Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.10.2002 - 21 B 99.2221   

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzbezeichnungen neben Facharztbezeichnungen ist entgegen der Zuordnung der Landesärztekammer zulässig

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • VG Bayreuth, 23.09.2008 - B 1 K 07.397  

    Zulässigkeit als Untätigkeitsklage; kein Recht zum Führen der Zusatzbezeichnung

    Die Klägerin verwies auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.10.2002, Az. 21 B 99.2221, nach dessen Begründung ihr nach ihrer Auffassung das Führen der Zusatzbezeichnung "Chirotherapie" zugestanden werde.

    Soweit sich der Bevollmächtigte der Klägerin hier auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.10.2002 Az. 21 B 99.2221 beruft, lässt er außer Acht, dass sich seit dieser Entscheidung die Rechtslage entscheidungserheblich geändert hat.

    Insbesondere ist die Berufung auch nicht wegen Abweichung von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zuzulassen, da das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.10.2002 Az. 21 B 99.2221 wie auch z.B. dessen Urteil vom 19.09.2002 Az. 21 B 00.214 zu einer anderen Rechtslage und anderen Sachverhalten ergingen.

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