Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87 |
Volltextveröffentlichungen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 9 Abs 2 S 2 KAG BW vom 15.12.1986, § 5 FlBG vom 21.07.1970, § 24 GFlHG 1987, § 9 Abs 2 S 3 KAG BW vom 15.12.1986
Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer Satzung - Ausgleich von Kostenüberdeckung - Anpassungspflicht bei Kostenüberdeckung - Benutzungsgebührensätze mit einjähriger Kalkulation
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Trichinenschau; Kalkulationszeitraum; Fleischbeschaugebühr
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09
Wassergebühr; Gebührensatz; Kalkulation; Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an …
Ob und inwieweit sich aus dieser Vorschrift eine Verpflichtung ergibt, den auf der Grundlage einer sich auf ein Jahr beschränkenden Gebührenkalkulation beschlossenen Gebührensatz im Laufe der folgenden Jahre an eine von den ursprünglichen Annahmen abweichende Entwicklung anzupassen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 24.1.1990 - 2 S 2046/87 - BWVPr 1990, 206), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG niedergelegte Kostendeckungsgrundsatz und das sich aus ihm ergebende Verbot einer Kostenüberdeckung auf die in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden und Landkreise keine Anwendung finden (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148).
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