Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung

Kurzfassungen/Presse

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Neue Nachtflugregelung für den Flughafen München hat Bestand

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2003, 818 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (42)  

  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01  

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    Der Vorrang eines nur "passiven" Schutzes gegenüber Nachtfluglärm gilt unabhängig davon, ob evtl. bestehenden Schutzansprüchen schon mit der Einhaltung der von dem HMWVL für die Festlegung eines "Nachtschutzgebiets" herangezogenen Kriterien ("Umhüllende einer berechneten Isophone 6 x 75 dB(A) Lmax außen und der Isophone 55 dB(A) Leq (3) außen") oder, wie die Kläger unter Bezugnahme auf das am 3. Dezember 2002 verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - 20 A 01.40019 bis 40023 u. a. - meinen im vorliegenden Streitfall einfordern zu können, allenfalls mit der Einhaltung eines auf 6 x 70 dB(A) Lmax außen - entsprechend 55 dB(A) innen - abgesenkten Pegelhäufigkeitskriteriums sowie eines Dauerschallkriteriums von 50 dB(A) für die Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird.

    Zudem lassen die Kläger außer Acht, dass durch Luftverkehrslärm verursachte Kommunikationsstörungen (im Freien) ungeachtet ihrer Häufigkeit und Intensität nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (vgl. hierzu neuerdings Meyer, Wenn kaum jemand noch weiter weiß, ZfL 2003, 147 ff.; ferner die Urteile des BVerwG vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 9 ff ; des Bay. VGH vom 3. Dezember 2002 - 20 A 01.40019 bis 40023 u. a. -, S. 29 ff. des amtlichen Umdrucks; des OVG Berlin vom 9. Mai 2003 - OVG 6 A 8.03 -, S. 12 ff. des amtlichen Umdrucks; des VGH Baden-Württemberg vom 4. Juni 2002 - 8 S 460/01 -, Juris Nr. MWRE 106590200, und des OVG Hamburg vom 3. September 2001 - 3 E 32/98.P -, NordÖR 2002, 241 ff., jeweils m. w. N.) allenfalls zu einer - unter Umständen allerdings ganz erheblichen - Belästigung der Betroffenen führen, nicht jedoch deren Gesundheit gefährden können.

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01  

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Der Vorrang eines nur "passiven" Schutzes gegenüber Nachtfluglärm gilt unabhängig davon, ob evtl. bestehenden Schutzansprüchen schon mit der Einhaltung der von dem HMWVL für die Festlegung eines "Nachtschutzgebiets" herangezogenen Kriterien ("Umhüllende einer berechneten Isophone 6 x 75 dB(A) Lmax außen und der Isophone 55 dB(A) Leq (3) außen") oder, wie die Klägerin unter Bezugnahme auf das am 3. Dezember 2002 verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - 20 A 01.40019 bis 40023 u. a. - meint im vorliegenden Streitfall einfordern zu können, allenfalls mit der Einhaltung eines auf 6 x 70 dB(A) Lmax außen - entsprechend 55 dB(A) innen - abgesenkten Pegelhäufigkeitskriteriums sowie eines Dauerschallkriteriums von 50 dB(A) für die Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird.
  • BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07  

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

    In der Sache richtet sich diese Grundsatzrüge gegen die vorinstanzliche Billigung des vom Beklagten zum Schutz der Flughafenanwohner festgesetzten energieäquivalenten Dauerschallpegels (Leq = 50 dB(A)), der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs in seinem - im vorausgegangenen Revisionsverfahren aufgehobenen - Urteil vom 3. Dezember 2002 - VGH 20 A 01.40019 u.a. - (BayVBl 2003, 691) aus drei Komponenten besteht: Dem durchschnittlichen Einzelereignispegel, der logarithmierten Bewegungszahl und der logarithmierten relativen Einwirkungsdauer bezogen auf die Nachtzeit von acht Stunden (22.00 bis 06.00 Uhr) in der Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres.
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