Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • VG Bayreuth, 22.03.1996 - B 3 S 95.787
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 617



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05  

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Zwar kann bei so genannten Summationsschäden, die regelmäßig zur Folge haben, dass eine Isolierbarkeit der Teilbeiträge mehrerer Handlungsverantwortlicher für die (Gesamt-)Störung nachträglich unmöglich ist, jeder Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch genommen werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, 103; VGH München, Urteil vom 15. März 1999 - 22 B 95.2164 - BayVBl 2000, 149 und Beschluss vom 3. Juli 1996 - 22 CS 96.1305 - NVwZ-RR 1997, 617).
  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452  

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305; VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - NVwZ 2002, S. 1260 ff.; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).

    Dies gilt insbesondere, wenn die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit eines der Störer offensichtlich und eindeutig ist und das Interesse an effektiver und schneller Gefahrenabwehr durch eine solche Beschränkung nicht geschmälert wird (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 24.8.1989 Az. B 59/89- NVwZ 1990, S. 474; Beschl. d. BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305; VGH Mannheim v. 29.4.2002 Az. 10 S 2367/01 - juris).

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist es lediglich geboten, dass der Inanspruchgenommene einen wesentlichen, erheblichen Verursachungsbeitrag zur Verunreinigung geleistet hat (vgl. amtliche Begründung der Bundesregierung, BT-Drs. 13/6701, S. 34; Nr. 4.1.2.1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern - BayBodSchVwV - vom 11.7.2000, AllMBl. 2000, S. 473; BayVGH v. 3.7.1996 Az. 22 CS 96.1305 und vom 18.4.2007 Az. 22 ZB 07.222).

  • VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07  

    Altlast; Störerauswahl; Betreiber; Bestimmtheit; Boden; Grundwasser; Prüfwerte;

    Dabei ist zu beachten, dass ein konkreter Nachweis, in welchem Umfang jeder der Verhaltensverantwortlichen zu der Gesamtverunreinigung beigetragen hat, bei sogenannten Summationsschäden nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines der in Betracht kommenden Verursacher ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.1996 - 22 CS 96.1305 -, NVwZ-RR 1997, 617 f.).

    Bei mehreren Verursachern reicht aber für eine Inanspruchnahme als Störer die Feststellung eines wesentlichen Verursachungsbeitrags aus, der Nachweis, in welchem Umfang jeder der Verantwortlichen zu der Gesamtverunreinigung beigetragen hat, braucht nicht geführt zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.1996, a.a.O.).

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