Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 11 Abs 1 Verf BW, Art 11 Abs 4 Verf BW, § 55 Abs 1 SchulG BW, § 88 Abs 4 SchulG BW, § 117 Abs 2 ZPO, § 166 VwGO
    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Ablehnung Aufnahme; Schüler

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 30.10.1995 - 10 K 4436/95
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 262
  • VBlBW 1996, 148



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Wird zitiert von ... (17)  

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 9 S 2178/99  

    Zuweisung in eine andere Schule desselben Schultyps - Zumutbarkeit - Maßnahmen

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet diese Vorschrift einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule (Beschlüsse vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148, vom 7.11.1995 - 9 S 2672/95 - und vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 -, NVwZ 1984, 112 m.w.N.).

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragsteller begehren - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft angesehen werden, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei voraussichtlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder wenn zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (Senatsbeschluß vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148).

    Soweit den Beschlüssen vom 3.10.1983 (a.a.O.) und vom 24.11.1995 (a.a.O.) eine andere Auffassung zugrunde liegt, wird daran nicht festgehalten.

  • VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11  

    Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule

    Das vertrete auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der in seinem Urteil vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - festgestellt habe, die Ablehnung der Aufnahme eines Schülers aus Sicherheitsbedenken sei von der Entscheidungsbefugnis des Schulleiters gedeckt.

    Var. SchG geregelt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.11.1995, VBlBW 1996, 148).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.11.1995 (VBlBW 1996, 148).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99  

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn. 159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).
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  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03  

    Aufhebende Beschwerdeentscheidung und Entscheidung durch VG; Vervollständigung

    Gleichwohl kommt eine entsprechende Heranziehung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO auch in den Fällen in Betracht, in denen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - wie hier - unvollständig ausgefüllt ist (vgl. vgl. MünchKommZPO - Wax § 117 Rn 18, 19; Bader in Bader, VwGO, 2. Aufl., § 166 Rn 29; Eyermann/Peter Schmidt VwGO, 10. Aufl., § 166 Rn 34; so auch BFH, Beschluss vom 17.03.1987 - VII B 152/86 - OVG Hamburg, Beschluss vom 17.06.1991, NVwZ-RR 1992, 668 = FamRZ 1992, 78; OLG München, Beschluss vom 17.11.1997, FamRZ 1998, 630; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 28.12.1988, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.04.1991 - A 16 S 335/91 -, VBlBW 1991, 470, vom 24.11.1992 - 11 S 23967/92 - und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, jeweils für den Fall der noch fehlenden, aber bereits angekündigten Vorlage des Sozialhilfebescheids bzw. bei besonderer Eilbedürftigkeit des zugrundeliegenden Verfahrens).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99  

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Aufenthaltserlaubnis führen wird (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., Randnrn. 159, 160; weitergehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen; ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 63 Randnr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02  

    PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    Das Gericht ist nicht verpflichtet, von Amts wegen insoweit - über die in § 118 ZPO vorgesehenen Maßnahmen hinaus - auf eine Vervollständigung des Antrags hinzuwirken (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.11.1992 - 11 S 2397/92 - und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -VBlBW 1996, 148; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.6.1997 - 10 WF 20/97 -, FamRZ 1998, 249; Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 12. Aufl., § 166 VwGO, RdNr. 6).
  • OVG Sachsen, 03.03.2003 - 3 BS 34/02  

    Zulassungsverfahren, Beschwerde, Prozesskostenhilfeablehnung

    Rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ablehnungsentscheidung könnten insofern veranlasst sein, wenn angenommen würde, dass eine solche Fristsetzung nur durch eine - hier nicht vorliegende - zuzustellende gerichtliche Verfügung erfolgen kann (§ 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weshalb - wie hier - ohne eine solche Zustellung auch keine Ablehnungsentscheidung nach § 166 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO ergehen kann (sh. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.11.1992, 11 S 2397/92, zitiert nach Juris-Web; Beschl. v. 24.11.1995, NVwZ-RR 1996, 262; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.1991, NVwZ-RR 1992, 668; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 118 RdNr. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1996 - 3 M 104/96  
    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur dann als hinreichend glaubhaft angesehen werden kann, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein die Stattgabe der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112.78 -, E 63, 110, 112; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschl. v. 04.11.1994 - 8 B 1845/94 -, NWVB1.1995, 142, 143; VGH Kassel, Beschl. v. 27.05.1988 - 1 TH 684/88 -, NVwZ-RR 1989, 258), oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bereits zu gewähren ist, wenn ermessensfehlerfrei wahrscheinlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden kann oder wenigstens prognostizierbar ist, daß die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antrags erfolgen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263; vgl. auch Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 123 Rdn. 159 m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offenbleiben.
  • VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07  

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule

    Dabei steht diesem ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen zu (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 262).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 3 M 96/96  
    Ob in einem solchen Falle ein Anspruch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur dann hinreichend glaubhaft gemacht ist, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein die Stattgabe der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112.78 -, E 63, 110, 112; OVG Mecklenburg Vorpommern, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschl. v. 04.11.1994 - 8 B 1845/94 -, NWVB1.1995, 142, 143; VGH Kassel, Beschl. v. 27.05.1988 - 1 TH 684/88 -, NVwZ-RR 1989, 258), oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bereits zu gewähren ist, wenn ermessensfehlerfrei wahrscheinlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden kann oder wenigstens prognostizierbar ist, daß die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antrags erfolgen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263; vgl. auch Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rdn. 159 m.w.N.), kann hier offenbleiben, weil es nach beiden Auffassungen an der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt.
  • VG Düsseldorf, 08.08.2005 - 15 L 1263/05  
  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 1 L 1446/02  
  • VG Lüneburg, 03.06.2004 - 1 B 34/04  

    Zur Gewährung von Altersteilzeit für Lehrkräfte; Hauptsache, Vorwegnahme;

  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05  

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1996 - 3 M 80/96  
  • VG Lüneburg, 07.07.2004 - 1 B 49/04  

    Bewilligung von Alterteilzeit im Teilzeitmodell und vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1368/01  

    Duldungsgrund; Gefahr eines psychovegetativen Zusammenbruchs als

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