Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport
- BAYERN | RECHT
§ 43 Abs 1 VwGO, Art 29 Abs 1 SchulFinG BY 2000, Art 32 Abs 1 S 1 SchulFinG BY 2000, § 17 Abs 3 SchulFinGAV BY
Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 29 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BaySchFG, § 17 Abs. 3 AVBaySchFG, ; § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 3 SchBefV, § 43 Abs. 1, § 42 Abs. 2 VwGO
Schülerbeförderungsrecht: Schulwegkosten bei Besuch privater Volksschule | Schulwegkosten; Private Volksschule; Schulwegkostenerstattungsanspruch gegen Privatschulträger; Beschulungsvertrag; Staatliche Leistungen für den Schulaufwand; Drittrechtsverhältnis; Berechtigtes Feststellungsinteresse
- bayern.de
§ 43 Abs. 1 VwGO; Art. 29, 32 BaySchFG; § 17 Abs. 3 AVBaySchFG
Schulwegkosten bei Besuch privater Volksschule // [Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport] - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg zu einer privaten Grundschule gegenüber dem Bundesland Bayern; Privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 2 K 08.1591
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
Drittschutz im Wasserrecht
Ob im Hinblick auf ein bei jeder Entscheidung über eine Gewässerbenutzung zu beachtendes wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme darüber hinaus ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis" besteht, kann dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; Beschluss vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 - juris). - VGH Bayern, 25.10.2010 - 7 ZB 10.880
Finanzielle Förderung privater Ersatzschulen durch den Staat; sonderpädagogisches …
Der Senat hat deshalb bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2010 (Az. 7 ZB 09.2640 ) ausgeführt, dass es nicht sachwidrig erscheint, für private Volksschulen förderfähige Einzugsbereiche grundsätzlich unter Berücksichtigung der Fahrtdauer festzulegen und von der Finanzierung weiter und wirtschaftlich aufwändiger Transportwege abzusehen. - VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 10.02002
Berufskrankheit als Dienstunfall; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen …
