Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das Betäubungsmittelgesetz - Zur Folge der Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß

  • Justiz Baden-Württemberg

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das Betäubungsmittelgesetz - Zur Folge der Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 29 Abs 1 BtMG, § 29 Abs 3 BtMG, § 29a Abs 1 BtMG, § 71 Abs 1 BG BW, § 73 S 1 BG BW, § 73 S 3 BG BW, § 95 Abs 1 BG BW, § 11 DO BW, § 80 DO BW, § 27 StGB, § 318 StPO
    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das Betäubungsmittelgesetz - Zur Folge der Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß

  • kohlhammer.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vor der Disziplinarkammer nicht erwiesene Anschuldigungspunkte bleiben bei der Würdigung im Berufungsverfahren außer Betracht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LDO § 19 Abs. 1 S. 2; LDO § 55; StPO § 318
    Bindung des Berufungsgerichts an die durch die Disziplinarkammer getroffenen Tatfeststellung und Schuldfeststellung und die disziplinarrechtliche Würdigung als Dienstvergehen; Bindung des Berufungsgerichtes bei einer auf das Disziplinarmaß beschränkten Berufung an die disziplinarrechtliche Würdigung der Disziplinarkammer bei Anschuldigungen eines Beamten in mehreren aber nicht zum Dienstvergehen geführten Anschuldigungspunkten; Erheblichkeit der von der Disziplinarkammer als nicht erwiesen angesehenen Anschuldigungspunkte bei einer disziplinarischen Würdigung im Berufungsverfahren; Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das Betäubungsmittelgesetz

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 12.10.2009 - DL 20 K 3398/08
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 493
  • DÖV 2010, 526



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08  

    Disziplinarklage: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Ein Verstoß gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes ist deshalb in besonderem Maße geeignet, die dem Beamten zukommende Achtung und seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit in außerordentlicher Weise zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, juris; Urt. v. 7.5.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; VGH Mannheim, Urt. v. 25.2.2010 - DL 16 S 2597/09 -, juris; VGH München, Urt. v. 19.11.2008 - 16a D 06.3128 -, juris).

    Dies bedeutet, dass in besonders schweren Fällen bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 14.12.2000 u. 7.5.1996, a. a. O.; VGH Mannheim, Urt. v. 25.2.2010, a. a. O.).

  • VG Wiesbaden, 04.07.2012 - 28 L 800/11  

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Polizeibeamten gegen das

    Über den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung zur disziplinaren Bewertung des Verstoßes eines Polizeibeamten gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09 -, zitiert nach juris Rdnr. 34) zusammenfassend ausgeführt:.
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