Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.12.1996 - 3 S 356/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum nachträglichen Gutachten bei Vorliegen eines Abwägungsmangels
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 41 Abs 1 BImSchG, § 42 Abs 1 BImSchG, § 1 Abs 2 BImSchV 16, § 2 Abs 1 BImSchV 16
Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum nachträglichen Gutachten bei Vorliegen eines Abwägungsmangels - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Straßenplanung; Lärmgrenzwert; Lärm Grenzwert; Laurentiusblock; Abgasbelastung; Abwägungsvorgang Abwägung; erheblicher Mangel; nachträgliches Gutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV; Heilung eines Abwägungsmangels durch nachträglich erholtes Gutachten
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 21 (Ls.)
- VBlBW 1997, 79 (Ls.)
- ZfBR 1997, 332
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Bremen, 04.11.1999 - 1 D 179/99
Städtebauliche Erforderlichkeit der Bebauungsplanung)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Schallschutz gegen Lärmzuwachs auf Straße
Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95).
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