Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.12.1996 - 3 S 356/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum nachträglichen Gutachten bei Vorliegen eines Abwägungsmangels

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 41 Abs 1 BImSchG, § 42 Abs 1 BImSchG, § 1 Abs 2 BImSchV 16, § 2 Abs 1 BImSchV 16
    Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum nachträglichen Gutachten bei Vorliegen eines Abwägungsmangels

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Straßenplanung; Lärmgrenzwert; Lärm Grenzwert; Laurentiusblock; Abgasbelastung; Abwägungsvorgang Abwägung; erheblicher Mangel; nachträgliches Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV; Heilung eines Abwägungsmangels durch nachträglich erholtes Gutachten

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 21 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 79 (Ls.)
  • ZfBR 1997, 332



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Bremen, 04.11.1999 - 1 D 179/99  

    Städtebauliche Erforderlichkeit der Bebauungsplanung)

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  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449  

    Schallschutz gegen Lärmzuwachs auf Straße

    Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040  

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

    Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039  

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

    Der Stadtrat der Antragsgegnerin hatte sich nämlich bereits kurze Zeit nach Satzungsbeschluss auf der Grundlage aktualisierter Erhebungen - die das Abwägungsergebnis inhaltlich ebenso trugen wie die früheren Annahmen - noch einmal mit dem Belang des Verkehrslärmschutzes auf der B***** Allee befasst, sich aber ausdrücklich gegen eine nochmalige Abwägung und Beschlussfassung entschieden (ähnlich VGH BW vom 23.12.1996 Az. 3 S 356/95).
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