Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.11.1992 - 3 S 2193/92   

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https://dejure.org/1992,9794
VGH Baden-Württemberg, 17.11.1992 - 3 S 2193/92 (https://dejure.org/1992,9794)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.1992 - 3 S 2193/92 (https://dejure.org/1992,9794)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 1992 - 3 S 2193/92 (https://dejure.org/1992,9794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Ablehnung eines Vertreters des öffentlichen Interesses wegen Besorgnis der Befangenheit - hier verneint -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 3 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1990 - 18 B 3214/90

    Gerichtspersonen; Öffentliches Interesse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1992 - 3 S 2193/92
    Er gehört nicht zu den "Gerichtspersonen" im Sinne des § 54 Abs. 1 VwGO (wie OVG Münster, Beschluß v 20.11.1990, NVwZ 1991, 489).

    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen ist der VÖI nicht als "Gerichtsperson" nach § 54 Abs. 1 VwGO einzustufen (ebenso OVG Münster, Beschluß v. 20.11.1990, NVwZ 1991, 489; Eyermann-Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 54 RdNr. 1; Redeker von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., § 54 RdNr. 21, § 35 RdNr. 4; a.A. Kopp a.a.O. § 36 RdNr. 4).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1992 - 3 S 2193/92
    Die Rechtsprechung hat sie anfänglich verneint (vgl. etwa BVerfG, Beschluß v. 16.4.1969, BVerfGE 25, 236, 244) und später offen gelassen (vgl. die Nachweise bei Kopp a.a.O. § 35 RdNr. 3; vgl. zum Streitstand auch Joos NJW 1981, 100 und Arloth, NJW 1983, 207 ff.).
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