Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 EWGV 1191/69, Art 1 Abs 4 EWGV 1191/69, Art 1 Abs 5 EWGV 1191/69, Art 2 EWGV 1191/69, Art 3 EWGV 1191/69, § 8 Abs 4 S 1 PBefG, § 8 Abs 4 S 2 PBefG, § 8 Abs 4 S 3 PBefG, § 13 PBefG, § 13a PBefG, § 14 PBefG
    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Europarecht; Gewerblicher Straßenverkehr (GüKG, PBefG): Linienverkehrsgenehmigung; Öffentlicher Personennahverkehr; Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes; Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen; Betriebspflicht; Beförderungspflicht; Tarifpflicht; Teilbereichsausnahme; Unternehmen; Verkehrsdienstleistung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Linienverkehrsgenehmigung; Öffentlicher Personennahverkehr; Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes; Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen; Betriebspflicht; Beförderungspflicht; Tarifpflicht; Teilbereichsausnahme; Unternehmen; Verkehrsdienstleistung; Aufgabenträger

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Europarecht; Gewerblicher Straßenverkehr (GüKG, PBefG): Linienverkehrsgenehmigung; Öffentlicher Personennahverkehr; Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes; Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen; Betriebspflicht; Beförderungspflicht; Tarifpflicht; Teilbereichsausnahme; Unternehmen; Verkehrsdienstleistung; Aufgabenträger

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 720
  • VBlBW 2009, 395



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08  

    Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe

    Auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, DVBl. 2009, 196 ff; hierzu neuerdings auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 -, Juris) ist dem Verwaltungsgericht zunächst nicht zu folgen, soweit es den Genehmigungsantrag der Beigeladenen für "nicht gemäß Art. 1 Abs. 1 UA 2 der Verordnung Nr. 1191/69 (teil-)-bereichsausnahmefähig" gehalten hat, weil es sich bei ihr wegen der Aktivitäten auf versorgungsbezogenen Geschäftsfeldern um kein Unternehmen handele, "dessen Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist".

    Daraus ergibt sich, dass eine verkehrsfremde Geschäftstätigkeit (ebenso wie die Durchführung von Gelegenheitsverkehr, wie Ausflugs- oder anderer ausschließlich privat veranlasster Reiseverkehr, vgl. Urteile des Senats vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a. a. O., und des VGH Baden-Württemberg vom 31. März 2009, a. a. O.) nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, da insoweit die dargestellten Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes wie Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht nicht bestehen.

    Demgegenüber hält der Senat an seiner bisherigen, im Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - (a. a. O.) näher begründeten, von dem VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 -, a. a. O.) geteilten Auffassung fest, dass Verkehrsunternehmen, deren Tätigkeit im Bereich der Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes unterliegenden Verkehrsdienste auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist, auch dann eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG erbringen können, wenn sie zudem privat veranlassten Gelegenheitsverkehr betreiben, und präzisiert sie aus Anlass der hier zu beurteilenden Sachverhaltsgestaltung dahin, dass dies - erst recht - auch für ein Unternehmen gilt, das sich zusätzlich als Energie- und Wasserversorgungsunternehmen betätigt.

    Dies entspricht der gefestigten Verwaltungsrechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 31. März 2009, a. a. O., Rz. 62 m. w. N.), die der erkennende Senat teilt.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09  

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB IX handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - juris).
  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09  

    Personenbeförderungsrecht; Prozessrecht

    Denn eine vorhandene Linienverkehrsgenehmigung ist mit Blick auf den konkret betroffenen Einzugsbereich der Beförderungsstrecke zu beurteilen, wegen derer Streit um eine behördliche Genehmigung besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06, zitiert nach juris, dort S. 19 der Entscheidung und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Januar 1996 - Az.: 1 M 1/96 = DÖV 1996, 884 ff.).

    Unabhängig von der Frage der rechtlichen Verankerung scheitert jedoch sowohl die unmittelbare Heranziehung des Art. 12 GG als auch ein Rückgriff auf § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG an dem Fehlen einer "echten" Konkurrenzsituation, wie sie den von den Beteiligten teilweise diskutierten Entscheidungen zu Grunde lag (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000, a. a. O. und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009, a. a. O.).

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  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09  

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB IX handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08  

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

    Die Vorschrift vermittelt grundsätzlich dann, wenn keine Versagungungsgründe vorliegen, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung; liegt eine Mehrzahl von Anträgen für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum vor, für den noch keine Genehmigung erteilt ist, und hat einer der Antragsteller den Verkehr auf den Linien schon in der Vergangenheit bedient, so ist die nach § 13 Abs. 3 PBefG zu treffende Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Antragstellern eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42, juris Rn. 50; BayVGH, Urteil vom 6. März 2008 - 11B 04.2449 - BayVBl. 2008, 436, juris Rn.47; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - juris, Rn. 62).
  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10  

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

    Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrentensituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die vom Gericht nach § 114 VwGO nur daraufhin überprüft wird, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BVerwG, Urt. v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.3.2009 - 3 S 2455/06 -, NVwZ-RR 2009, 720).
  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554  

    Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines

    Insgesamt werde im Bescheid substantiell dargelegt, dass die von der Beigeladenen beantragten Änderungen im Fahrplan der Linien 9497 und 9498 Verbesserungen des Verkehrsangebots darstellten, welche unter anderem dem Nahverkehrsplan für den Landkreis Rosenheim entsprächen (vgl. § 13 Abs. 2a PBefG sowie VGH Mannheim vom 31.3.2009 Az. 3 S 2455/06).
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