Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91 |
Volltextveröffentlichungen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 132 Nr 1 BauGB, § 132 Nr 2 BauGB
Zur Frage der Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Eckgrundstücksregelung auf einen Weg, der (noch) keine beitragsfähige Erschließungsanlage darstellt
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Eckgrundstücksregelung; Eckgrundstück; Erschließungsanlage
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.06.1991 - 5 K 145/88
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1993, 235 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95
Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der …
Geht er, wie dies hier der Fall ist, von dem Erschlossensein aus, scheidet eine Ermäßigung bereits bei der Herstellung der ersten ein Grundstück erschließenden Anbaustraße aus, wenn eine weitere für das Grundstück in Betracht kommende Erschließungsanlage lediglich in (wenn auch bereits konkreten) Planungs- und Ausbauabsichten der Gemeinde existiert, tatsächlich aber noch nicht ausgebaut ist (so das Urteil des Senats vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -). - VG Freiburg, 26.10.2010 - 4 K 27547/08
Erschließungsbeitragssatzung: Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke …
Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, derzufolge genau das ausdrücklich verlangt wird ( siehe VGH Bad.-Württ, Urteil vom 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, BWGZ 2001, 647; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.04.1993 - 2 S 1886/91 - ). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98 Allerdings vermag nicht nur in den Fällen des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. (Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans und der aufsichtsbehördlichen Zustimmung) und nunmehr des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. - nach dieser Vorschrift ist das Erfordernis der ersatzweisen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gänzlich entfallen -, sondern auch des Absatzes 1 die Erfüllung des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses allein schon vom Wortlaut her, aber auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Eigentümer der Mittelgrundstücke noch nicht ein eine Eckgrundstücksvergünstigung rechtfertigendes zusätzliches "Erschlossensein" zu begründen (so im Ergebnis auch das bereits vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29. April 1993 - 2 S 1886/91 -, VGH BW RSpdienst 1993, Beilage 7, B 5 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage, § 18 Rdn. 74, auch unter Hinweis auf OVG Hamburg, KStZ 1990, 180).
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 198/99
Eckgrundstücksermäßigung
Nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Kläger ist die Straße "Wasenmühle" nämlich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hergestellt (vgl. zu einer erst künftigen Herstellung das Urteil des Senats vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -). - VG Münster, 05.11.2008 - 3 L 461/08
Erschließungsbeitrag Abrechnungsgebiet Eckgrundstücksermäßigung Ablösevertrag …
vgl. dazu VGH Mannheim, Urteile vom 28.9.2000 - 2 S 198/99 -, juris, und vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 79.
