Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 1 Abs 4 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 1 Abs 10 S 1 BauNVO
    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung; BauNVO : Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Zulassung unzulässiger Nutzungsarten im Plangebiet

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 2008, 24
  • BauR 2007, 2113
  • BauR 2008, 1566
  • ZfBR 2009, 381 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11  

    Südumfahrung Kehlen: Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig; kein zusätzlicher

    Das Rubrum war im Hinblick auf das bisherige Verfahren und die zweifelhafte Beteiligungsfähigkeit der aus den Klägern zu 2 bis 4 gebildeten Erbengemeinschaft (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -, VBlBW 2008, 24 m.w.N.) sachdienlich zu berichtigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07  

    Erweiterter Bestandsschutz im Bebauungsplanverfahren

    Systematisch lässt sich die Norm als eine - § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 1986 vergleichbare - Abweichens- bzw. Befreiungsregel für einzelne unzulässige Nutzungen begreifen, wobei keine Bindung an gesetzliche Befreiungsvoraussetzungen (etwa § 31 Abs. 2 BauGB) besteht, sondern diese Voraussetzungen vielmehr von der Gemeinde nach Ermessen, wenngleich in den Grenzen des § 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO - in gebietsverträglicher Weise - festgelegt werden können (vgl. zu alldem Urteil des Senats vom 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -, VBlBW 2008, 24 ; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 1 RdNrn. 133, 136 f.).
  • VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08  

    Zulässigkeit trotz Abweichung von Landesentwicklungsplan

    Eine Festsetzung, die - wie hier - den Bezug zu einer vorhandenen Anlage verlässt, indem sie typisierend (auf der ersten Stufe) die (Un-)Zulässigkeit neuer Anlagen regelt, ist von der Ermächtigung des § 1 Abs. 10 BauNVO nicht mehr gedeckt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2007 - 3 S 1492/06 - VBIBW 2008, 24).
  • VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 863/07  

    1. Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten in

    Dogmatisch lässt sich § 1 Abs. 10 BauNVO des weiteren als eine - dem früheren § 34 Abs. 3 BauGB vergleichbare - Abweichens- bzw. Befreiungsregel für einzelne unzulässige Nutzungen begreifen, wobei keine Bindung an gesetzliche Befreiungsvoraussetzungen (etwa § 31 Abs. 2 BauGB) besteht, diese Voraussetzungen vielmehr von der Gemeinde nach Ermessen (in den Grenzen des § 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO) in gebietsverträglicher Weise festgelegt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2007 - 3 S 1492/06 -, juris [Rdnr. 24]).
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