Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93   

Volltextveröffentlichungen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 47 Abs 8 VwGO, § 65 VwGO
    Normenkontrollverfahren: einstweilige Anordnung nach VwGO § 47 Abs 8 - kein Verbot konkreter normvollziehender Einzelmaßnahmen; Unzulässigkeit der Beiladung)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96  

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47

    Dies rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Antragsteller, die nur solche Nachteile geltend machen, welche sich aus dem Vollzug einer aufgrund des angegriffenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung ergeben können, auf den einstweiligen Rechtsschutz gemäß §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO zu verweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.1977 - III 88/77 -, NJW 1977, 1212, vom 14.5.1981 - 3 S 723/81 -, NJW 1981, 1799 (nur Leitsatz), vom 29.9.1993 - 3 S 1335/93 -, ESVGH 44, 156 (nur Leitsatz), vom 18.7.1996 - 8 S 1911/96 - und vom 16.12.1996 - 3 S 3306/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1997 - 3 S 1488/97  

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - schwerer Nachteil des

    Hierbei haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Satzung anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich bereits von vornherein als offensichtlich erfolgreich bzw. nicht erfolgreich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.2.1997 - 3 S 3419/96 - und vom 29.9.1993 - 3 S 1335/93).
  • VG München, 22.02.2011 - M 1 K 10.5987  

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Bebauungszusammenhang; fehlende

    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ist allgemein verbindlich (VGH Baden-Württemberg v. 29.9.1993, Az.: 3 S 1335/93; Hess. VGH v. 2.5.1990, 4 NG 1329/89 m.w.N., beide juris; Eyermann, a.a.O., § 47 RdNr. 112).
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