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   VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Klageänderung; Anschlusszwang; Benutzungszwang; Wasserversorgung; Schweinestall; Trinkwasser; Brauchwasser; Befreiung; Teilbefreiung; Beschränkung der Wasserbezugspflicht

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageänderung; Anschlusszwang; Benutzungszwang; Wasserversorgung; Schweinestall; Trinkwasser; Brauchwasser; Befreiung; Teilbefreiung; Beschränkung der Wasserbezugspflicht; Unzumutbarkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Klageänderung; Anschlusszwang; Benutzungszwang; Wasserversorgung; Schweinestall; Trinkwasser; Brauchwasser; Befreiung; Teilbefreiung; Beschränkung der Wasserbezugspflicht; Unzumutbarkeit

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 12.03.2008 - 7 K 4725/07
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 60, 33
  • VBlBW 2009, 338
  • DÖV 2009, 773
  • NVwZ 2009, 1119 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11  

    Hinterliegergrundstück: Anschluss- und Benutzungszwang?

    Vielmehr kann sie dieser Pflicht im Rahmen ihres Satzungsermessens in zulässiger Weise Einzelfall bezogen nachkommen (vgl. Senatsurteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 - ESVGH 66, 33 = VBlBW 2009, 338, m.w.N.).

    Eine Anschlussmöglichkeit i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 WVS besteht auch nicht unter der Annahme, dass ein Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Anlage der Gemeinde tatsächlich und rechtlich möglich ist, wenn Vorderlieger- und Hinterliegergrundstück eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. zur ausnahmsweisen Zugrundelegung eines wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs im Beitragsrecht: Gössl, a.a.O., § 20 Nr. 1.3 [Stand: Oktober 2006], m.w.N., sowie BayVGH, Beschl. v. 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626 - juris, und Urt. v. 04.10.2001 - 23 B 00.3686 - BayVBl. 2002, 148; vgl. zur grundstücksbezogene Anknüpfung des Anschluss- und Benutzungszwangs hingegen Senatsurteil vom 28.05.2009, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2011 - 2 L 261/06  

    Anschluss- und Benutzungszwang an zentrale Abwasserbeseitigung bei bestehender

    Denn da die Klageänderung, nachdem das Verwaltungsgericht das Feststellungsbegehren bereits inzident geprüft hat, in tatsächlicher Hinsicht keine Erweiterung des Prozessstoffes zur Folge hat, werden jedenfalls die Zuständigkeitsregelungen im anhängigen Berufungsverfahren insofern modifiziert, als bei bestehender Sachdienlichkeit einer Klageänderung eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte begründet wird (vgl. BVerwG, Urt. vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 -, zit. nach juris, Rn. 17; VGH Mannheim, Urt. vom 28. Mai 2009 - 1 S 1173/08 -, zit. nach juris, Rn. 22).

    Soweit im Übrigen in dem Bescheid als bloßes Begründungselement die Rechtsauffassung enthalten ist, eine Überlassungspflicht bzw. ein Benutzungszwang bestehe, weil auf dem Grundstück Abwasser anfalle, das dem Beklagten zu überlassen sei, handelt es sich nicht um einen der Bestandskraft fähigen Regelungsausspruch im Bescheid (vgl. VGH Mannheim, Urt. vom 28. Mai 2009 - 1 S 1173/08 -, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05  

    Befreiung vom Benutzungszwang

    Insoweit kommt es auf die wirtschaftliche Leistungskraft des Wasserversorgers und auf das Verhältnis des infolge der Befreiung zu erwartenden Wasserpreises zum bisherigen Preisniveau an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1988 - 7 B 84/88 -, zit. nach juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urt. v. 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, zit. nach juris Rn. 41).

    Es ist aber erforderlich, dass solche Anträge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar sein müssen (VGH Mannheim, Urt. v. 28.05.2009 -1 S 1173/08 -, zit. nach juris Rn. 38 m.w.N.).

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  • VG Gera, 10.03.2010 - 2 K 3/08  

    ; Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärmeversorgung; Einsatz von Solarenergie;

    Lediglich bloß vage Spekulationen sollen demgegenüber nicht ausreichen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Mai 2009, 1 S 1173/08, VBlBW 2009, S. 338 - 343, Rn. 38 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 10.01975  

    Wasserversorgung; Zeitlich befristete Befreiung vom Benutzungszwang

    Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht bestehe, habe jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen (vgl. VGH BW, Urteil vom 28.5.2009 - 1 S 1173/08, BWGZ 2009, 812).
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