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   VGH Baden-Württemberg, 07.08.1961 - II 544/61   

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VGH Baden-Württemberg, 07.08.1961 - II 544/61 (https://dejure.org/1961,1101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.1961 - II 544/61 (https://dejure.org/1961,1101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1961 - II 544/61 (https://dejure.org/1961,1101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahrensaussetzung; Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine mehrgeschossige Bebauung; Ausnahmezulassung und Befreiungsbewilligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 12, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Jeder Grundeigentümer muß sich - indem er gegenüber dem anderen als Nachbar erscheint - davor schützen können, daß er über die normierte Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus nochmals durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundeigentümers zusätzlich belastet wird (vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes VGH Baden-Württemberg, DVBl 1967, 385; ESVGH 12, 11; OVG Berlin, BRS 2, 198; OVG Bremen, DVBl 1961, 250; Hess. VGH, BRS 12, 191).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    (b) Entscheidend für die Anwendbarkeit des Art. 71 Abs. 3 LV ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, daß eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. Urt. v. 3.8.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12/11, 6, 9 und Urt. v. 5.10.1998, - GR 4/97 -, VBlBW 1999, 18, 20).
  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97

    Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zum Mehrlastenausgleich nach Verf BW Art 71

    Entscheidend ist allein, ob eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. schon StGH, Urt. vom 03.08.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12 11, 6 ; Kühn, DÖV 1956, 180 ; Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1963, S. 248 f.; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden- Württemberg, 1984, Art. 71 Rdnr. 48; Schoch, Der verfassungsrechtliche Schutz der kommunalen Finanzautonomie, 1997, 166 f.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

    Jeder Grundeigentümer muß sich - indem er gegenüber dem anderen als Nachbar erscheint - davor schützen können, daß er über die normierte Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus nochmals durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundeigentümers zusätzlich belastet wird (vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes VGH Baden-Württemberg, DVBl 1967, 385 [VGH Baden-Württemberg 22.07.1966 - I - 131/65]; ESVGH 12, 11; OVG Berlin, BRS 2, 198; OVG Bremen, DVBl 1961, 250 [OVG Bremen 14.02.1961 - II A 86/60]; Hess. VGH, BRS 12, 191).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Der Verfassungsgerichtshof schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach Art. 21 GG, der den politischen Parteien das Recht auf Mitwirkung-bei der politischen Willensbildung ~es Volkes zuspricht, Bestandteil aller Länder- verfassungen der Bundesrepublik Deutschland ist (BVerfGE 1, 208 (2 27); 4, 375 (378); 6, 367 (375); 23, 33 (39); 27, 10 (17); so auch Bad.-Württ.StGH ESVGH 12 11, 10 (11) und BayVerfGH 22,' 80 (84).
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