Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport

  • BAYERN | RECHT

    § 43 Abs 1 VwGO, Art 29 Abs 1 SchulFinG BY 2000, Art 32 Abs 1 S 1 SchulFinG BY 2000, § 17 Abs 3 SchulFinGAV BY
    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport

  • Landesanwaltschaft Bayern

    Art. 29 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BaySchFG, § 17 Abs. 3 AVBaySchFG, ; § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 3 SchBefV, § 43 Abs. 1, § 42 Abs. 2 VwGO
    Schülerbeförderungsrecht: Schulwegkosten bei Besuch privater Volksschule | Schulwegkosten; Private Volksschule; Schulwegkostenerstattungsanspruch gegen Privatschulträger; Beschulungsvertrag; Staatliche Leistungen für den Schulaufwand; Drittrechtsverhältnis; Berechtigtes Feststellungsinteresse

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  • bayern.de

    § 43 Abs. 1 VwGO; Art. 29, 32 BaySchFG; § 17 Abs. 3 AVBaySchFG
    Schulwegkosten bei Besuch privater Volksschule // [Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den Schülertransport]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg zu einer privaten Grundschule gegenüber dem Bundesland Bayern; Privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung

Verfahrensgang

  • VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 2 K 08.1591
  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10  

    Drittschutz im Wasserrecht

    Ob im Hinblick auf ein bei jeder Entscheidung über eine Gewässerbenutzung zu beachtendes wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme darüber hinaus ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis" besteht, kann dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; Beschluss vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 - juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 7 ZB 10.880  

    Finanzielle Förderung privater Ersatzschulen durch den Staat; sonderpädagogisches

    Der Senat hat deshalb bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2010 (Az. 7 ZB 09.2640 ) ausgeführt, dass es nicht sachwidrig erscheint, für private Volksschulen förderfähige Einzugsbereiche grundsätzlich unter Berücksichtigung der Fahrtdauer festzulegen und von der Finanzierung weiter und wirtschaftlich aufwändiger Transportwege abzusehen.
  • VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 10.02002  

    Berufskrankheit als Dienstunfall; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen

    Dies ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BVerwG vom 27.06.1997 Az. 8 C 23/96; BayVGH vom 05.07.2010 Az. 7 ZB 09.2640 - jeweils juris).
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