Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 12 GG, § 3 Abs 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 BÄO
    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Arzt; Approbation; Betrug; Berufsfreiheit; Vermögensdelikt; Widerruf; Unwürdigkeit; Urkundenfälschung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2
    Arzt, Approbation, Betrug, Berufsfreiheit, Vermögensdelikt, Widerruf, Unwürdigkeit, Urkundenfälschung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Arzt, Approbation, Betrug, Berufsfreiheit, Vermögensdelikt, Widerruf, Unwürdigkeit, Urkundenfälschung

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3647
  • DÖV 2003, 1045



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Wird zitiert von ... (34)  

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09  

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

    Unwürdigkeit ist u.a. dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere gegen die Person gerichtete von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tief greifenden Abwertung der Persönlichkeit führt (Senatsbeschlüsse vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3648] und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111 [113], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kommt daher, entgegen der Darstellung des Antragstellers, nicht darauf an, ob er - weiterhin - erhebliches Ansehen bei seinen Patienten genießt (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/03 -, juris; ebenso Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649], und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.).

    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Hier kommt allein die Wiedererteilung der Approbation bzw. die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach §§ 8, 10 BÄO in Betracht (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.).

    Auf das Alter des Antragstellers und die damit verbundene Frage, wie lange ihm ein Praktizieren unter regulären Umständen noch möglich wäre bzw. ob die Entziehung der Approbation einem endgültigen Berufsverbot gleichkomme könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.), kommt es gleichfalls nicht an.

  • VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05  

    Wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilter Arzt verliert Approbation

    Die Beurteilung der Unwürdigkeit hängt - anders als die der Zuverlässigkeit - nicht von einer in die Zukunft gerichteten Prognose ab (vgl. BVerwG, NJW 1993, 806; VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647 f.).

    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass den Angehörigen der Heilberufe heute nicht mehr in jeder Beziehung eine integere Lebensführung als Berufspflicht auferlegt ist mit der Folge, dass ein Arzt, der sich eines Vermögensdelikts schuldig gemacht hat, das Ansehen seines Berufsstandes grundsätzlich nicht so schwer schädigt, dass er als unwürdig angesehen werden müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Bei solchen Delikten ist eine Unwürdigkeit vielmehr nur dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, von der Allgemeinheit besonders missbilligte oder ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil rechtfertigt und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647; OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ).

    Sie stand jedoch gleichwohl in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Klägers (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Gerade weil die ärztliche Tätigkeit weitgehend keiner Kontrolle unterliegt, wird durch die Begehung von Urkundsdelikten das Ansehen des Klägers und seiner Kollegen selbst dann untergraben, wenn es sich nicht um Urkundsdelikte aus dem ärztlichen Bereich handelt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Kollegen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05  

    Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung

    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Apothekers für die weitere Berufsausübung bei älteren Apothekern kann kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren (Senat, Beschl. vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647).

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  • VG Stuttgart, 01.10.2009 - 4 K 597/09  

    Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut wegen sexueller

    In seinem Urteil vom 28.07.2003 (NJW 2003, 3647) habe der VGH Baden-Württemberg bestätigt, dass die Unwürdigkeit bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten vorliege, das die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lasse.

    Die Unwürdigkeit stelle allein auf ein Verhalten in der Vergangenheit ab und bedürfe keiner Prognoseentscheidung in Bezug auf eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten (BVerwG, NJW 2003, 3647); VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.07.2003, NJW 2003, 3447, Bayr. VGH, B. v. 25.10.05, 21 ZB 04.794).

    Nachdem eine Approbation weder teilbar noch einschränkbar ist, kommt auch deren teilweiser Widerruf nicht in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.07.2003, NJW 2003, 3647).

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).

    Unwürdigkeit ist demnach dann anzunehmen, wenn der Zahnarzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen eine Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08  

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    BVerwG, Beschluss vom 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; OVG NRW, Beschluss vom 31.8.2006 - 13 A 1190/05 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647; VG München, Urteil vom 30.9.2008 - M 16 K 08.741 -, juris.
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).

    Unwürdigkeit ist demnach dann anzunehmen, wenn der Zahnarzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen eine Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 ff).

  • VG Karlsruhe, 10.03.2006 - 1 K 81/06  

    Wegen Sexualstraftat verurteilter Frauenarzt erhält Approbation nicht zurück

    Dementsprechend geht in Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Rechtsverstößen eines Arztes die Erwartung der Bevölkerung dahin, dass dieser einer anderen Person jedenfalls nicht willentlich Schaden zufügt, weil dies dem Bild vom helfenden und heilenden Arzt zuwiderliefe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998, NJW 1999, 3425; Urteil vom 16.09.1997, NJW 1998, 2756; Beschluss vom 09.01.1991, NJW 1991, 1557; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647; Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804; Beschluss vom 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 - OVG Münster, Beschluss vom 03.02.2004 -13 B 2369/03 - Beschluss vom 12.11.2002 -13 A 683/03 -).

    Der mit der Nichterteilung der Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers ist durch die überragende Bedeutung des Schutzes des Ansehens der Ärzteschaft im Interesse eines funktionierenden Arzt-Patienten-Verhältnisses vielmehr gerechtfertigt, (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2003 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09  

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

    Dies verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28.01.2003 - 3 B 149/02 - Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10  

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Ein entsprechend schwerwiegendes Fehlverhalten kann sich insbesondere aus der Verletzung wesentlicher Berufspflichten ergeben (vgl. hierzu Bay. VGH, Urteil vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 -), aber auch aus schwerwiegenden Vertrauensbrüchen gegenüber ärztlichen Kollegen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1183/03 -, NJW 2003, 3647).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09  

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit

  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04  

    Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11  

    Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 13 A 1190/05  
  • VG Aachen, 02.02.2009 - 5 K 404/08  
  • VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09  

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408  

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11  

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 33/04  

    Widerruf einer ärztlichen Approbation; Abrechnungsbetrug; Approbation; Widerruf

  • VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589  

    Widerruf der Approbation; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs;

  • VG Saarlouis, 14.01.2010 - 1 K 659/08  
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 21 ZB 09.3092  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Verurteilung wegen Betrugs;

  • VG Saarlouis, 13.12.2011 - 1 K 2268/10  

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2784  

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit wegen Abrechnungsbetrugs

  • VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741  

    Widerruf der Approbation; Strafbefehl wegen Betrugs; Abrechnung mit

  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857  

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.4603  

    Unwürdigkeit wegen berufsbezogener Straftat; partielles strafgerichtliches

  • VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342  

    Widerruf der Approbation; keine Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit;

  • VG München, 27.10.2009 - M 16 K 09.2603  

    Widerruf der Approbation; Strafbefehl wegen versuchten Abrechnungsbetrugs; eigene

  • VG München, 22.06.2010 - M 16 K 10.839  

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; unrichtige

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784  

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730  

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

  • VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.5215  

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.609  

    Widerruf der Approbation als Tierarzt

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