Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1781/98 |
Kurzfassungen/Presse
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 287
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der …
Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad,-Württ., Urteil vom 9.2.1987, VBlBW 1987, 425, 426 f.; vgl. auch Urteil vom 27.9.1999, NVwZ-RR 2000, 287 f.; Beschluss vom 20.2.2001, DVBl. 2001, 838 f., sowie vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - zu § 38 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG).Dies gilt unabhängig davon, ob als maßgebliche Rechtsgrundlage eines entsprechenden Vernichtungs- oder Löschungsanspruchs § 38 Abs. 1 Satz 4 PolG oder § 46 PolG heranzuziehen ist (vgl. Senatsurteile vom 27.9.1999, NVwZ-RR 2000, 287).
Die Anwendbarkeit dieser landesrechtlichen Bestimmung im Falle der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Beschuldigten, die hier sowohl gemäß § 81 b 1. Alt. StPO für die Zwecke des konkret gegen die Klägerin gerichteten Strafverfahrens als auch nach § 81 b 2. Alt. StPO als vorbeugende Maßnahme für zukünftige Strafverfahren durchgeführt worden war, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. bereits das Senatsurteil vom 27.9.1999, a.a.O.).
Hieraus kann nach Auffassung des Senats nicht geschlossen werden, dass der Bundesgesetzgeber die Anwendung hinreichend bestimmter bereichsspezifischer landesrechtlicher Rechtsgrundlagen für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken (vgl. Senatsurteile vom 26.5.1992, VBlBW 1993, 13, 16, sowie vom 27.9.1999, a.a.O.) für die Fälle hat ausschließen wollen, in denen die Erhebung der Daten ohnehin bereits zu präventiven Zwecken auf der Grundlage des § 81 b 2. Alt. StPO erfolgt ist, diese Informationen also eine Zweckänderung nicht erfahren (a.A. VG Gießen, Urteil vom 29.4.2002, NVwZ 2002, 1531, 1532 f.).
Bis zum Ablauf dieser Fristen jedoch geht der Gesetzgeber grundsätzlich von der Erforderlichkeit der nach § 38 Abs. 1 PolG zulässigerweise gespeicherten Daten aus (vgl. das Senatsurteil vom 27.9.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 1 S 2054/00
Löschung von Daten
Die Frage der Wiederholungsgefahr, bei deren Beantwortung dem Beklagten gemäß § 38 Abs. 1 PolG ein Prognosespielraum zusteht (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1999 - 1 S 1781/98 - NVwZ-RR 2000, 287), beantwortet sich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 38 Abs. 1 Satz 2 PolG unabhängig davon, ob eine rechtskräftige Verurteilung des Klägers vorliegt oder nicht. - VG Köln, 14.02.2008 - 20 K 1934/06 Es spricht schon vieles dafür, dass sich jedenfalls bei Verfahren, die gem. § 153 a StPO eingestellt wurden, ein Restverdacht bereits daraus ergibt, dass ein hinreichender Tatverdacht Voraussetzung für die Einstellung ist, so (auch für die Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO) Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden Württemberg, Beschluss vom 20.02.2001 - 1 S 2054/00-, DVBl. 2001, 838 f.; juris-Dokumentation, Rnr. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 27.09.1999 - 1 S 1781/98- , NVwZ-RR 2000, 287 (287).
- VG Karlsruhe, 27.10.2011 - 2 K 256/11
Löschung personenbezogener Daten, die durch den Polizeivollzugsdienst gespeichert …
Hieran fehlt es bereits, wenn die Einstellung oder der Freispruch aus Mangel an Beweisen erfolgt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.05.2002 - 1BvR 2257/01 - DVBl 2002, 1110) oder weil eine Tatbeteiligung nach den vorliegenden Zeugenaussagen nicht nachzuweisen ist (BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5/09 - BVerwGE 137, 113 zum vergleichbaren § 8 Abs. 3 BKAG; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1999 - 1 S 1781/98 - GewArch 2000, 23). - VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 8 K 1829/03
Speicherung personenbezogener Daten - Regelspeicherfristen
Denn § 481 StPO steht der Anwendung hinreichend bestimmter bereichsspezifischer landesrechtlicher Rechtsgrundlagen für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken nicht entgegen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003, VBlBW 2004, 214; Urt. v. 27.09.1999, NVwZ-RR 2000, 287).
