004, § 25 Abs 3 S 2b AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 72 Abs 2 AufenthG 2004, § 44 VwVfG, § 42 AsylVfG 1992
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - zur Zulässigkeit der erstmaligen Ermessensbetätigung der Ausländerbehörde im gerichtlichen Verfahren

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    19 Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausschlussgrund; Straftat von erheblicher Bedeutung; Passpflicht; Passlosigkeit; Verwurzelung; Ermessensentscheidung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Änderung der Sachlage und Rechtslage; Nachschieben von Gründen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 Bst. b; AsylVfG § 42 S. 2; AuslG § 53 Abs. 6; VwVfG § 44 Abs. 4; VwVfG § 37 Abs. 1; AufenthG § 72 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 114 S. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Subsidiärer Schutz, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, Anerkennungsbescheid, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit, Bestimmtheit, Verwaltungsakt, Widerruf, Straftat von erheblicher Bedeutung, Gewaltkriminalität, Beteiligung, Bundesamt, Ausreisehindernis, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ausweisungsgründe, Nachschieben von Gründen, Ermessen, Ausreisehindernis, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Verschulden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausschlussgrund; Straftat von erheblicher Bedeutung; Passpflicht; Passlosigkeit; Verwurzelung; Ermessensentscheidung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Änderung der Sachlage und Rechtslage; Nachschieben von Gründen; Erstmalige Ermessensbetätigung im gerichtlichen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    19 Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausschlussgrund; Straftat von erheblicher Bedeutung; Passpflicht; Passlosigkeit; Verwurzelung; Ermessensentscheidung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Änderung der Sachlage und Rechtslage; Nachschieben von Gründen; Erstmalige Ermessensbetätigung im gerichtlichen Verfahren

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 23.06.2006 - 11 K 434/06
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 60, 125
  • DÖV 2009, 919



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Wird zitiert von ... (20)  

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10  

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25

    aa.) Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich Ausländer, deren Aufenthalt stets lediglich geduldet worden ist, auf den Schutz der Achtung des Privatlebens berufen können (dies bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 80 und Beschlüsse vom 05.02.2009 - 11 S 3244/08 - juris Rn. 17, vom 03.11.2008 - 11 S 2235/08 - InfAuslR 2009, 72 und vom 25.10.2007 - 11 S 2019/07 - InfAuslR 2008, 29; BremOVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 A 383/09 - juris Rn. 14 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2009 - 7 K 1621/08.F - InfAuslR 2010, 302; VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 28 f.; GK-AufenthG, § 25 Rn. 150; HK-AuslR, § 25 Rn. 56; Eckertz-Höfer, Neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens, ZAR 2008, 41, 44 f.; Bergmann, Aufenthaltsrecht aufgrund von Verwurzelung, ZAR 2007, 128 ff.; Thym, Menschenrecht auf Legalisierung des Aufenthalts?, EuGRZ 2006, 541, 546 ff.; ders., Humanitäres Bleiberecht zum Schutz des Privatlebens?, InfAuslR 2007, 133, 138; Benassi, Die Bedeutung der humanitären Aufenthaltsrechte des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG im Lichte des Art. 8 EMRK, InfAuslR 2006, 397, 401 ff.; Hoppe, Verwurzelung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel - Wann kann Art. 8 Abs. 1 EMRK zu einem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verhelfen?, ZAR 2006, 125, 128 f.; Marx, Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen Verwurzelung, ZAR 2006, 261, 266; Sander, Der Schutz des Aufenthalts durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, 2008, S. 346; Mayer, Systemwechsel im Ausweisungsrecht - der Schutz "faktischer Inländer" mit und ohne familiäre Bindungen nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), VerwArch 2010, 482, 523) oder ob ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet, nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (in diesem Sinne: NdsOVG, Beschlüsse vom 12.08.2010 - 8 PA 182/10 - juris Rn. 5, vom 14.05.2009 - 8 LB 158/06 - juris Rn. 24, vom 17.07.2008 - 8 ME 42/08 - juris Rn. 2 und vom 01.09.2006 - 8 LA 101/06 - juris; HessVGH, Urteil vom 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; Hailbronner, Ausländerrecht, § 25 Rn. 131; Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 25 Rn. 31; Fritzsch, Der Schutz sozialer Bindungen von Ausländern, 2009, S. 102 ff., 149 ff. 188 f.; ders., Die Grenzen des völkerrechtlichen Schutzes sozialer Bindungen von Ausländern nach Art. 8 EMRK, ZAR 2010, 14, 16 ff.; Bundesministerium des Innern, Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung des Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, Nr. 2.3.10.1.6, S. 80; dies offenbar grundsätzlich annehmend auch BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14 und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20).

    Die familien- und aufenthaltsrechtliche Stellung minderjähriger Kinder gebietet es, dass diese prinzipiell aufenthaltsrechtlich das Schicksal der Eltern teilen (zu dieser sog. familienbezogenen Gesamtbetrachtung VGH Bad.-Württ., Urteile vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 - juris Rn. 31, vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 -juris Rn. 81 und vom 27.06.2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442 sowie Beschlüsse vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - juris und vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - NdsOVG, Beschluss vom 16.03.2010 - 8 ME 47/10 - juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urteile vom 20.07.2006 - 4 K 921/06 - juris Rn. 57 und vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 39, 47; VG Koblenz, Urteile vom 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO - juris Rn. 64 und vom 08.02.2010 - 3 K 206/09.KO - juris Rn. 79; GK-AufenthG, § 60a Rn. 179, 192; ein dogmatisch anderer Ansatz findet sich - allerdings in anderer Konstellation - in der Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urteil vom 19.10.2004 - Rs. C-200/02 - InfAuslR 2004, 413).

