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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95   

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    Ist ein Bebauungsplan wegen mangelnder Realisierbarkeit nichtig? (IBR 1997, 295)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 1997, 295



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Wird zitiert von ... (10)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04  

    Bebauungsplan: Private Grundstücksnutzung

    Setzt der Bebauungsplan eine private Grundstücksnutzung fest, die nach Art und Umfang im zentralen Planbereich in Widerspruch zur privat ausgeübten baulichen Nutzung steht, ohne den betroffenen Eigentümern wirtschaftliche Vorteile zu bieten, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit die bisherige bauliche Nutzung aufgegeben und die plangemäße Nutzung realisiert wird; ist die Nutzungsänderung mit erheblichem Aufwand verbunden (etwa zur Beseitigung des Baubestandes und von Altlasten) gehören dazu auch Angaben zur Finanzierbarkeit (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -, VGHBW-Ls, Beil.2, B 6; hier: Überplanung des Geländes einer Stahlbaufabrik mit einer privaten Grünfläche).*).

    In diesem Fall ist die Erwartung, die bauliche Nutzung werde in absehbarer Zeit aufgegeben und das Grundeigentum anschließend plangemäß genutzt werden, durch konkrete Anhaltspunkte plausibel zu machen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - , VGHBW-Ls 1997, Beil. 2, B 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.1998, a.a.O.: Städtebauliche Erforderlichkeit bei nur punktueller Abweichung von der vorhandenen Nutzung).

    Abgesehen davon, dass diese Überlegungen ausweislich der Planunterlagen nicht Gegenstand der planerischen Abwägung waren, sind sie auch zu pauschal, um belegen zu können, dass die Herstellung der festgesetzten privaten Grünfläche nicht nur "in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996, a.a.O.), sondern in absehbarer Zeit tatsächlich erfolgen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01  

    Negativplanung

    An der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fehlt es schließlich, wenn von Anfang an feststeht, dass mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss oder weil keinerlei Anhaltspunkte für eine Verwirklichung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - a.a.O.; vgl. auch - insoweit einen Abwägungsfehler annehmend - BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 1994, 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - und Urt. v. 07.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65; vgl. auch Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47).

    Dies gilt aber nahezu für jede städtebauliche Nutzung und kann kein Grund dafür sein, Bebauungspläne für erforderlich zu halten, deren Verwirklichung "sozusagen in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 2, B6).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98  

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

    Gegenteiliges kann der Antragsteller nicht aus dem Senatsurteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - herleiten.
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01  

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Dies ist dann anzunehmen, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung der Planung gegeben sind (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 7.12.1998 - 3 S 3113/97 -, VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65 und vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - vgl. auch Urteil vom 4.7.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47) bzw. wenn von Anfang an feststeht, dass mit der Verwirklichung des Bebauungsplans oder einzelner Festsetzungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 6.5.1993 - 4 C 15/91 -, NVwZ 1994, 274 m.w.N.; Gierke in Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand Januar 2000, § 1 RdNr. 235 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00  

    Verletzung des Entwicklungsgebotes

    Insbesondere ist nicht anzunehmen, der Bebauungsplan sei aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig oder biete auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 6; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106 = ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2002 - 5 S 1601/01 - vgl. auch, insoweit einen Abwägungsfehler annehmend, BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 5 S 462/95 -, VBIBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47; Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97  

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

    So kann die Festsetzung einer von der tatsächlichen Lage abweichenden Nutzungsart ungeeignet sein, den städtebaulichen Erfolg zu erreichen, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 10a D 149/97  
    Nach diesen sind Festsetzungen, die im Widerspruch zur vorhandenen Nutzung der Grundstücke stehen, erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn keine Anhaltspunkte für die Realisierung der Planung bestehen, VGH BW, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 5 S 1040/95 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97  

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: haushaltsrechtliche Realisierbarkeit der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß auf Dauer mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, weil etwa die festgesetzte Nutzung an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 und Urteil vom 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, NVwZ 1994, 274) oder wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1996 - 5 S 2595/96  

    Zulässigkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans

    Zu Unrecht machen die Antragsteller geltend, daß die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan deshalb abwägungsfehlerhaft sei, weil die Planzielverwirklichung nicht gesichert sei (vgl. zu dieser Problematik Senatsurteil v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95); dies ergebe sich aus § 1 Abs. 2 des Mietvertrags zwischen der Beigeladenen (als Vorhabensträgerin) und der künftigen Betreiberin des SB-Lebensmittelmarkts über das Nichtbestehen einer Gebrauchsbeschränkung und einer Betriebspflicht.
  • VG München, 04.10.2010 - M 8 K 09.3590  

    Unwirksamkeit einer Baugebietsausweisung, wenn mit einer Realisierung der Planung

    Auch die Festsetzung einer von der tatsächlichen Lage abweichenden Nutzungsart ist danach unzulässig, wenn keinerlei Anhalts-punkte für eine Realisierung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 25.10.1996 Az.: 5 S 1040/95 - Juris).
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