Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes
- Justiz Baden-Württemberg
Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 Abs 4 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 1 Abs 10 S 1 BauNVO
Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege erweiternden Bestandsschutzes
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung; BauNVO : Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Zulassung unzulässiger Nutzungsarten im Plangebiet
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Mischgebiet; Schankwirschaft; Speisewirtschaft; Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze; Vom Markt anerkannte Anlagetypen; Individuelle Betriebsmerkmale; Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen; Anlagenfindungsrecht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06
- BVerwG, 14.12.2007 - 4 BN 54.07
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 2008, 24
- BauR 2007, 2113
- BauR 2008, 1566
- ZfBR 2009, 381 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Südumfahrung Kehlen: Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig; kein zusätzlicher …
Das Rubrum war im Hinblick auf das bisherige Verfahren und die zweifelhafte Beteiligungsfähigkeit der aus den Klägern zu 2 bis 4 gebildeten Erbengemeinschaft (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -, VBlBW 2008, 24 m.w.N.) sachdienlich zu berichtigen. - VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
Erweiterter Bestandsschutz im Bebauungsplanverfahren
Systematisch lässt sich die Norm als eine - § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 1986 vergleichbare - Abweichens- bzw. Befreiungsregel für einzelne unzulässige Nutzungen begreifen, wobei keine Bindung an gesetzliche Befreiungsvoraussetzungen (etwa § 31 Abs. 2 BauGB) besteht, sondern diese Voraussetzungen vielmehr von der Gemeinde nach Ermessen, wenngleich in den Grenzen des § 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO - in gebietsverträglicher Weise - festgelegt werden können (vgl. zu alldem Urteil des Senats vom 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -, VBlBW 2008, 24 ;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 1 RdNrn. 133, 136 f.). - VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
Zulässigkeit trotz Abweichung von Landesentwicklungsplan
Eine Festsetzung, die - wie hier - den Bezug zu einer vorhandenen Anlage verlässt, indem sie typisierend (auf der ersten Stufe) die (Un-)Zulässigkeit neuer Anlagen regelt, ist von der Ermächtigung des § 1 Abs. 10 BauNVO nicht mehr gedeckt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2007 - 3 S 1492/06 - VBIBW 2008, 24). - VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 863/07
1. Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten in …
Dogmatisch lässt sich § 1 Abs. 10 BauNVO des weiteren als eine - dem früheren § 34 Abs. 3 BauGB vergleichbare - Abweichens- bzw. Befreiungsregel für einzelne unzulässige Nutzungen begreifen, wobei keine Bindung an gesetzliche Befreiungsvoraussetzungen (etwa § 31 Abs. 2 BauGB) besteht, diese Voraussetzungen vielmehr von der Gemeinde nach Ermessen (in den Grenzen des § 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO) in gebietsverträglicher Weise festgelegt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2007 - 3 S 1492/06 -, juris [Rdnr. 24]).