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.1723  

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Erteilung einer

    Eine derartige Konstellation ist insbesondere denkbar bei Ausländern der zweiten Generation, die in Deutschland aufgewachsen sind und keinerlei Beziehung zum Herkunftsstaat der Eltern besitzen (vgl. VGH BW vom 22.7.2009 - 11 S 1622/07 - juris).

    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn kein Elternteil in der Lage sein wird, diese Hilfen zu erbringen (vgl. VGH BW vom 22.7.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 ZB 10.1129  

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Eine derartige Konstellation ist insbesondere denkbar bei Ausländern der zweiten Generation, die in Deutschland aufgewachsen sind und keinerlei Beziehung zum Herkunftsstaat der Eltern besitzen (vgl. VGH BW vom 22.7.2009 - 11 S 1622/07 ).

    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn kein Elternteil in der Lage sein wird, diese Hilfen zu erbringen (vgl. VGH BW vom 22.7.2009 a.a.O.).".

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  • OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08  

    Rechtmäßigkeit der erstmaligen Ermessensausübung im Klageverfahren

    Ergibt sich nach einer Gesetzesänderung das Erfordernis einer Ermessensentscheidung erst im laufenden Klagverfahren (hier: nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a AufenthG), schließt es § 114 Satz 2 VwGO nicht aus, dass die Behörde ihr Ermessen erstmals im Klagverfahren ausübt (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.2009, 11 S 1622/07, juris).

    In einer solchen Sondersituation, in der sich erst im laufenden Klagverfahren wegen einer rechtlich zu berücksichtigenden Gesetzesänderung nach einer ursprünglich allein gebundenen Entscheidung zusätzlich das Erfordernis einer Ermessensentscheidung ergibt - so liegt es hier, weil die nach der Auffassung der Beklagten von den Klägern zu vertretende Passlosigkeit bei den anderen Anspruchsgrundlagen (§ 30 Abs. 3 AuslG 1990, § 25 Abs. 5 AufenthG) bereits auf deren Tatbestandsseite zum Anspruchsausschluss führte, und erst im Rahmen der Prüfung des § 104 a AufenthG im Hinblick auf die Passlosigkeit das Erfordernis einer gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung entstand - , schließt § 114 Satz 2 VwGO es nicht aus, dass die Behörde erstmals im Laufe des Klagverfahrens ihr Ermessen ausübt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, BVerwGE 130, 20, 26 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.2009, 11 S 1622/07, juris, Rn. 70, 91 ff. = ESVGH Bd. 60, 125, LS).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 1469/09  

    (Berücksichtigung zielstaatsbezogener Vollstreckungshindernisse im Rahmen des §

    Nachträglich eingetretene Umstände, die es möglicherweise hätten gebieten können, der Beklagten trotz eines vollständigen Ermessensausfalls eine Nachholung ihrer Ermessensentscheidung im Gerichtsverfahren zu ermöglichen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.7.2009 - 11 S 1622/07 - juris), liegen nicht vor, da der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG von Anfang an nicht gegeben war (s. unter 2.a)aa.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09  

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    vgl. hierzu aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2009 - 11 S 1622/07 -, juris.
  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10  

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer

    Sie muss im Ergebnis den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit berühren (vgl. VGH Mannheim, U. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - [...]).
  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 19 B 10.2384  

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe beziehenden Ausländers

    Der Kläger kann sich daher weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung auf die Bestimmungen der Qualifikationsrichtlinie berufen (so auch VGH BW vom 22.7.2009 - 11 S 1622/07 ; VG Oldenburg vom 7.9.2009 - 11 A 1337/08 ).
  • VG Stuttgart, 21.10.2009 - 11 K 3204/09  

    Ausländerrecht - Meldeauflage als Sanktion

    Dabei kann das Gericht dahingestellt sein lassen, ob bei Verpflichtungsklagen § 114 S. 2 VwGO Anwendung findet (vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.01.1994 - 13 S 2162/91 - juris - und andererseits Urteil vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris -).
  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 276/09  

    Kindeswohl; Bindungswirkung eines Urteils

    Dies folgt bei § 25 Abs. 5 AufenthG im Hinblick auf das Vorliegen von Ausweisungsgründen schon aus § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.7.2009 - 11 S 1622/07 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2011 - 10 ZB 10.1434  

    Zur Nachholung einer unterlassenen Ermessensbetätigung im gerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 18 B 806/12  

    Vorläufiger Rechtsschutz, Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539  

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 17 B 751/12  
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 8 PA 265/10  

    Zur Vereinbarkeit der familienbezogenen Gesamtbetrachtung bei Erteilung einer

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 19 C 10.1496  

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Erteilung einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2010 - 2 M 107/10  

    Ausländerrechtliche Verbindung von Eltern und Kindern

  • VG Ansbach, 26.05.2011 - AN 5 K 10.01912  

    Ausweisung einer aserbaidschanischen Staatsangehörigen

  • VG Regensburg, 18.07.2012 - RN 9 S 12.824  

    Eigene Entscheidungszuständigkeit der Ausländerbehörde bezüglich

  • Bayerischer Verwaltungsgerichshof, 15.06.2011 - 19 B 10.2539  

    Ausländerrecht: Kein Aufenthaltstitel wegen Begehung einer Straftat von

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