Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 141 EG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, § 6 Abs 1 BBesG, § 90 Abs 1 S 1 BG BW, § 1 Abs 1 S 1 ArbZV BW, LehrArbZVwV BW
    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

mehr
  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Arbeitszeit; Urlaub; Dienstbefreiung; Nebentätigkeit: Lehrer; Altersermäßigung; Besoldung; Teilzeitbeschäftigung; Regelstundenmaß; Kürzung Arbeitszeit; Unterrichtsverpflichtung; Anrechnung; Entgeltgleichheit; Mittelbare Diskriminierung; Finanzieller Ausgleich

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Lehrer; Altersermäßigung; Besoldung; Teilzeitbeschäftigung; Regelstundenmaß; Kürzung Arbeitszeit; Unterrichtsverpflichtung; Anrechnung; Entgeltgleichheit; Mittelbare Diskriminierung; Finanzieller Ausgleich; Einschätzungsprärogative

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Lehrkräften gewährte Altersermäßigung führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitszeit; Urlaub; Dienstbefreiung; Nebentätigkeit: Lehrer; Altersermäßigung; Besoldung; Teilzeitbeschäftigung; Regelstundenmaß; Kürzung Arbeitszeit; Unterrichtsverpflichtung; Anrechnung; Entgeltgleichheit; Mittelbare Diskriminierung; Finanzieller Ausgleich; Einschätzungsprärogative

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2009, 867



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07  

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

    Dementsprechend errechnet sich nach § 6 Abs. 1 BBesG die Besoldung aus dem Verhältnis der Pflichtstundenzahl der Lehrkraft zum Regelstundenmaß der vollzeitbeschäftigten Lehrer (vgl. zu alldem: Urteil des Senats vom 23.06.2009 - 4 S 174/07 -, Juris, m.w.N.).

    Durch die Erhöhung des Regelstundenmaßes wird die (Gesamt-)Arbeitszeit der Lehrer von 41 Wochenstunden nicht zwangsläufig verlängert (vgl. Urteil des Senats vom 23.06.2009, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11  

    Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; während der Sommerferien endenden

    Denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, diese bis zu den Sommerferien fortführt und unmittelbar im Anschluss daran aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren wird, hat er sich nicht nur den in den Sommerferien möglichen Urlaub verdient, sondern benötigt diese auch für Vor- bzw. Nacharbeit (vgl., zur Elternzeit, VG Hannover, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 4703/07 - juris, Rdnr. 23; vgl. auch § 21 Abs. 4 AzUVO; vgl. auch, zu den Besonderheiten der Arbeitszeit der Lehrer, VwV -Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen i.d.F. vom 11.02.2010 und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 174/07 - und Urt. v. 10.09.2009 - 4 S 2816/07 - beide juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht