Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage
- Justiz Baden-Württemberg
Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage
- Landesrecht Baden-Württemberg
Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; Abschiebungsandrohung: Vollziehbare Ausreisepflicht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 2; AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthG § 81 Abs. 4
D (A), Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt, Abschiebungsandrohung, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; Abschiebungsandrohung: Vollziehbare Ausreisepflicht; Maßgebender Zeitpunkt bei Abschiebungsandrohung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vollziehbare Ausreisepflicht; Maßgebender Zeitpunkt bei Abschiebungsandrohung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.11.2007 - 6 K 383/06
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08
- BVerwG, 19.06.2009 - 1 B 19.08
- BVerwG, 30.07.2009 - 1 C 12.09
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 2008, 491
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08
Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis …
Insofern kann es deshalb offen bleiben, ob sich die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung entsprechend dem allgemein für belastende Verwaltungsakte geltenden Grundsatz nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung so zum AuslG 1990 auch BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 = InfAuslR 1997, 193 - oder der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts - vgl. für mit einer Ausweisung verbundene Abschiebungsandrohungen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.2008 - 13 S 936/08 -, InfAuslR 2008, 353 -, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, InfAuslR 2008, 156 - beurteilt. - BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08
Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …
Zum anderen verhält sich die genannte Entscheidung des Senats nicht zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung einer Abschiebungsanordnung oder -androhung (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 28. Mai 2008 - 13 S 936/08, InfAuslR 2008, 353). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 …
Der Senat geht in Fortentwicklung der jüngsten zu Ausweisungsverfügungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - InfAuslR 2008, 156) sowie im Anschluss an die eigene Rechtsprechung (vgl. U.v. 28. Mai 2008 -13 S 936/08 - InfAuslR 2008, 353 zur mit der Ausweisungsverfügung verbundenen Abschiebungsandrohung) nunmehr davon aus, dass bei allen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verfügungen, wie einer nachträglichen Befristung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), einem Widerruf (vgl. § 52 AufenthG) oder einer Rücknahme (vgl. § 48 LVwVfG) eines Aufenthaltstitels für die Feststellung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist und nicht mehr auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. noch VGHBW, U.v. 16. Oktober 1996 - 13 S 2406/95 - EzAR 214 Nr. 5; v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442). - VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 613/08
Ausweisung eines in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers wegen einer …
Die Ausreiseaufforderung und die Abschiebungsandrohung sind - im ebenfalls maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.05.2008 - 13 S 936/08 -, VBlBW 2008, 491) - rechtmäßig und begegnen ebenso wenig rechtlichen Bedenken wie die Abschiebungsanordnung.
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