Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; Abschiebungsandrohung: Vollziehbare Ausreisepflicht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 2; AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthG § 81 Abs. 4
    D (A), Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt, Abschiebungsandrohung, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; Abschiebungsandrohung: Vollziehbare Ausreisepflicht; Maßgebender Zeitpunkt bei Abschiebungsandrohung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vollziehbare Ausreisepflicht; Maßgebender Zeitpunkt bei Abschiebungsandrohung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 2008, 491



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08  

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Insofern kann es deshalb offen bleiben, ob sich die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung entsprechend dem allgemein für belastende Verwaltungsakte geltenden Grundsatz nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung so zum AuslG 1990 auch BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 = InfAuslR 1997, 193 - oder der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts - vgl. für mit einer Ausweisung verbundene Abschiebungsandrohungen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.2008 - 13 S 936/08 -, InfAuslR 2008, 353 -, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, InfAuslR 2008, 156 - beurteilt.
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08  

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Zum anderen verhält sich die genannte Entscheidung des Senats nicht zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung einer Abschiebungsanordnung oder -androhung (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 28. Mai 2008 - 13 S 936/08, InfAuslR 2008, 353).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08  

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52

    Der Senat geht in Fortentwicklung der jüngsten zu Ausweisungsverfügungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - InfAuslR 2008, 156) sowie im Anschluss an die eigene Rechtsprechung (vgl. U.v. 28. Mai 2008 -13 S 936/08 - InfAuslR 2008, 353 zur mit der Ausweisungsverfügung verbundenen Abschiebungsandrohung) nunmehr davon aus, dass bei allen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verfügungen, wie einer nachträglichen Befristung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), einem Widerruf (vgl. § 52 AufenthG) oder einer Rücknahme (vgl. § 48 LVwVfG) eines Aufenthaltstitels für die Feststellung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist und nicht mehr auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. noch VGHBW, U.v. 16. Oktober 1996 - 13 S 2406/95 - EzAR 214 Nr. 5; v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442).
  • VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 613/08  

    Ausweisung eines in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers wegen einer

    Die Ausreiseaufforderung und die Abschiebungsandrohung sind - im ebenfalls maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.05.2008 - 13 S 936/08 -, VBlBW 2008, 491) - rechtmäßig und begegnen ebenso wenig rechtlichen Bedenken wie die Abschiebungsanordnung.
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