Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- Justiz Baden-Württemberg
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- Landesrecht Baden-Württemberg
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufbauseminar; Anordnung; Fahrerlaubnis auf Probe; Fahrlässige Körperverletzung; Geschwindigkeitsverstoß; Schwerwiegende Zuwiderhandlung; Strafbefehl; Bindungswirkung; Rechtliches Gehör; Terminsverlegung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl zu Verkehrsverstößen entfalten bei Anordnung von Aufbauseminar Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.06.2010 - 5 K 553/09
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2011, 983
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 23.11.2011 - 9 K 2511/11
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger nur bei kausaler Verknüpfung …
Während im Falle strafgerichtlicher Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 StVG nach der Wertung des Gesetzgebers bereits hinreichende Anknüpfungspunkte für die Eintragung vorliegen, stellt § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG für die Eintragung aufgrund von bloßen Ordnungswidrigkeiten bestimmte Schwereanforderungen; denn eine Eintragung in das Verkehrszentralregister erfolgt nur dann, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 EUR festgesetzt worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, juris).
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